2-in-1 Berufshaftpflicht

Leistungsübersicht

Leistungspaket im Detail In der folgenden Übersicht haben wir dir alle Highlights aus unserem Premium 2-in-1 Berufshaftpflichtschutz, mit der Betriebshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht, im Detail aufgelistet. Schau’s dir an…

Allgemeines
Allrounder Schutz für Personen- und Sachschäden


Es sind grundsätzlich alle branchentypischen Tätigkeiten vom Versicherungsschutz eingeschlossen, die nicht explizit ausgeschlossen wurden.
Differenzdeckung


Dein Schutz gilt ab sofort. In der Übergangszeit des Wechsels sind unsere besseren Leistungen kostenfrei mitversichert und du zahlst erst wenn dein alter Vertrag abgelaufen ist.
Mitversichert (max. 3 Monate)
GDV-Garantie


Wenn im Schadenfall die aktuellen Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), zu deinen Gunsten besseren Versicherungsschutz bieten, werden diese angewendet.
Selbstbeteiligung


Im Schadenfall beteiligst du dich an den entstehenden Schadenzahlungen mit maximal 250 Euro.
250 Euro
Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden


Maximale Auszahlung, die im Schadenfall von der Versicherung erstattet wird.
10 Millionen Euro
Wer ist versichert?
Angestellte Mitarbeiter, Leiharbeitnehmer und freie Mitarbeiter
Praktikanten und Werksstudenten
Tochtergesellschaften im Inland, innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (UK)
Versicherungsnehmer
+ MEHR DETAILS ANZEIGEN
Versicherte Schäden
Abhandenkommen von Sachen der Belegschaft, Besucher, Patienten, Kunden
Abwehr unberechtigter Ansprüche (Passiver Rechtsschutz)


Darunter versteht man die Abwehr von unbegründeten Ansprüchen. Unser Risikoträger übernimmt dabei z. B. Anwalts-, Gutachter-, Verfahrens- und Gerichtskosten und begleicht diese wie eine Rechtsschutzversicherung.
Ansprüche aus Benachteiligung (AGG)
Ausland Dein Versicherungsschutz gilt weltweit für
Geschäftsreisen, Teilnahme an Ausstellungen, Kongressen, Messen, Märkten, unwissentlichen indirekten und wissentlichen direkten Export von Produkten.
Auslösen von Fehlalarm
Bauherrenhaftpflicht für eigene betriebliche Bauvorhaben
Fotovoltaik-, Solarthermie- sowie Klein-Windkraftanlagen auf eigenem Betriebsgrundstück Mitversichert, sofern dem Betrieb dienend
Haftung bei der Nutzung fremder Fahrzeuge (Non-Ownership-Deckung)


Haftpflichtansprüche aus dem Gebrauch gemieteter oder geliehener zulassungspflichtiger Personen-Kraftfahrzeuge und Anhänger bei Geschäftsreisen, Dienstreisen und Dienstfahrten im In- und Ausland, wenn sie gegen dich gerichtet sind und das Fahrzeug nicht auf dich zugelassen ist und auch nicht von dir geleast wurde.
Mitversichert für Personenschäden bis 7.500.000 Euro, für Sachschäden bis 1.000.000 Euro, für Vermögensschäden bis 50.000 Euro.
Halten und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen:
• Kraftfahrzeuge auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen
• Kraftfahrzeuge bis max. 6 km/h
• Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 20 km/h
• nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeug-Anhänger auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen
Mitversichert ist das Halten und der Gebrauch nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtiger Hub- und Gabelstapler, selbstfahrender Arbeitsmaschinen, Anhänger sowie Kraftfahrzeuge aller Art, jeweils mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für betriebliche Immobilien
Mietsachschäden an beweglichen Sachen (Obhutsschäden) Mitversichert sind Schäden an fremden beweglichen Sachen bis 50.000 Euro, wenn diese bis max. 6 Monate gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurden.
Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden


Schäden an gewerblich angemieteten Räumen/Gebäuden.
Nachbarschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche, z. B. bei Beschädigung eines Gebäudes durch Brand des Nachbargebäudes
Nachhaftung


Die Nachhaftung greift, wenn du z. B. deinen Vertrag wegen Aufgabe deines Business gekündigt hast und Schadensansprüche erst nach Beendigung des Vertrags erhoben werden.
Mitversichert für 10 Jahre nach Beendigung des Vertrags
Tätigkeitsschäden an fremden Sachen


