Hundehaftpflicht Pflicht: Was gilt wo?
Hunde, die besten Freunde des Menschen: Sie beleben jeden Haushalt, sorgen für Action und bringen ihren Besitzern täglich große Freude. Jedenfalls solange nichts und niemand zu Schaden kommt. Denn ist dein Hund für Sach- oder sogar Personenschäden verantwortlich, kann das sehr teuer werden.
Eine gute Hundehaftpflichtversicherung ist deshalb für Hundehalter unbedingt empfehlenswert – aber ist sie tatsächlich Pflicht? Die Gesetzgebung fällt in den deutschen Bundesländern recht unterschiedlich aus. Deswegen erläutern wir dir, welche gesetzlichen Vorgaben für dich und deinen treuen Begleiter wichtig sind.
Ein Risiko ist immer mit dabei
Gute Erziehung ist leider keine Garantie dafür, dass sich dein Hund immer und überall richtig verhält. Eine ungewohnte Umgebung, eine unbekannte Situation: Viele Faktoren können deinem Hund Stress verursachen. Und dann reagiert er möglicherweise nicht so, wie du es von ihm gewohnt bist.
Hunde und Haftpflichtschäden: Die Zahlen
Der Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) e.V. und der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands (ZZF) e.V. haben für das Jahr 2019 unter anderem die Haustierbestände in deutschen Haushalten ermittelt. Das Ergebnis: Etwas mehr als 10 Millionen Hunde leben aktuell hier, also ungefähr einer in jedem fünften Haushalt.
Die Zahl ergibt sich auch aus einem anhaltenden Aufwärtstrend, der sich seit einigen Jahren abzeichnet. Als der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 2015 seine Erkenntnisse zu Haftpflichtschäden durch Hunde bekannt gab, waren es noch rund 7 Millionen Exemplare.
Die waren damals für etwa 100.000 Haftpflichtschäden verantwortlich – und einen Gesamtschaden von rund 80 Millionen Euro.
Verletzungen und Schäden gehören oft dazu
So ungern jeder Hundehalter das hört: Jeder Hund kann für einen Haftpflichtschaden sorgen. Am häufigsten darunter sind Verletzungen, die ein Hund einem anderen zufügt. Ist ein Tier unausgelastet oder verfügt über einen starken Jagdinstinkt, dann kann selbst beim spielerischen Herumtollen eine ernste Situation entstehen.
Von den damit verbundenen Verletzungen sind übrigens auch Menschen nicht ausgeschlossen. In solchen Fällen kann es richtig teuer werden, weil bei bestehenden Schadenersatzansprüchen der Grund für das Beißen nur wenig zur Sache tut.
Selbst durch „kleinere“ Sachschäden an Kleidern, Brillen oder elektronischen Geräten entstehen leicht größere Schadenssummen. Dazu kommen mögliche Schäden in der Wohnung und im Straßenverkehr. Deshalb umfasst unsere Premium Hundehaftpflichtversicherung viele alltägliche Situationen, in denen schnell etwas schief gehen könnte – von beschädigtem Equipment in der Hundeschule über Deckschäden bis hin zu Mietsachschäden. So bist du mit deinem Hund immer auf der sicheren Seite.
Hundehaftpflicht ist Ländersache
Ist eine Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben oder nicht? Die Antwort ist tatsächlich abhängig von den Bestimmungen in den jeweiligen Landeshundeverordnungen. Die einzelnen Bundesländer haben deshalb eigene Regelungen, eine verbindliche Pflicht besteht in nur wenigen. Wir zeigen dir genau, welche Vorgaben in welchem Bundesland gelten.
Wo gilt eine Versicherungspflicht für alle Hunde?
Von den 16 deutschen Bundesländern besteht nur in 6 die Vorgabe, eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen zu müssen. Und zwar unabhängig davon, zu welcher Rasse dein Hund gehört oder wie groß er ist. Hierzu gehören
- Berlin,
- Hamburg,
- Niedersachsen,
- Sachsen-Anhalt,
- Schleswig-Holstein und
- Thüringen.
Unterschiede gibt es zwischen diesen Ländern zusätzlich, zum Beispiel bei der Höhe der Versicherungssummen. Dazu sehen die gesetzlichen Bestimmungen von Sachsen-Anhalt vor, dass Vermögensschäden mit 50.000 Euro versichert werden. In Thüringen werden diese unter „sonstige Schäden“ gefasst, auf die eine Versicherungssumme von 250.000 Euro entfällt.
Bundesland | Versicherungssumme | |
---|---|---|
Personenschäden | Sachschäden | |
Berlin | 1 Million € | 1 Million € |
Hamburg | 1 Million € | 1 Million € |
Niedersachsen | 500.000 € | 500.000 € |
Sachsen-Anhalt | 1 Million € | 1 Million € |
Schleswig-Holstein | 500.000 € | 500.000 € |
Thüringen | 500.000 € | 500.000 € |
Unterschiede bestehen außerdem bei der Selbstbeteiligung. Hier machen allerdings nur Berlin und Hamburg explizite Vorgaben (maximal 500 Euro pro Jahr). Ab welchem Alter deines Hundes die Versicherungspflicht gilt, ist ebenfalls unterschiedlich: In Niedersachsen und Schleswig-Holstein beispielsweise braucht dein Hund die Versicherung ab 6 Monaten, in Sachsen-Anhalt sogar schon ab einem Alter von 3 Monaten.
