Ausfalldeckung in der Haftpflicht: Das ist wichtig!

Über 6 Millionen Deutsche haben keine Haftpflichtversicherung. Wenn sie einen Schaden verursachen, müssen sie diesen aus eigener Tasche begleichen. Doch was passiert, wenn sie dies nicht können?

Tatsächlich handelt es sich bei der Ausfalldeckung um ein Risiko für diejenigen, die von einer Person ohne Haftpflichtschutz geschädigt werden. Denn die 6 Millionen Nichtversicherten können sich in der Regel eine Entschädigung im Schadensfall genauso wenig leisten wie den Jahresbeitrag für die Haftpflichtversicherung.

Das zeigen die Daten des Statistischen Bundesamts. Anteil der Bürger ohne Haftpflichtversicherung:

  • Alle Bürger in Deutschland: 14%
  • Mit Nettoeinkommen über 5.000 Euro: 3%
  • Mit Nettoeinkommen unter 900 Euro: 39%

Wenn es beim Schädiger nichts zu holen gibt, bleibt der Geschädigte auf dem Schaden sitzen. So einfach ist das. Bei insgesamt 1,5 Millionen Haftpflichtschäden pro Jahr in Deutschland ist ein solcher Forderungsausfall kein theoretisches Risiko. Es passiert täglich.

Einige Finanzpolitiker fordern daher zu Recht:

  • die Private Haftpflichtversicherung zu einer Pflichtversicherung zu machen
  • und diese für Geringverdiener in die Sozialleistungen zu integrieren

Die Versicherungsindustrie hat das Risiko vor einigen Jahren erkannt und die sogenannte Ausfalldeckung entwickelt. Mit dieser bleibt niemand auf seinem Schaden sitzen. Die Ausfalldeckung springt ein, als wenn der Schädiger mit der Haftpflichtversicherung des Geschädigten versichert wäre. Oder anders: im Schadensfall ist die Gegenseite mitversichert.

Gute Haftpflichtversicherungen enthalten die Ausfalldeckung automatisch und ohne Zusatzbeitrag. Viele Vertragsvarianten berechnen vier bis fünf Euro Zusatzbeitrag.

Achtung: Alte Verträge beinhalten die Ausfalldeckung sehr selten.

Versicherte, die ihren Vertrag vor über fünf Jahren abgeschlossen haben, sollten ihren Leistungsumfang ohnehin durch den Wechsel in einen neuen Tarif verbessert. In der Regel steigt der Beitrag dadurch kaum an.

Doch wie bei allen Leistungen gibt es auch bei der Ausfalldeckung in der Haftpflichtversicherung wieder viele Klauseln und Leistungsausschlüsse.

Versicherte sollten bei der Auswahl ihrer Haftpflichtversicherung daher auf folgende Punkte achten:

  • Leistung bis zur Versicherungssumme – einige Versicherungen limitieren die Ausfalldeckung im Kleingedruckten.
  • Keine Mindestschadenhöhe – bei vielen Versicherungen greift die Ausfalldeckung erst ab einem Forderungsausfall von über 2.500 Euro.
  • Leistungen auch bei Vorsatz des Schädigers – viele Versicherungen schließen dies aus.
  • Rechtsbeistand im Streitfall – Anwaltskosten zur Durchsetzung des Rechts gegenüber dem Schädiger sollten mitversichert sein.
  • Kein versteckter Selbstbehalt – bei einigen Vertragswerken steht ein versteckter Selbstbehalt von bis zu 1.000 Euro im Kleingedruckten.
  • Die Ausfalldeckung sollte auch im Ausland greifen.

Seit Neustem wird auch das Schmerzensgeld im Falle einer vorsätzlichen Körperverletzung versichert (auf Versicherungsdeutsch: Opferschutz).

Der Helden Schutz von Haftpflicht Helden (seit 2019 helden.de) umfasst alle diese Anforderungen und beinhaltet damit eine der besten Ausfalldeckungen des Marktes. Die Ausfalldeckung ist ohne Aufpreis in der Haftpflichtversicherung mit Flatrate-Prinzip enthalten.