Die Nachhaftung greift, wenn du z. B. deinen Vertrag wegen Aufgabe deines Business gekündigt hast und Schadensansprüche erst nach Beendigung des Vertrags erhoben werden.
Verlust von fremden Schlüsseln, Codekarten, Transpondern und sonstigen elektronischen Schlüsseln
Umweltschäden
Abscheider Mitversichert sind Umwelteinwirkungen durch Fettabscheider
Abwasserschäden
Kleingebinde Mitversichert bis 100 l/kg je Gebinde, max. 1.000 l/kg
Öltanks Mitversichert bis 15.000 l/kg
Umweltschäden nach dem Umwelthaftungsgesetz


Ein Umweltschaden nach dem Umwelthaftungsgesetz liegt vor, wenn sich ein Schadenereignis nicht direkt und unmittelbar auswirkt, sondern sich über die sogenannten Umweltpfade Boden, Luft oder Wasser ausbreitet.
Mitversichert sind Ansprüche Dritter aufgrund Schäden gemäß dem Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)
Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz


Ein Umweltschaden nach dem Umweltschadensgesetz ist eine Schädigung von geschützten Tierarten, geschützten Pflanzen, geschützten Lebensräumen, Gewässern (insbesondere Wasserschutzgebiete) und des Bodens.
Mitversichert sind Ansprüche der öffentlichen Hand aufgrund Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz (USchadG)
Allgemeines
Allrounder Schutz für Vermögensschäden


Es sind grundsätzlich alle branchentypischen Tätigkeiten vom Versicherungsschutz umfasst, die nicht explizit ausgeschlossen wurden.
Differenzdeckung


Dein Schutz gilt ab sofort. In der Übergangszeit des Wechsels sind unsere besseren Leistungen kostenfrei mitversichert und du zahlst erst wenn dein alter Vertrag abgelaufen ist.
Mitversichert (max. 3 Monate)
GDV-Garantie


Wenn im Schadensfall die aktuellen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zu deinen Gunsten besseren Versicherungsschutz bieten, werden diese angewendet.
Selbstbeteiligung


Im Schadenfall beteiligst du dich an den entstehenden Schadenzahlungen mit maximal 250 Euro.
250 Euro
Versicherungssumme für Vermögensschäden


Maximale Auszahlung, die im Schadensfall von der Versicherung erstattet wird.
Optional 100.000, 250.000, 500.000, 1 Million Euro
Wer ist versichert?
Angestellte Mitarbeiter, Leiharbeitnehmer und freie Mitarbeiter
Praktikanten und Werksstudenten
Tochtergesellschaften im Inland, innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (UK)
Versicherungsnehmer
+ MEHR DETAILS ANZEIGEN
Versicherte Schäden
Abwehr unberechtigter Ansprüche (Passiver Rechtsschutz)


Darunter versteht man die Abwehr von unbegründeten Ansprüchen. Unser Risikoträger übernimmt dabei z. B. Anwalts-, Gutachter-, Verfahrens- und Gerichtskosten und begleicht diese wie eine Rechtsschutzversicherung.
Aktivklage (z. B. nach unberechtigter Aufrechnung des Geschädigten)


Gerichtliche Durchsetzung deiner Forderung gegen deinen Auftraggeber, falls dieser aufgrund eines behaupteten Haftpflichtanspruchs, der unter den Versicherungsschutz dieses Vertrags fallen würde, die Aufrechnung eigener Schadenersatzansprüche gegen deine Forderung erklärt hat.
Ausland Dein Versicherungsschutz gilt weltweit.
Nachhaftung


Die Nachhaftung greift, wenn du z. B. deinen Vertrag wegen Aufgabe deines Business gekündigt hast und Schadensansprüche erst nach Beendigung des Vertrags erhoben werden.
Zeitlich unbegrenzt mitversichert
Rückwärtsversicherung ohne Bestehen eines Vorvertrages


Wenn kein Vorversicherungsvertrag bestand, umfasst der Versicherungsschutz auch bis zu sechs Monate vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle.
Mitversichert bis zu sechs Monate vor Abschluss des Vertrages
Sachschäden an Schriftstücken oder Akten eines Dritten
Schäden durch die Übermittlung elektronischer Daten


Drittschäden aus dem Austausch, der Übermittlung oder der Bereitstellung von Daten im Internet, per E-Mail oder mittels elektronischem Datenträger.
Verletzung von Schutz- und Urheberrechten


