Pferd tritt anderes Pferd – Zahlt die Haftpflicht?

Eine Frage, die Pferdebesitzer nicht selten beschäftigt, ist die Frage nach der Haftpflichtversicherung, wenn das Pferd einen Menschen tritt. Dies ist bei weitem jedoch nicht der einzige potenzielle Fall, der mit Pferden passieren kann. So kann sehr wohl auch das eigene Pferd einem anderen Pferd einen Schaden zufügen oder umgekehrt, kann das eigene Pferd zu Schaden kommen.

Welche Haftpflichtversicherung zahlt?

Nicht zuletzt in einem Offenstall oder einem Laufstall kann so etwas durchaus passieren. Werfen wir nun einen Blick auf die einzelnen Fälle und die Frage, ob und wann die Haftpflichtversicherung für Tierarztkosten aufkommt oder nicht.

Zahlt die Haftpflichtversicherung, wenn mein Pferd getreten wurde?

Die Frage, ob die Haftpflichtversicherung des Pferdehalters, dessen Pferd das eigene Pferd verletzt hat, zahlt oder nicht, richtet zunächst das Augenmerk auf ein großes Problem im Pferdesport. So wird eine Haftpflicht naturgemäß nur dann für Schäden gegenüber Dritten aufkommen, wenn man auch eine entsprechende Haftpflicht abgeschlossen hat. Dies muss aber keinesfalls der Fall sein, denn eine Pferdehaftpflicht ist gesetzlich nicht verpflichtend abzuschließen. Für den Besitzer des geschädigten Pferds bedeutet dies, dass er den Besitzer des anderen Pferdes zunächst auf juristischem Wege verklagen muss, um Tierarztkosten und weitere Kosten einfordern zu können.

Achtung: Die Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten im Schadenfall nur dann, wenn das eigene Pferd anderen Schaden zugefügt hat, nicht aber, wenn das eigene Pferd ein anderes eigenes Pferd verletzt hat. Es sind stets nur Schäden gegenüber Dritten, bei denen die eigene Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt.

An dieser Stelle also nochmal der Hinweis, dass man in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung für das Pferd abschließen sollte. Spätestens wenn es sich um einen Personenschaden handelt, kann ein Schaden tatsächlich existenzbedrohend sein! Verfügt der Besitzer des anderen Pferdes über eine entsprechende Haftpflichtversicherung, so bedeutet dies leider nicht zwingend, dass diese auch wirklich für die Kosten aufkommt. Im Folgenden gehen wir also auf einige Szenarien ein:
Im besten Fall gibt es Zeugen für den Tritt durch das andere Pferd, so dass man die Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt. Leider ist jedoch Pferdehaftpflicht nicht gleich Pferdehaftpflicht und es gibt auch bei einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung so einige Fallstricke, die im Zweifel verhindern können, dass die Haftpflichtversicherung gänzlich für den Schaden aufkommt. So schließen einige Pferdehaftpflichtversicherungen explizit das Weiderisiko aus.

Kommt es also zu einem Schaden auf der Weide, wird die Versicherung im Zweifel nicht für diesen aufkommen. So gilt bei der Pferdehaftpflicht wie beim Abschluss anderer wichtiger Verträge auch, dass man gut prüfen und vergleichen sollte, bevor man sich tatsächlich für eine Versicherung entscheidet.

Ist die Haftpflicht von Helden.de für mein Pferd da, wenn es getreten wurde?

Zunächst sollte man nicht unerwähnt lassen, dass die eigene Haftpflicht für dich da ist, wenn dein Pferd anderen oder einem anderen Pferd einen Schaden zugefügt hat. Deine Haftpflicht kommt nicht für Schäden auf, wenn dein Pferd getreten und verletzt wurde, denn hierfür haftet der andere Pferdehalter. Ist der Pferdehalter, dessen Pferd deines getreten hat, bei helden.de versichert, so kümmern wir uns um die Kostenübernahme in vielen Fällen. Denn helden.de orientiert sich am Lifestyle des Versicherungsnehmers. So sind unsere Versicherungsprodukte derart konzipiert, dass wir auch wirklich da sind, wenn man uns braucht, während andere eventuell auf das Kleingedruckte verweisen, um die Kosten nicht zu übernehmen.

helden.de ist für seine Community da. Wir schützen unsere Versicherungsnehmer bei Personenschäden und Sachschäden gegenüber Dritten mit einer Deckungssumme von bis zu 50 Millionen Euro. Es spielt es für uns keine Rolle, ob dein Pferd ein anderes Pferd im Stall oder auf der Weide verletzt hat. Wir sind für dich da, wenn jemand beobachtet hat, dass dein Pferd von einem anderen Pferd getreten wurde.

Hier geht es zur heldenhaften Pferdehaftpflicht

Fazit

Kein Pferd verletzt mit Absicht einen Menschen oder ein anderes Pferd. Da Pferde jedoch Fluchttiere sind, kann es in der Realität sehr wohl zu Unfällen kommen. So etwa, wenn ein Pferd in Panik gerät und dabei einen Menschen übersieht und verletzt. Manchmal sind es Kleinigkeiten, die ein Pferd erschrecken und so einen Schaden verursachen können. Tritt ein solcher Fall ein, trägt der Pferdehalter die Verantwortung dafür und muss für Schäden gegenüber Dritten aufkommen. Ein verantwortungsvoller Pferdebesitzer kümmert sich also mit der Anschaffung des Pferdes um den entsprechenden Versicherungsschutz, denn kommt es zu einem Schaden, ist es bereits zu spät.