Die neue Drohnenverordnung der EU – was kommt auf mich als Pilot zu?

Die neue Drohnenverordnung der EU
was kommt auf mich als Pilot zu?

17.12.2010 Min.

Auf den ersten Blick wird es komplizierter und nicht gerade einfacher seine Drohne legal in den Himmel aufsteigen zu lassen. Wenn man sich das Thema genauer anschaut, wird man aber feststellen: So schlimm ist es nun auch wieder nicht.
Daher beleuchten wir hier nun aus Sicht der Piloten, was konkret ab dem 31.12.2020 neu ist.

Was gilt für Bestandsdrohnen?

Für „Bestandsdrohnen“, also Drohnen, die bereits im Umlauf sind oder noch vor dem 01.01.2023 in Verkehr gebracht werden, gelten die folgenden Übergangsregelungen.

Drohnen
unter 500 Gramm

Es darf in der Nähe von Menschen geflogen werden, Menschenansammlungen beziehungsweise Menschenmassen dürfen aber nicht überflogen werden.

Drohnen
500 Gramm bis 2 KG

Dürfen bis zu 50 Meter an Personen herangeflogen werden, Menschenansammlungen beziehungsweise Menschenmassen dürfen aber nicht überflogen werden. Dafür wird dann der EU Drohnenführerschein A2 gebraucht. Mit dem EU Drohnenführerschein A1/A3 darf dann geflogen werden, wie im folgenden Punkt (150 Meter Abstand etc.)

Drohnen
ab 2 Kilogramm

Dürfen bis zu 150 Meter an Personen herangeflogen werden, Menschenansammlungen beziehungsweise Menschenmassen dürfen aber nicht überflogen werden (Flug nur weit von Menschen entfernt, im gesamten Flugbereich dürfen sich keine unbeteiligten Personen befinden, der Mindestabstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten muss mindestens 150 Meter betragen.)

Ab 2023 gelten dann für alle diese Bestandsdrohnen die Bestimmungen der EU-Verordnung für nicht konforme Drohnen gemäß Artikel 20. Das bedeutet:

  • Drohnen unter 250 Gramm dürfen in Kategorie A1 betrieben werden
  • alle anderen Drohnen müssen in Kategorie A3 betrieben werden. Spätestens dann benötigst Du für deine „alte“ Drohne einen Drohnenführerschein.

Was zusätzlich zu beachten ist:

  • Als Drohnenpilot trägst du die Verantwortung für die Sicherheit während des Fluges deiner Drohne.
  • Eine Versicherung ist Pflicht (Privathaftpflichtversicherung inkl. Drohnenschutz oder eine eigenständige Drohnenhaftpflichtversicherung)
  • Vor dem Flug: Anweisungen des Herstellers lesen (Bedienungsanleitung)
  • Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter
  • Flug nur in Sichtweite
  • Kein Transport von Gütern
  • Kein Abwurf von Objekten
  • Die Drohne wird nur in sicherer Entfernung zu Menschen betrieben – ein Überflug von Menschenmassen oder Menschenansammlungen ist grundsätzlich verboten
  • Sobald deine Drohne über eine Kamera verfügt, musst Du Dich als Pilot registrieren und die Registrierungsnummer an der Drohne anbringen. Die Registrierung kannst Du HIER durchführen. Behalte hierzu folgende Unterlagen bereit: Personalausweis oder Reisepasskopie zum Upload, Versicherungsscheinnummer, Name der Versicherungsgesellschaft (z. B. helden.de), Sitz der Versicherung (z. B. Hamburg).
  • UPDATE: Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat die Registrierungspflicht mit einer Übergangsfrist bis zum 30. April 2021 ausgesetzt. In diesem Zeitraum bist du von der Registrierungspflicht befreit, wenn sich dein Wohnsitz bzw. dein Hauptgeschäftssitz in Deutschland befindet. Solange du noch keine Betreibernummer (die man nach der Registrierung erhält) zugewiesen bekommen hast, musst du deine Fluggeräte dennoch mit deinem Namen und deiner Anschrift versehen.

Was gilt für neue Drohnen?

Vorab: Noch existieren keine Drohnen auf dem Markt, die nach dem neuen Standard klassifiziert sind, nach Rücksprache mit Herstellern ist es bisher auch noch nicht möglich, Drohnen nach den neuen Regelungen zu zertifizieren. Ab dem 01.01.2023 dürfen in der EU jedoch nur noch Drohnen mit der neuen CE Klasseneinteilung auf den Markt gebracht werden.

Neue Drohnen, d.h. Drohnen mit der neuen CE Klassenkennzeichnung, werden ab dem 31.12.2020 in fünf Risikokategorien unterteilt. Schon auf der Verpackung wird dann zu sehen sein, in welche Risikokategorie eine Drohne fällt. Mittels der folgenden Piktogramme erschließt sich schnell, was du beim Fliegen mit deiner Drohne zu beachten hast:

Die Risikoklassen sind: C0, C1, C2, C3 und C4. In welche Klasse die Drohne fällt, bestimmt unter anderem das Startgewicht deiner Drohne. Eine Spezialität gibt es noch für Drohnen der Klasse CO und C2. In der Risikoklasse C0 wird noch unterschieden, ob die Drohne über eine Kamera (oder Sensoren zur Erfassung von Personen) verfügt oder nicht. In der Kategorie C2 wird zusätzlich unterschieden, ob sie über einen Low-Speed-Modus verfügen oder nicht.
Die Auflagen, die sich für die Hersteller von Drohnen ergeben, lassen wir hier bewusst außen vor.