Schuldhaft verursachter Verstoß gegen ein Schutz- oder Urheberrecht, beispielsweise gegen ein Marken- oder ein Persönlichkeitsrecht.
Eigenschäden
Kosten strafrechtlicher Verteidigung


Kosten für die Verteidigung gegen ein Straf- oder Ordnungswidrigkeits- oder sonstiges behördliches Verfahren, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben könnte.
Mitversichert bis zur Versicherungssumme, max. 300.000 Euro
Reputationsschäden


Z. B. Kosten eines externen PR-Beraters bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschaden durch einen Schadenfall.
Mitversichert bis zur Versicherungssumme, max. 300.000 Euro
Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung


Notwendige Kosten für die Wiederbeschaffung oder -herstellung eigener (auch elektronischer) Dokumente.
Mitversichert bis zur Versicherungssumme, max. 300.000 Euro
Vertrauensschäden durch Mitarbeiter


Schäden, die dadurch entstehen, dass du vorsätzlich durch eigene Mitarbeiter geschädigt wurdest.
Mitversichert bis zur Versicherungssumme, max. 300.000 Euro
Zerstörung der eigenen Website


Notwendige Kosten, die zur Wiederherstellung deiner Website notwendig sind, sofern diese durch den unbefugten Eingriff von Dritten zerstört bzw. beschädigt wurde.
Mitversichert bis zur Versicherungssumme, max. 300.000 Euro

Du bist ein Allrounder? Kein Problem!

Dank unseres Allrounder Schutzes versichern wir dich auch, wenn du neben deinem Hauptberuf noch anderen branchentypischen Tätigkeiten oder Schwerpunkten nachgehst. Zum Beispiel: Du bist Projektmanager und gleichzeitig als Prozessberater aktiv, SEO Consultant und daneben noch UX Manager oder IT-Entwickler, der gleichzeitig als IT-Berater arbeitet. Diese zusätzlichen typischen Tätigkeiten sind in unserem Premium Berufshaftpflichtschutz automatisch mitversichert, ohne dass diese extra angegeben werden müssen.

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Du brauchst dir also keine Gedanken mehr zu machen, ob eine neue Tätigkeit bei uns mitversichert ist – das Einzige, was du tun musst, ist die Tätigkeit, mit der du den meisten Umsatz erzielst, im Onboarding anzugeben. Melde dich gerne bei uns, wenn du dir unsicher bist, ob bestimmte Tätigkeiten von dir mitversichert sind.

Der Schutz, der an alles denkt

Du zahlst einen Preis und bekommst immer alle Premiumleistungen ohne Aufpreis inklusive. Ganz egal, ob Personen-, Sach- oder Vermögensschäden – wir schützen dich und deine Tätigkeit mit unserem Premium 2-in-1 Berufshaftpflichtschutz vor existenziellen beruflichen Risiken. Ein fairer Eigenanteil von 250 Euro je Schadenfall sorgt für eine ehrliche Gemeinschaft und einen stabilen Preis.

2-in-1 Schutz

Getreu dem Motto „All-in-One“ schützen wir dich in nur einem Produkt vor berechtigten oder unberechtigten Schadenersatzforderungen – egal, ob Sach-, Personen- oder Vermögensschaden. Bisher musste man für umfassenden Schutz zwei Versicherungen abschließen – eine Vermögensschaden- und eine Betriebshaftpflichtversicherung. Nicht bei uns – einmal abgeschlossen, steht dir unsere Premium Berufshaftpflicht mit einem innovativen 2-in-1 Leistungsschutz zur Seite! Im Worst Case bist du damit rundum sorglos abgesichert.


Versicherungsschutz gilt laut Bedingungswerk

Allrounder Schutz

Dein Premium Berufshaftpflichtschutz sichert dich bei der Ausführung deiner branchentypischen Tätigkeit als Freiberufler ab und bietet dir eine besondere Transparenz, denn: Es sind grundsätzlich alle branchentypischen Tätigkeiten vom Versicherungsschutz umfasst, die nicht explizit ausgeschlossen wurden.


Versicherungsschutz gilt laut Bedingungswerk

Passiver Rechtsschutz

Gegen dich werden unbegründete Schadenersatzansprüche gestellt. Die Abwehr dieser Ansprüche ist für dich nicht nur aufwendig, sondern auch kostspielig. Die Helden übernehmen für dich sowohl die Anwaltskosten als auch die Gerichts-, Gutachter- und Verfahrenskosten.