Gefährliche Hunde und Rasselisten
Mit Niedersachsen, Schleswig Holstein und seit einigen Jahren auch Thüringen befinden sich unter den Bundesländern mit allgemeiner Hundehaftpflicht drei, die inzwischen auf Rasselisten in ihren Landesverordnungen verzichten. Ausschlaggebend für eine Einordnung als gefährlicher Hund ist hier nicht mehr die Rasse, sondern das Verhalten und das Wesen des Hundes. Zeigt sich ein Hund überdurchschnittlich angriffslustig, fällt durch Beißen oder aggressives Verhalten gegenüber Menschen auf, kann er als gefährlich eingestuft werden. Als Hundehalter müsstest du dann nicht nur die Hundehaftpflichtversicherung nachweisen, sondern bräuchtest auch eine Genehmigung der Behörden. Zusätzlich musst du verschiedene andere Voraussetzungen erfüllen (Volljährigkeit, Hundeführerschein etc.).
Wo gilt eine Versicherungspflicht für bestimmte Hunde?
In weiteren neun Bundesländern besteht zwar eine Versicherungspflicht, aber sie gilt nicht allgemein, sondern nur für bestimmte Hunderassen. Solche Regelungen findest du in folgenden Bundesländern:
- Baden-Württemberg,
- Bayern,
- Brandenburg,
- Bremen,
- Hessen,
- Nordrhein-Westfalen,
- Rheinland-Pfalz,
- im Saarland sowie
- in Sachsen.
Die Verordnungen der Länder sind aber keineswegs einheitlich. Für welche Hunderassen du also eine Hundehaftpflichtversicherung von Gesetz wegen brauchst, ist durchaus unterschiedlich.
In der Regel fallen auch sämtliche Kreuzungen unter die Verordnungen für gefährliche Hunderassen. Unabhängig davon, ob diese zwischen Listenhunden oder zwischen Listenhunden mit anderen Rassen entstanden sind.
Die brandenburgische Gesetzgebung verbietet sogar grundsätzlich das Halten von American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu.
Ausnahmeregelungen beachten
Es gibt aber nicht nur länderspezifische Unterschiede zu Hundehaftpflicht und gefährlichen Hunden. So solltest du dich in Bayern auch genau über die Regelungen an deinem Wohnort informieren – denn auf kommunaler Ebene können verschiedentlich abweichende Regelungen für Hundehalter gelten. Tatsächlich können die Gemeinden in Einzelfällen sogar besondere Vorkehrungen von dir verlangen, etwa Warnschilder oder Schlösser, um das Grundstück abzusichern.
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für „große Hunde“ vorgeschrieben. Ab einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm gilt dein Hund als groß.
Neben solchen Besonderheiten in den Landesgesetzen musst du aber überall davon ausgehen, dass es Einzelfallentscheidungen geben kann, um die Gefährlichkeit deines Hundes einzustufen. In dieser Hinsicht sind sich die Bundesländer nämlich durchaus einig. Neben der verpflichtenden Hundehaftpflichtversicherung kommen dann unter Umständen noch zusätzliche Anforderungen auf dich zu.
Die umfassen unter anderem
- den Nachweis deiner vorhandenen Sachkunde (den sogenannten Hundeführerschein) sowie
- einen Nachweis deiner Zuverlässigkeit (anhand eines polizeilichen Führungszeugnisses).
Zusätzlich musst du körperlich in der Lage sein, deinen Hund zu führen und neben der Leinenpflicht zudem an die Maulkorbpflicht denken. Auch deshalb ist es wichtig, dass deine Haftpflichtversicherung Verstöße gegen Halterhaftpflichten im Ernstfall abdeckt.
Mit der Hundehaftpflichtversicherung von helden.de bist du in dieser Hinsicht auf der sicheren Seite – denn solche Fälle gehören mit vielen anderen zu unserem Tarif. Damit seid ihr jederzeit bestens abgesichert.
Wo gibt es keine gesetzliche Versicherungspflicht für Hunde?
In fast allen Bundesländern bist du als Hundehalter zumindest für bestimmte Rassen verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen. Die einzige Ausnahme stellt Mecklenburg-Vorpommern dar.
Eine allgemeine Versicherungspflicht besteht hier nicht. Allerdings sieht die Hundeverordnung des Landes auch dann keine vor, wenn dein Hund nach den gesetzlichen Vorgaben als gefährlich eingestuft würde.
Hundehaftpflicht – immer eine gute Idee
Die Gesetzeslage ist die eine Sache. Der Schutz für dich und deinen Hund eine andere. Denn genau darum geht es schlussendlich bei einer Hundehaftpflichtversicherung: Sie soll euch vor Forderungen schützen, die im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin bedeuten können.
Und weil so ein Hund natürlich immer und überall mit dabei sein soll, besteht immer und überall das Risiko, dass er auch bei größter Vorsicht einen Schaden verursacht. Der kann sehr unterschiedlich aussehen, teuer wird es in der Regel aber immer. Deshalb ist unsere umfassende Hundehaftpflichtversicherung mit Best-Schutz-Garantie eine gute Idee. Mit unseren Leistungen kannst du überall sicher sein – und dein Hund selbstverständlich auch.
Bild 1: Adobe Stock © Chalabala Bild 2: Adobe Stock © JInes Meier Bild 3: Adobe Stock © SasaStock Bild 4: Adobe Stock © Strelciuc Bild 5: Adobe Stock © Vasyl
Dein umfassender Haftpflichtschutz für deinen Vierbeiner.
Das könnte dich auch interessieren: