Drohne USA – Einführung und Drohnenversicherung

In den USA kommen Drohnenpiloten voll auf ihre Kosten. Mit dem entsprechenden Equipment lassen sich aus der Höhe tolle Aufnahmen von beeindruckenden Landschaften machen. Bilder und Filme aus der Vogelperspektive sind vor allem im Urlaub eine unvergessliche Erinnerung.

Drohne USA – die Einreise

In der Regel steht einem Urlaub mit Drohne in den USA nichts im Weg. Die Airlines und die Sicherheitskontrollen am Flughafen haben sich auch zunehmend an den Transport von (Privat-)Drohnen gewöhnt. Um eine problemlose Einreise mit der Drohne in die USA zu gewährleisten, sollten jedoch trotzdem die folgenden Punkte beachtet werden:

Alles beginnt mit dem Transport der Drohne im Flugzeug. Da die Lithium-Polymer-Akkumulatoren, mit denen fast alle gängigen Drohnen betrieben werden, als entzündliches Gefahrgut eingestuft werden, müssen sie im Handgepäck transportiert werden. Die Anzahl der erlaubten Akkus im Handgepäck sollte bei der jeweiligen Airline erfragt werden, da die Angaben hierfür von Airline zu Airline unterschiedlich sind. Üblicherweise gelten jedoch die folgenden Grenzwerte der Wattstunden (diese sind normalerweise als Aufdruck auf den Akkus vermerkt oder können durch Multiplikation der Ampere-Stunden mit der Volt-Zahl ausgerechnet werden):

– unter 100 Wh: Transport beliebig vieler Akkus im Handgepäck erlaubt
– 100 bis 160 Wh: Transport von maximal zwei Ersatz Akkus erlaubt
– über 160 Wh: Transport der Akkus nur als Gefahrengut-Fracht

Piloten die auf Nummer Sicher gehen wollen, sollten zusätzlich die Kontaktstellen der Akkus abkleben und die Akkus in speziellen Akkubeuteln transportieren.

Der Rest der Drohne kann normalerweise entweder als Aufgabegepäck oder im Handgepäck ins Flugzeug gebracht werden – dies ist dem Passagier freigestellt. Einige Airlines sind jedoch momentan im Begriff dazu überzugehen, Drohnen im Handgepäck zu verbieten. In diesem Zusammenhang sollte sich vor Flugantritt noch einmal umfassend informiert werden.

Werden diese Punkte beachtet, sollte einer Einreise in die USA mit Drohne nichts im Wege stehen.

Drohne USA – die Bestimmungen

Für das private Fliegen der eigenen Drohne in den USA wird eine Registrierung der Drohne bei der FAA verlangt – jedoch nur wenn die Drohne ein Gewicht noch 250 Gramm überschreitet. Diese Registrierung kann auch von Deutschland aus getätigt werden und kostet etwa 5 US$.

Befindet sich der Pilot näher als 121 m an einer sogenannten „Struktur“ (beispielsweise einem Gebäude), beträgt die maximal erlaubte Flughöhe für das Fliegen der Drohne 121 m. Außerhalb dieses Radius darf die Drohne 121 m über dem höchsten Punkt der „Struktur“ fliegen.

Für die maximale horizontale Entfernung von der Drohne gilt: die Drohne muss immer in Sichtweite betrieben werden. FPV (first person view) ist prinzipiell mit einem Spotter möglich – wenn dieser den Sichtkontakt bewahrt.

Im Vergleich zu Deutschland ist das private Fliegen einer Drohne im Urlaub in den USA nicht so stark durch Drohnen Gesetze reguliert. Es herrscht jedoch auch in der Nähe von Flughäfen (5 Meilen Abstand) und in allen Nationalparks ein Flugverbot, welches in den Drohnen Gesetzen festgeschrieben ist. Weiterhin ist es beispielsweise nicht gestattet, in Washington und New York City mit der Drohne zu fliegen.

Wichtig ist es außerdem zu wissen, dass Drohnen nur am Tag und während der Dämmerung eingesetzt werden dürfen. Das bedeutet im Detail 30 Minuten vor Sonnenaufgang und 30 Minuten nach Sonnenuntergang.