Versicherungsschutz gilt laut Bedingungswerk

Weltweiter Schutz

Helden lassen sich nicht von Landesgrenzen aufhalten, denn sie verfolgen Missionen auf der ganzen Welt. Auch du als Freiberufler kannst arbeiten, von wo du möchtest. Die Helden sind dabei immer an deiner Seite, denn: Der Premium Berufshaftpflichtschutz gilt weltweit! Auch wenn ein Kunde irgendwo auf der Welt von dir Schadenersatz fordert, kümmern wir uns darum. Bitte beachte allerdings die Sonderregelungen für USA/Kanada.

Das Einzige, was du brauchst, ist eine deutsche Rechnungsadresse beim Abschluss deines Helden Schutzes.


Versicherungsschutz gilt laut Bedingungswerk

WUSSTEST DU, DASS...

Eigenschäden

Auch du als Freiberufler bist nicht vor Betrug sicher. Wir helfen dir auch bei Schäden, die dir selbst zustoßen – mit den Helden bist du nicht allein. Hier findest du Beispiele für versicherte Eigenschäden:

  • Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung
  • Reputationsschäden, z. B. Kosten eines externen PR-Beraters bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschaden durch einen Schadenfall
  • Vertrauensschäden, z. B. Vermögensschaden durch eigene Mitarbeiter (z. B. Griff in die Firmenkasse)
  • Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website durch Dritte
  • Kosten der strafrechtlichen Verteidigung im Schadenfall
  • Für vergebliche Personal- und Sachkosten bei einem berechtigten Rücktritt des Auftraggebers

Versicherungsschutz gilt laut Bedingungswerk

Nachhaftung

Du hast deinen Kunden falsch beraten und kurz danach dein Business aufgegeben. Nach einiger Zeit stellt dein Kunde Schadenersatzansprüche wegen deiner früheren Falschberatung. Dank der Nachhaftung deines Premium Berufshaftpflichtschutzes springen die Helden für dich ein, obwohl du in deinem Business gar nicht mehr tätig bist. Und das Beste kommt zum Schluss: Auch auf unbegrenzte Zeit.


Versicherungsschutz gilt laut Bedingungswerk

Mitarbeiter inklusive

Um deinem Business gewissenhaft nachzukommen, hast du helfende Hände, die dich bei den täglichen Arbeiten unterstützen. Mit dem Premium Berufshaftpflichtschutz sind nicht nur du oder deine Firma rundum abgesichert, sondern auch deine Mitarbeiter. Für die Helden spielt es keine Rolle, ob sie fest angestellt, freie Mitarbeiter oder Leiharbeiter sind. Auch bei Schäden, die durch die Arbeit deiner Praktikanten oder Werkstudenten entstanden sind, kannst du selbstverständlich auf die Helden zählen.


Versicherungsschutz gilt laut Bedingungswerk

Rückwärtsschutz

Du bist bei den Helden bereits vor unserem ersten Kennenlernen versichert. Und das bis zu sechs Monate vor dem Abschluss des Premium Berufshaftpflichtschutzes. Auch wenn einer deiner Kunden, für den du drei Monate vor Abschluss deines Schutzes falsch beraten hast, nun Schadenersatzansprüche an dich stellt, ersetzen dir die Helden den entstandenen Schaden und wehren unberechtigte Ansprüche ab.


Versicherungsschutz gilt laut Bedingungswerk

Unser starker Partner

Wir haben unseren Premium 2-in-1 Berufshaftpflichtschutz exklusiv und in Kooperation mit unserem Versicherungspartner Hiscox entwickelt. Hiscox wurde 1901 in London gegründet und ist spezialisiert auf die Versicherung spezieller Berufsgruppen. In Deutschland ist Hiscox seit 1995 tätig und unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Hiscox unterhält Niederlassungen in 34 Ländern weltweit, die Hauptniederlassung für Deutschland ist in München, bundesweit sind 160 Mitarbeiter für Hiscox tätig.

Fragen? Hier gibt’s Antworten!

Was leistet der 2-in-1 Premium Berufshaftpflichtschutz?

