Wäsche von der Wäscheleine gestohlen! Zahlt die Hausratversicherung?

Es klingt merkwürdig, doch es kommt gar nicht so selten vor, dass tatsächlich Wäsche von der Wäscheleine gestohlen wird. Ein gigantisches Ärgernis! Noch ärgerlicher wird es jedoch im Nachgang, wenn man den entstandenen Schaden der Versicherung meldet, denn auch wenn man über eine Hausratversicherung verfügt, bedeutet das längst nicht, dass diese für den entstandenen Schaden tatsächlich aufkommt.

Wäsche gestohlen, aber Versicherung zahlt nicht!

Der monetäre Schaden ist bei einem Diebstahl, Einbruch oder auch einem Raub schon schlimm genug, doch auch der daraus resultierende Einfluss auf die Psyche ist nicht zu unterschätzen. Aber wenigstens zahlt ja die Versicherung, denn schließlich hat man für solche Fälle eine Hausratversicherung abgeschlossen, so meint man. In der Realität jedoch, ist die Kostenübernahme der Versicherung häufig nicht ganz so klar, wenn etwas gestohlen wurde und nicht zuletzt wenn es um die entwendete Wäsche von der Wäscheleine geht, werden nicht alle auf ihre Hausratversicherung zählen können.

Welche Art von Diebstahl liegt vor?

Ein Diebstahl ist ohnehin schon ein großes Ärgernis. Wenn es dabei gar noch um persönliche Gegenstände wie die Wäsche geht, sitzt der Schock womöglich noch tiefer. Aus der Perspektive des Versicherers wird, wenn es um den gemeldeten Schaden und die Forderung nach Kostenübernahme geht, zunächst die Frage nach der Art des Diebstahls im Mittelpunkt stehen. Nun mag man denken, Diebstahl sei doch Diebstahl, doch macht die Versicherung hier sehr wohl einen Unterschied, indem sie zwischen einem einfachen Diebstahl, einem Einbruchdiebstahl und einem Raub differenziert. Bei einem einfachen Diebstahl muss der Versicherungsnehmer üblicherweise eine Zusatzvereinbarung mit der Versicherung treffen, denn in den meisten Fällen wird die Versicherung die Kostenübernahme bei einfachem Diebstahl verweigern. Ein einfacher Diebstahl liegt vor, wenn weder Gewalt(androhung) oder ein Einbruch vorliegen. In diesem Sinne ist die Wäscheleine bzw. die Kleidung an der Wäscheleine, die sich auf Balkon oder Terrasse befindet, zumeist nicht versichert.

Gute Nachricht: Mit dem Premiumschutz von helden.de ist auch die aus dem Garten entwendete Wäsche bis zu 3000 Euro versichert. Natürlich versichern die Helden jedoch auch weitere Gegenstände, die aus dem Garten entwendet werden können. Grill, Gartenmöbel, Gartengeräte, Gartenfiguren sind gegen Diebstahl und eben auch gegen Schäden durch Sturm oder Hagel geschützt. Für all jene, die sich tatsächlich nicht für den Heldenschutz entscheiden, gilt der Hinweis, dringend auch den einfachen Diebstahl mitzuversichern, wenn nicht bereits geschehen. Meist geht dies mit einem Beitragszuschlag einher.

Wann ist der Diebstahl passiert?

Auch die Uhrzeit bzw. die Tatzeit hat erheblichen Einfluss darauf, ob die Versicherung zahlt oder nicht. So werden manche Versicherungen die Übernahme der Kosten verweigern, wenn der Diebstahl so zum Beispiel zwischen 22.00 und 6.00 Uhr stattfand.

Fazit

Wie immer wenn es um die Versicherung geht, sollte man sich ein wenig Zeit nehmen, um wirklich herauszufinden, in welchen Fällen die Versicherung zahlt und wann eben nicht.
Die Helden stehen für Premiumschutz und für Versicherungsprodukte, die sich wirklich am Lifestyle der Versicherungsnehmer orientieren. Natürlich gehört hierzu auch der Diebstahl von Wäsche von der Wäscheleine. Mit dem Hausratschutz von helden.de sind deine Sachen auf der sicheren Seite. Wir sind für dich da, wenn du die Helden wirklich brauchst. Kleingedrucktes? Nicht mit uns. Erfahre hier mehr zu unseren Leistungen über deinen Hausratschutz auf der Wäscheleine.