Zusätzlich zu den Risikokategorien werden drei Anwendungsszenarien definiert, diese lauten: OPEN (offen), SPECIFIC (spezifisch) & CERTIFIED (zertifiziert).
Das Anwendungsszenario OPEN ist nochmal in drei Unterkategorien aufgeteilt:

Anwendungsszenario OPEN

  • Flug in der Nähe von Menschen möglich, kein Flug über Menschenansammlungen und kein Flug direkt über unbeteiligten Personen.
  • Flug nur in sicherer Entfernung zu Menschen (30 Meter); wenn die Drohne über einen „Low-Speed-Modus verfügt, bis zu 5 Meter Abstand erlaubt.
  • Flug nur weit von Menschen entfernt, im gesamten Flugbereich dürfen sich keine unbeteiligten Personen befinden, der Mindestabstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten muss mindestens 150 Meter betragen.

Anwendungsszenario SPECIFIC

Wann immer eine Vorgabe der offenen Kategorie (OPEN) überschritten werden soll, sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich (z.B. Flughöhe von über 120 Meter).

Für solche Flüge ist dann entweder eine SORA (Specific Operation Risk Assessment) Risikobewertung und ein LUC (Betreiberzeugnis für Drohnen, dies können nur juristische Personen beantragen) notwendig oder die Drohne wird gemäß eines „Standard Szenario“ betrieben.

Zu den definierten Standard-Szenarien, für die keine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, werden voraussichtlich auch FPV Flüge gehören. Bei FPV Flügen (FPV = First Person View) wird das Modell mittels Kameratechnik aus der Perspektive des ferngesteuerten Modells, wie aus der Sicht eines Fahrers/Piloten gesteuert wird. Der Pilot trägt dazu eine spezielle FPV Brille und steuert so seine Drohne. In jedem Fall wird für eine solche Anwendung ein „Spotter“, also eine weitere Person notwendig sein, die den Flug der Drohne beobachtet, da der FPV Pilot die Drohne nicht in Sicht halten kann.

Anwendungsszenario CERTIFIED

Spezialanwendungen (Transportdrohnen, Industrieanwendungen)

Was bedeutet das für mich nun konkret?

Was für alle Drohnen gilt:

  • Bei einer Drohne handelt es sich um ein Luftfahrzeug, es gilt das Luftfahrtrecht.
  • Als Drohnenpilot trägst du die Verantwortung für die Sicherheit des Fluges deiner Drohne.

Das musst du machen

  • Bedienungsanleitung lesen und beachten
  • Für die Drohne muss Versicherungsschutz bestehen.
  • Informiere Dich über Flugverbotszonen und/oder Beschränkungen
  • Halte die Drohne immer in Sichtweite
  • Mindestalter des Piloten: 16 Jahre

Das darfst du nicht machen

  • Fliege niemals über Menschenansammlungen
  • Fliege nicht höher als 120 Meter
  • Fliege nicht in der Nähe von Luftfahrzeugen,Flughäfen, Helikopterlandeplätze oder an Orten, an denen Rettungsmaßnahmen durchgeführt werden.
  • Achte die Privatsphäre anderer Menschen
  • Der Transport und/oder Abwurf von Gütern ist verboten.
  • Modifiziere die Drohne nicht und lade nur die vom Hersteller empfohlene Software auf deine Drohne

Je nach CE Klasseneinteilung beziehungsweise Gewicht der Bestandsdrohnen kommt folgendes hinzu:

Für Drohnen mit CE Klasseneinteilung

pdf downloaden

Für Drohnen ohne CE Klasseinteilung (Bestandsdrohnen)

pdf downloaden

Ab 01.07.2023: Alle Drohnen ohne CE-Klasseneinteilung (Bestandsdrohnen) mit einem Gewicht <250g dürfen in der Kategorie A1 betrieben werden. Alle weiteren Drohnen dieser Tabelle in Kategorie A3.
Fast alle Drohnenpiloten müssen sich also bei dem LBA (Luftfahrt Bundesamt) registrieren. Die Registrierung kannst Du HIER durchführen. Deine Drohne muss dann mit der dort erhaltenen Registrierungsnummer gekennzeichnet sein.
Wenn Du mehr als eine Drohne hast; musst du dich als Pilot nur einmalig registrieren und nicht jede Drohne einzeln.

Welche “Drohnen-Führerscheine” gibt es für Hobby-Piloten?

Der „kleine“ EU-Drohnenführerschein A1 / A3

Online-Schulung auf der LBA-Website und Online-Prüfung auf der LBA-Website. Die Kosten belaufen sich in einem 2stelligen Euro Betrag.

Der „große“ EU-Drohnenführerschein A2

auch EU-Fernpiloten-Zeugnis genannt, der bei anerkannten Stellen abgelegt wird.
Online- oder Präsenz Theorieschulung in einerbenannten Prüfstelle. Die Erfahrung mit praktischen Flügen kann vom Piloten selbst in einer Eigenerklärung bescheinigt werden oder zusätzlich in einem Einzelunterricht trainiert werden.
Du hast bereits einen Kenntnisnachweis nach „altem“ Recht (Kenntnisnachweise gemäß § 21d LuftVO)?
Dann behält dieser Drohnenführerschein voraussichtlich bis zum 31.12.2022 seine Gültigkeit.

Quellen/Links:
Verordnung VO (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32018R1139
Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0947&from=EN
Durchführungsverordnung (EU) 2020/746 der Kommission
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32020R0746
Luftfahrt-Bundesamt www.lba.de

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