Der Berufshaftpflichtschutz vereint eine Vermögensschaden- und Betriebshaftpflichtversicherung in einem Produkt – damit bist du im Ernstfall gut abgesichert. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt dich bei Personen- und Sachschäden, die durch eine kleine Unkonzentriertheit von dir bei Ausübung deiner beruflichen Tätigkeit entstehen und für die du Schadensersatz leisten musst.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beinhaltet u. a. folgende Leistungen:
Vermögensschäden, die du durch deine Arbeit z. B. bei deinem Auftraggeber oder deinem Kunden verursachst. Das sind z. B. Schadensersatzforderungen gegen dich wegen

  • einer nicht eingehaltenen Deadline für ein Projekt,
  • einem Programmierungsfehler in einer von dir erstellten Software,
  • der Verletzung eines Bildrechts,
  • einem Konzeptionsfehler für eine Werbekampagne oder
  • einer fehlerhaften Beratung eines Kunden zu Fördermitteln.

Versichert sind aber auch die folgenden Eigenschäden, die vor allem dein eigenes Business betreffen:

  • Der Verlust von Dokumenten, die du zur Auftragserledigung benötigst und die du von deinem Auftraggeber erhalten hast.
  • Reputationsschäden, die deinen Ruf gefährden, z. B. sind die Kosten eines externen PR-Beraters bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschaden durch einen Schadensfall versichert.
  • Vertrauensschäden, z. B. ein Vermögensschaden, der durch eigene Mitarbeiter entsteht (u. a. Unterschlagung oder der Griff in die Firmenkasse).
  • Die Beschädigung oder Zerstörung deiner eigenen Website durch Dritte (z. B. Viren, Hacker etc.).
  • Die Kosten deiner strafrechtlichen Verteidigung im Schadensfall.

Der Versicherungsschutz umfasst auch die Abwehr unbegründeter Haftpflichtansprüche (siehe auch passiver Rechtsschutz).

Was bedeutet „Allrounder Schutz”?

Der 2-in-1 Premium Berufshaftpflichtschutz bietet dir mit dem Allrounder Schutz eine besondere Transparenz, denn: Es sind grundsätzlich alle deine branchentypischen Tätigkeiten als Selbstständiger im Schutz enthalten, wenn sie nicht von den Helden ausgeschlossen sind. Wie weit dein Schutz als Freiberufler bei den Helden reicht, kannst du schnell und mit nur einem Blick bei den Ausschlüssen im Bedingungswerk sehen.

Ich bin ein Allrounder und gehe mehreren Tätigkeiten nach. Könnt ihr mich versichern?

Dank unseres Allrounder Schutzes versichern wir dich auch, wenn du neben deinem Hauptberuf noch anderen branchentypischen Tätigkeiten oder Schwerpunkten nachgehst. Zum Beispiel: Du bist Projektmanager und gleichzeitig als Prozessberater aktiv, SEO Consultant und daneben noch UX Manager oder IT-Entwickler, der gleichzeitig als IT-Berater arbeitet. Diese zusätzlichen typischen Tätigkeiten sind in unserem Premium Berufshaftpflichtschutz automatisch mitversichert, ohne dass sie extra angegeben werden müssen.

Du brauchst dir also keine Gedanken mehr zu machen, ob eine neue Tätigkeit bei uns mitversichert ist – das Einzige, was du tun musst, ist die Tätigkeit, mit der du den meisten Umsatz erzielst, im Onboarding anzugeben.

Welche Funktionen hat der 2-in-1 Premium Berufshaftpflichtschutz?

Prüfung von Ansprüchen
Unser Risikoträger prüft, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht.

Schadensersatzzahlungen
Bei begründetem Schadensersatzanspruch erfolgt die Zahlung des Schadens bis zur vereinbarten Versicherungssumme abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung in Höhe von 250 Euro.

Schadensabwehr auf Kosten des Versicherers (Risikoträgers)
Eine unberechtigte oder überhöhte Schadensersatzforderung sowie Abmahnungen oder Unterlassungen werden durch ein außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren abgewehrt, die Kosten übernimmt der Risikoträger (Hiscox). Dabei führt unser Risikoträger auch einen notwendigen haftungsrelevanten Rechtsstreit und übernimmt alle dabei anfallenden Verfahrenskosten (Anwalts-, Gerichts-, Gutachter-, Sachverständigen- und Zeugenkosten).

Risiko für Eigenschäden minimieren
Durch die inbegriffene Eigenschadenversicherung reduziert der Berufshaftpflichtschutz dein unternehmerisches Risiko.

