Grobe Fahrlässigkeit. Ein zentraler Punkt bei der Hausratversicherung

Grobe Fahrlässigkeit – Wer frei von Fehlern ist, der möge den ersten Stein werfen, möchte man sagen, denn schließlich macht jeder von uns Fehler. Beim Thema grobe Fahrlässigkeit, in Zusammenhang mit der Hausratversicherung, zählen jedoch nur Fakten, um wirklich auf Versicherungsschutz setzen zu können. Am Ende ist es meist gar nur eine Klausel, die darüber entscheidet, ob die Versicherung für Schäden aufkommt oder eben nicht. Eben jene Klausel schauen wir uns mit diesem Beitrag etwas genauer an.

Grobe Fahrlässigkeit – Wann zahlt die Versicherung nicht?

Definition
Kommt es zu einem Schaden, kann die Versicherung die Leistung kürzen, wenn sie sich auf grobe Fahrlässigkeit beruft. Gemäß VVG ist dies das gute Recht der Versicherung, doch mit ein wenig Recherche lässt sich diese Situation vermeiden. Klären wir jedoch zunächst, was grobe Fahrlässigkeit eigentlich bedeutet. Liegt eine grobe Fahrlässigkeit vor, bedeutet das schlicht, dass der Schaden zwar nicht mit Absicht herbeigeführt wurde, jedoch nicht dafür Sorge getragen wurde, den Schaden zu vermeiden. Spricht man von Vorsatz, so wurde wiederum sehr wohl bewusst ein Schaden herbeigeführt. Geht man zurück auf grob fahrlässiges Handeln in Bezug auf die Hausratversicherung, so bedeutet das schließlich, dass die Versicherung nicht den Schaden nicht vollständig zahlt, weil dem Versicherten das Vernachlässigen der Sorgfaltspflicht nachgewiesen wird. Bezogen auf Fallbeispiele bedeutet dies, dass die Versicherung schlicht der Meinung ist, man sei selbst schuld, wenn man während Abwesenheit von zu Hause eben vergisst die Haustüre abzuschließen oder das Fenster nur auf Kippstellung läßt und damit einen Einbruch begünstigt. Der Versicherungsnehmer wiederum wird bemüht sein, nachzuweisen, dass die Sorgfaltspflicht nicht verletzt wurde und somit eben keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Also ist man nie wirklich geschützt?

Das bedeutet keineswegs, dass man keine Möglichkeit hat, sich auch bei grober Fahrlässigkeit abzusichern, allerdings sollte man vor der Wahl der Versicherung einiges beachten. So lässt sich bei einigen Versicherungen grobe Fahrlässigkeit im Vertrag und damit im Leistungsschutz einschließen. Im Versicherungsjargon würde man sagen, es gilt, eine Hausratversicherung zu wählen, die auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet, damit die jeweilige Versicherung sich im Schadenfall eben nicht auf grobe Fahrlässigkeit berufen kann. Noch komplizierter wird es jedoch, wenn man bei einigen Versicherungen ins Kleingedruckte schaut. Dann stößt man auf Tarife, wo nur bis zu einer bestimmten Summe auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet oder die, wenn es um die grob fahrlässige Verletzung von Sicherheitsvorschriften geht, diese wieder ausschließen vom Verzicht der Einrede. Klingt kompliziert?
Hier drei kurze Beispiele, was es am Markt so gibt:
Einbruchdiebstahl durch ein nur gekipptes Fenster, Schaden: 24.000 Euro
Versicherung A: Kein Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit, aufgrund des Mitverschuldens erhält der Versicherungsnehmer bestenfalls nur 6.000 Euro.
Versicherung B: Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit, aber nicht bei Verletzung von Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten.
Auch hier erhält der Versicherungsnehmer aufgrund des Mitverschuldens bestenfalls 6.000 Euro.
Versicherung C: Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit bis 10.000 Euro. Hier erhält der Versicherungsnehmer nur 10.000 Euro.
helden.de: Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit ohne Einschränkungen. Der Versicherungsnehmer erhält 24.000 Euro.

Wie geht helden.de mit grober Fahrlässigkeit um?

helden.de – Hier gibt es den Versicherungsschutz, der sich an deinem Leben, an deinem Lifestyle orientiert. So ist es zwar nicht gut, aber nur menschlich, wenn man auch mal Mist baut. Schon ein gekipptes Fenster kann das Inventar zur leichten Beute für Diebe machen. Nobody is perfect, möchte man sagen. Wir von helden.de kürzen also nicht anteilig die Versicherungsleistung, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt, auch nicht bei Verletzung von Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten. Wir ersetzen unserer Helden Community zu 100% den Schaden, auch wenn man vergessen hat, die Kerze auszumachen oder das Fenster zu schließen. Gekürzte Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit? Nicht mit uns!
Hier erfahrt ihr mehr!