Konsequenzen bei Verletzung der Vorschriften

Wer die Regularien zum Betrieb von Drohnen verletzt, muss mit Geldstrafen rechnen. Durch die Registrierungspflicht für größere Drohnen sind die Besitzer der Drohnen relativ schnell ausfindig zu machen. Die genaue Höhe der Strafen ist je nach Szenario und Betriebsrisiko unterschiedlich und kann nicht pauschal angegeben werden.

Eine Versicherungspflicht für Drohnen besteht in den USA nicht. In Anbetracht der hohen Schadensersatzforderungen, für die amerikanische Anwälte und Gerichte bekannt sind, (traditionell immens hohe Regressansprüche) empfiehlt sich aber auf jeden Fall eine Drohnenhaftpflicht mit entsprechend hoher Deckungssumme.

Drohnenversicherung für USA und Kanada

Nach unserer Analyse schließen fast alle Luftfahrtversicherungen USA und Kanada von ihren Leistungen aus. Dies liegt vermutlich genau in den dort üblichen hohen Regressansprüchen im Schadensfall begründet. Das Angebot einer Drohnenversicherung für die USA vermeiden daher die allermeisten Versicherer.

Zum Thema Drohne USA bietet Haftpflicht Helden (seit 2019 helden.de) (jetzt helden.de) gemeinsam mit den NV-Versicherungen privaten Piloten eine sehr gute Lösung. Die Halterhaftpflicht inklusive Gefährdungshaftung nach LuftVG ist Teil des privaten Haftpflichtschutzes von den Helden. Dieser gilt weltweit, auch in den USA und Kanada. Für Urlauber mit Drohne also optimal.

Hier die wesentlichen Leistungen für private Piloten

✓ Private Haftpflicht inklusive Flugmodelle bis 5 kg
✓ Deckungssumme: 50 Millionen Euro (wichtig für Drohne USA)
✓ Unlimitierte Anzahl an Multicoptern, Quadrocoptern, Hexacoptern etc.
✓ Verschuldungs- und Gefährdungshaftung inklusive
✓ Freies Fliegen (auch außerhalb von Modellflugplätzen)
✓ Indoor- und Outdoor-Flüge
✓ Flüge mit Kamera (Video / Foto / FPV Flüge)
✓ Flüge im Ausland (weltweite Gültigkeit)
✓ Autonomes Fliegen / Flug via Autopilot / Waypoints / FollowMe
Forderungsausfall
✓ Sinnvoller und fairer Eigenanteil von 150 Euro je Schadensfall

Die Einzige Voraussetzung für den Versicherungsschutz mit einer Deckungssumme von bis zu 50.000.000 Euro: Private Piloten müssen sich in den USA (und auch Kanada) an die Vorschriften halten, wie sie auch in Deutschland gelten.

Beispiel: In Deutschland darf in der Regel mit einem Radius von 1,5 km um Flughäfen nicht geflogen werden. Sollten das in anderen Ländern weniger restriktiv geregelt sein, z.B nur 500 Meter, dann müssen Piloten sich trotzdem an die deutschen Normen halten. Das ist nicht ganz optimal, lässt sich aber aktuell aufgrund der ständig wechselnden Anforderungen weltweit nicht anders darstellen. Für die USA stellt das skizzierte Beispiel schon mal keine Einschränkung dar, da für Flughäfen viel höhere Anforderungen gelten als in Deutschland (Radius von 5 Meilen).

Drohne USA – einfach die Haftpflicht wechseln

Viele Drohnenpiloten verfügen bereits über eine private Haftpflichtversicherung oder eine separate Drohnenversicherung. In diesem Fall kann der Wechselservice von den Helden genutzt werden.

Anstatt eines konkreten Startdatums wird einfach der aktuelle Versicherer angegeben und der Wechsel beauftragt. Der Wechsel wird dann ohne Papierkram erledigt.

Die Drohnen Haftpflicht bzw. Luftfahrtversicherung gilt denn sofort und in der Übergangszeit bis zum Ablauf des alten Vertrags sogar kostenfrei. Läuft die aktuelle Haftpflichtversicherung also zum Beispiel noch 6 Monate, dann ist die Drohnen Haftpflicht inklusive Versicherung in den USA in dieser Zeit kostenfrei.
Die Versicherungsbestätigung für die Drohnen Haftpflicht wird auf Wunsch auch auf englisch ausgestellt.

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