Warum gibt es Ausschlüsse im 2-in-1 Premium Berufshaftpflichtschutz?

Ausschlüsse und Leistungseinschränkungen im Versicherungsumfang sind leider in gewissem Maße notwendig. Würde eine Gesellschaft einen Versicherungsvertrag ohne jegliche Einschränkungen anbieten, wäre die Versicherungsprämie extrem hoch.

Was versteht man unter Berufshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht?

Berufshaftpflicht
Unter einer Berufshaftpflichtversicherung ist die Absicherung von beruflich verursachten Sach-, Personen- und Vermögensschäden zu verstehen.

Vermögensschadenhaftpflicht
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung versichert finanzielle Schäden, die Dritten durch deine berufliche Tätigkeit entstehen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist fester Bestandteil des Berufshaftpflichtschutzes.

Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert Personen- und Sachschäden, die aus deiner  freiberuflichen Tätigkeit entstehen. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist fester Bestandteil des Berufshaftpflichtschutzes.

Was ist ein Vermögensschaden?

Als Vermögensschaden bezeichnet man einen Schaden, bei dem durch dein schuldhaftes Verhalten einem Dritten ein finanzieller Schaden entsteht.

Beispiel
Aufgrund fehlerhafter Einschätzung des Marktpotenzials durch einen Berater wird die Produktion eines Betriebs unnötig ausgeweitet. Dem Kunden entsteht dadurch ein finanzieller Schaden durch die Fehlinvestitionen (= Vermögensschaden). Die zu hohe Einschätzung des Personalbedarfs durch den Berater führt zu zusätzlichen Lohnkosten seitens seines Auftraggebers. Diese Kosten stellen einen reinen Vermögensschaden dar.

Definition in den Bedingungen des Berufshaftpflichtschutzes von helden.de
„Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere von Geld und geldwerten Zeichen) sind noch sich aus solchen Schäden herleiten. Schäden infolge des Verlusts, der Veränderung oder der Blockade elektronischer Daten, ebenso wie Schäden, die durch sich selbst reproduzierende schadhafte Codes (z. B. Viren, Würmer, Trojaner) verursacht werden, werden als Vermögensschäden angesehen.“

Was ist ein Sachschaden?

Ein Sachschaden ist die physische Schädigung oder Vernichtung von Sachen Dritter. Sachschäden sind über die Betriebshaftpflichtversicherung versichert. Diese ist Teil unserer 2-in-1 Premium Berufshaftpflichtversicherung.

Was ist ein Personenschaden?

Ein Personenschaden ist ein Schadensereignis, das eine Verletzung, eine Gesundheitsschädigung oder den Tod von Menschen zur Folge hat. Darunter fallen auch die wirtschaftlichen Folgen von Personenschäden, z. B. Kosten, die durch einen Erwerbsausfall, den Ausfall für Unterhaltsleistungen oder Ähnliches entstehen.

Was versteht man unter passivem Rechtsschutz?

Darunter versteht man die Abwehr von unbegründeten Ansprüchen. Unser Risikoträger (Hiscox) übernimmt dabei z. B. Anwalts-, Gutachter-, Verfahrens- und Gerichtskosten und begleicht diese wie eine Rechtsschutzversicherung.

Passiv bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich die Leistung auf die Abwehr eines fremden Anspruches (z. B. vom Kunden/Auftraggeber) bezieht und nicht auf die aktive Durchsetzung eigener Ansprüche.

Was sind Deckungssummen bzw. Versicherungssummen?

Deckungssummen bzw. Versicherungssummen bezeichnen in der Haftpflichtversicherung den Höchstbetrag eines Schadens, bis zu dem im Schadenfall geleistet wird. Im Berufshaftpflichtschutz beträgt die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden 10.000.000 Euro. Bei der Versicherungssumme für die Vermögensschäden hast du die Wahl zwischen 100.000, 250.000 und 500.000 Euro.

Was versteht man unter der Maximierung der Versicherungssumme?

Die Versicherungssummen stehen grundsätzlich pro Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle, die in einem Versicherungsjahr entstehen, ist beim Berufshaftpflichtschutz 3-fach maximiert. Das bedeutet, die in deinem Vertrag vereinbarte Versicherungssumme von 10.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden kann pro Jahr maximal 3-fach ausgezahlt werden.

Beispiel:
Pro Schaden werden maximal 10 Millionen Euro gezahlt, für alle Schäden eines Versicherungsjahres maximal 30 Millionen Euro pro Vertrag!

