Die Hausratversicherung – Wann ist das Kind mitversichert?

Mit dem Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung beginnt für Eltern Nachwuchs eine neue Lebensphase, auf die es sich vorzubereiten gilt. Häufig trennen sich hier die Wege, wenn mit dem neuen Lebensabschnitt als Student oder Azubi auch eine erste eigene Wohnung bezogen wird. Ein großer Schritt für alle Beteiligten, raus aus der Obhut der Eltern, rein in die Selbstständigkeit. Die einen werden sich auf diesen Moment freuen, anderen wird vielleicht ein wenig mulmig bei dem Gedanken, dass das Kind nicht mehr im zu Hause wohnt. Die Kinder selbst werden sich nun über das Wäschewaschen und andere alltägliche Notwendigkeiten, die mit der ersten eigenen Wohnung oder dem WG-Zimmer einhergehen, Gedanken machen müssen. Spricht man von Gedanken machen, so sei an dieser Stelle empfohlen, auch über das Thema Versicherungen nachzudenken. Mit diesem Blogpost blicken wir hierbei insbesondere auf das Thema Hausratversicherung und den Auszug des Kindes.

Hausratversicherung – Wann ist das Kind mitversichert?

Die gute Nachricht zuerst, denn wenn das Kind für das Studium oder eben die Ausbildung aus dem Haus der Eltern auszieht, bleibt der Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung der Eltern zunächst bestehen. Das Kind wird also auch weiterhin bei den Eltern mitversichert sein, wenn es eben um die Hausratversicherung geht. Wer nun vermutet, dass damit alles zum Thema Auszug und Hausratversicherung gesagt ist, irrt, denn tatsächlich gibt es auch hier einige Fallstricke. So ist der Versicherungsschutz hierbei nur dann vorhanden, wenn das Kind nicht selbst einen eigenen Hausstand (Definition eigener Hausstand: „Ein eigenständiger Hausstand liegt vor, wenn dem Bewohner neben Wohn- und Schlafraum eine eigene Küche und ein eigenes Bad zur Verfügung stehen.“) gründet. Man geht aus Versicherungssicht also davon aus, dass der oder die Studierende plant, zurück zu den Eltern zu ziehen. Dies mag etwas merkwürdig anmuten, tatsächlich besagt diese Regelung jedoch parallel, dass das Mieten eines Zimmers, so zum Beispiel beim Einzug in eine Wohngemeinschaft, nicht die Gründung eines eigenen Hausstands bedeutet. Somit ist keine eigene Hausratversicherung von Nöten und man ist als Auszubildender oder Student/in weiter bei den Eltern mitversichert ist. Wichtig jedoch ist, dass der Umzug bzw. der Einzug in eine neue Wohnung während des Studiums oder der Ausbildung rechtzeitig der jeweiligen Versicherung gemeldet wird, damit die Außenversicherung über die Eltern tatsächlich greift.

Was bieten die Helden Studenten und Azubis beim Thema Hausrat?

Die Helden haben es sich zum Auftrag gemacht, Versicherungsprodukte ins Leben zu rufen, die sich tatsächlich am Lifestyle der Versicherungsnehmer orientieren. Im Umkehrschluss bedeutet dies für uns, dass es gilt, Versicherungen und die einhergehenden Leistungen maximal transparent zu machen und diese an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen auszurichten. Das gilt für die Haftpflichtversicherung gleichermaßen wie für die Hausratversicherung auch. Gut versichert, in jeder Lebenslage, so eben auch, wenn man zum Studium oder zur Ausbildung das Elternhaus verlassen möchte.

Auf den Punkt gebracht:

  • Wer als Azubi, Student oder Leistender eines freiwilligen Dienstes ein WG-Zimmer bezieht, ist mit seinem Hausrat bis zum Ende der/s Ausbildung, Studiums oder Dienstes über den helden.de-Hausrat Schutz seiner Eltern versichert.
  • Wer gleich einen eigenen Hausstand gründet, ist noch 12 Monate über den helden.de-Hausrat Schutz seiner Eltern versichert und benötigt dann einen eigenen Vertrag.

Hausratversicherung bei den Helden – so viele Vorteile

Es gibt unzählige Gründe sich für eine Hausratversicherung von helden.de zu entscheiden. Hier nur zwei von vielen Beispielen, die zeigen, dass die Heldenprodukte sich tatsächlich am Lifestyle und an den Bedürfnissen der Menschen orientieren:

  • Steht der Umzug erstmal an, so ist bei den Helden sowohl das alte Zuhause, als auch das neue Zuhause versichert und dies gar bis zu 120 Tage. Wer umzieht, weil die Wohnung gerade, zum Beispiel durch einen Brand, unbewohnbar ist, bekommt den Schmerz durch die Helden gelindert, die die notwendigen Umzugskosten bis zu 3000 Euro erstatten.
  • Ein weiteres Highlight, neben all den weiteren Pluspunkten, die die Helden Hausratversicherung so beliebt macht, ist die Tatsache, dass wir auch an das Leben in einer WG gedacht haben. Man stelle sich zum Beispiel vor, deine Freunde und du verlegen frisch einen neuen Parkettboden, doch durch einen Wasserschaden nimmt dieser Schaden. Kein Problem mit dem Heldenschutz, denn die Entschädigung folgt und du kannst diese unter deinen WG Freunden aufteilen.