Was versteht man unter der Selbstbeteiligung?

Im Schadenfall beteiligst du dich an den entstehenden Schadenzahlungen mit maximal 250 Euro. Wenn Schäden im Rahmen von 250 Euro liegen, ist das für nahezu jeden verkraftbar. Wichtig ist, dass der Schutz dann zuverlässig leistet, wenn es anfängt wehzutun oder gar deine berufliche Existenz gefährdet ist. Existenzielle Risiken sollten zuverlässig und ohne versteckte Ausschlüsse abgesichert sein.

Welches Recht und welcher Gerichtsstand findet auf den Vertrag Anwendung?

Auf den Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden.

Wenn du gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag klagen willst, kannst du die Klage bei dem für den Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung (der Versicherung) örtlich zuständigen Gericht erheben. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das örtliche Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- oder Geschäftssitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt, hat.

Wie lange ist die Vertragslaufzeit?

Dein Vertrag läuft ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von uns oder von dir unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.

Wie kann ich kündigen?

Du hast die Möglichkeit, den Vertrag ordentlich oder außerordentlich nach einem Schadensfall zu kündigen. Auch kannst du bei einem Risikowegfall (z. B. bei Beendigung der freiberuflichen bzw. selbstständigen Tätigkeit) deinen Vertrag außerordentlich kündigen. In diesem Fall erstatten wir dir die zu viel geleisteten Beiträge zurück.

Kann ich Versicherungsfälle auch noch nach der Kündigung meines Vertrages melden?

Ja, dank unserer “Nachhaftung” hast du auch nach Beendigung des Versicherungsvertrages noch Versicherungsschutz für Versicherungsfälle. Damit die Nachhaftung greift, muss der Versicherungsfall vor Ende der Vertragslaufzeit verursacht worden sein.

Muss ich melden, wenn sich meine Tätigkeiten während der Vertragslaufzeit ändern?

Nein, das musst du dank unserem „Allrounder Schutz“ nicht.
Es sind alle deine berufstypischen Tätigkeiten versichert, ohne dass du sie extra angeben musst. Wenn du nach einiger Zeit weitere Tätigkeiten aufnimmst, sind diese automatisch mitversichert, sofern sie berufstypisch sind. Bei neu hinzukommenden Risiken, die nicht deinen berufstypischen Tätigkeiten zuzuordnen sind, solltest du dich so schnell wie möglich bei uns melden. Wenn du dir nicht sicher sein solltest, ob deine Tätigkeiten von uns versichert werden können, kannst du uns gerne jederzeit kontaktieren.

Einmal im Jahr melden wir uns bei dir, um deinen Jahresumsatz abzufragen. Damit stellen wir fest, ob dein Versicherungsschutz immer noch zu dir passt oder ob er gegebenenfalls angepasst werden muss.

Wie erfolgt die Beitragszahlung & Abbuchung?

Der Versicherungsbeitrag wird entweder monatlich oder jährlich per SEPA-Lastschriftmandat von deinem Konto abgebucht. Aber auch eine jährliche Zahlungsweise per Kreditkarte oder PayPal ist möglich. Sollte dein Konto nicht ausreichend gedeckt sein, wodurch wir den ersten Versicherungsbeitrag nicht von deinem Konto abbuchen können, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dein Helden Schutz beginnt dann erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung.

Kann ich meinen Antrag oder Vertrag widerrufen?

Du hast das Recht, deine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen per Brief, Fax oder E-Mail zu widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem du den Versicherungsschein (Police) erhalten hast. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf muss an folgende Adresse gerichtet werden:

Insurance Hero GmbH
Poßmoorweg 2
22301 Hamburg
Bei einem Widerruf per Telefax ist folgende Faxnummer zu verwenden: +49 40 228682599, eine E-Mail kannst du an folgende Adresse senden: [email protected]

In welcher Form erhalte ich den Versicherungsschein?

Der Versicherungsschein wird online erstellt und dir als PDF per E-Mail zugestellt.

Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen mir zur Verfügung?

Deine Beitragszahlung erfolgt per Bankeinzug, Kreditkarte oder PayPal. Die monatliche Zahlweise ist nur mit einem SEPA-Lastschriftmandat möglich.

Wie teile ich Änderungen zum Vertrag mit (z. B. Bankverbindung oder Adresse)?

Wenn Änderungen an deinem Vertrag vorgenommen werden müssen, kannst du dich per E-Mail unter [email protected] melden.

An wen kann ich mich bei offenen Fragen wenden?

Für weitere Fragen oder im Schadenfall stehen wir dir von Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 18:00 Uhr unter der folgenden Nummer zur Verfügung: +49 40 228682590

An wen kann ich mich mit Beschwerden wenden?

Falls du mit unserer Leistung unzufrieden sein solltest, dann wende dich bitte direkt an uns. Wir werden alles daran setzen, die Sache für dich zu klären:

Insurance Hero GmbH
Poßmoorweg 2
22301 Hamburg
T +49 40 228682590
F +49 40 228682599
E [email protected]

Selbstverständlich kannst du dich auch direkt an unseren Risikoträger wenden:

Hiscox SA, Niederlassung für Deutschland
Arnulfstraße 31
80636 München
T +49 (0)89 54 58 01-700
E [email protected]

Darüber hinaus ist unser Risikoträger Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V.. Damit hast du die Möglichkeit, den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu nehmen, wenn du mit einer Entscheidung einmal nicht einverstanden sein solltest. Eine entsprechende Beschwerde müsste von dir an die nachstehend aufgeführte Adresse mitgeteilt werden. Das Verfahren ist für den Versicherungsnehmer kostenfrei. Das Recht zum Bestreiten des ordentlichen Rechtswegs bleibt davon unberührt.

Versicherungsombudsmann e. V., Berlin
T 0800 3696000 (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz)
T +49 30 206058 99 (gebührenpflichtig aus dem Ausland)
E [email protected]

Außerdem besteht die Möglichkeit, Beschwerden auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu richten.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn
T +49 228 4108 1394
E [email protected]

Wer ist der Versicherer Hiscox?

Hiscox wurde 1901 in London gegründet und ist spezialisiert auf die Versicherung bestimmter Berufsgruppen. In Deutschland ist Hiscox seit 1995 tätig und unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Hiscox unterhält Niederlassungen in 34 Ländern weltweit. Die Hauptniederlassung für Deutschland ist in München. Bundesweit sind 160 Mitarbeiter für Hiscox tätig.

Hat der Brexit Einfluss auf Hiscox und meinen Versicherungsschutz genommen?

Hiscox hat eine stabile Geschäftsbasis für die Zukunft geschaffen – unabhängig von der Umsetzung des Brexits. Hiscox hat in Luxemburg eine neue Tochtergesellschaft, die Hiscox SA, gegründet. Die Hiscox SA hält seit Januar 2018 eine Betriebslizenz und hat als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Hiscox Group ein A-Rating von Standards and Poor’s. SA steht für „Société anonyme“, diese Gesellschaftsform ist vergleichbar mit der deutschen Aktiengesellschaft. Seit dem 1. Januar 2019 werden über die europäischen Niederlassungen von Hiscox SA – dazu zählt die Hiscox SA Niederlassung für Deutschland – Neuverträge abgeschlossen und Verträge verlängert.

Erstinformation

In diesem Dokument bekommst du Informationen zu unserem Helden Unternehmen.

Produkt Informationsblatt

Das Dokument dient der Produktinformation und gibt dir einen Überblick über die wesentlichen Inhalte deiner Versicherung.

Bedingungswerk

Im Bedingungswerk stehen alle Vereinbarungen deines Versicherungsvertrages, die alle Inhalte regeln.

Schadensfall

Hier erfährst du alles rund um was bei Verletzungen von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall passiert.

AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Regeln und Bestimmungen, wenn du einen Vertrag mit uns eingehst.

Leistungen von A bis Z

Die Leistungsübersicht zeigt dir die Leistungs-Highlights, die durch uns abgesichert werden.

HAST DU NEN SCHADEN? EINFACH MELDEN.

Du kannst einen Schaden schnell online in deinem persönlichen Loginbereich oder per E-Mail melden – das dauert nur ein paar Minuten und ist 100% papierlos. Natürlich kannst du uns auch gerne über Telefon kontaktieren. Wir helfen dir gerne.

Sobald du den Schaden gemeldet hast, bekommt der Geschädigte von uns eine Nachricht. Wir leiten die Meldung dann an unseren Versicherungspartner weiter – dieser zeichnet sich übrigens für das beste Schadensmanagement in Deutschland aus. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Schaden, generell ist der Prozess aber nach wenigen Tagen abgeschlossen.