
Unsere Drohnenprodukte auf einen Blick
Ob Hobby- oder Profipilot – hier findest du die passenden Versicherungen für dich und deine Drohne.
Versicherungspflicht für Drohnen & Copter.
Als Halter von Drohnen und Coptern bist du nach § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) gesetzlich dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für dein Flugmodell abzuschließen. Diese schützt dich vor den finanziellen Folgen nach Schäden, die während deiner Flugmanöver entstehen und im Worst Case deinen finanziellen Ruin bedeuten können. In diesen Fällen springt die Drohnenhaftpflicht für dich ein und übernimmt die entstandenen Kosten – sei es bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Privathaftpflicht inkl. Drohnenhaftpflicht
Du möchtest Geld sparen und dich, deine Liebsten sowie deine Drohnen mit 50 Millionen € in nur einem Produkt absichern? Dann hol dir unsere Privathaftpflicht mit Drohnenversicherung.
- Maximales Abfluggewicht von 5 kg
- Weltweiter Schutz inkl. USA und Kanada
- Schutz bei autonomen & FPV-Flügen
- Unbegrenzte Anzahl an Fluggeräten inklusive
76 € im Jahr

Private Drohnenhaftpflicht
Die private Drohnenhaftpflicht steht dir als Hobbypilot bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch deine Drohne entstehen, mit 50 Millionen € zur Seite.
- Maximales Abfluggewicht von 5 kg
- Weltweiter Schutz inklusive USA & Kanada
- Schutz bei autonomen & FPV-Flügen
- Ein Vertrag gilt für insgesamt 3 Flugmodelle
39 € im Jahr

Gewerbliche Drohnenhaftpflicht
Die gewerbliche Drohnenhaftpflicht steht dir bei deinen Drohnenflüge im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit mit einer Versicherungssumme von 10 Millionen € zur Seite.
- Maximales Abfluggewicht von 25 kg
- Private & gewerbliche Nutzung
- Autonome & FPV-Flüge inklusive
- Ein Vertrag gilt für 1 Flugmodell
150 € im Jahr

Private Drohnenkasko
Die Drohnenkasko für Hobbypiloten sichert deine hochwertige Drohne inkl. Zubehör gegen Verlust, Vandalismus und zahlreiche weitere Schäden umfassend ab.
- Maximales Abfluggewicht von 25 kg
- Diebstahlschutz der Drohne & des Zubehörs
- Reparaturkosten nach Flugunfällen
- Schutz bei Lenkfehlern & Transportschäden
ab 100 € im Jahr

Haftpflicht vs. Kasko – wo ist der Unterschied?
Hobbypiloten, die sich ihre erste Drohne zulegen, stehen oft vor der Frage, welche Versicherung für sie infrage kommt. Fest steht: Wer eine Drohne besitzt, braucht eine Haftpflichtversicherung – wie beim Auto!
Die Drohnenhaftpflicht ist eine Pflichtversicherung für alle Halter von Drohnen und kommt für Schäden auf, die du anderen Personen bei einem Flugmanöver mit deiner Drohne zugefügt hast. Ein Kaskoschutz hingegen kommt für Schäden, Verlust oder Zerstörung deiner eigenen Drohne auf.
Sollte deine Drohne beispielsweise durch einen Lenkfehler abstürzen und dabei kaputtgehen, kommt der Kaskoschutz für die Reparaturkosten an deiner Drohne auf. Wenn bei dem Sturz gleichzeitig das Auto deines Nachbarn beschädigt wurde, springt die Haftpflichtversicherung für dich ein und übernimmt den Schaden am Auto.

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Unser Best-Schutz-Paket
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Häufig gestellte Fragen
Hier findest du eine Auswahl an häufig gestellten Fragen. Deine Frage fehlt oder ist nicht hinreichend beantwortet? Dann kannst du dich gerne per Mail oder per Telefon an uns wenden.
Drohnenhaftpflicht (9)
Wenn du mit deinen Aufnahmen auf YouTube etwas dazu verdienst, passt das für uns, solange du es auf nebenberuflicher, selbstständiger Basis tust. Bis 20.000 € Umsatz oder 6.000 € Gewinn pro Jahr ist die nebenberufliche Tätigkeit mitversichert. Deine nebenberufliche Tätigkeit darf dabei in keinem Zusammenhang mit deiner hauptberuflichen Tätigkeit stehen. Solltest du damit mehr verdienen, brauchst du eine gewerbliche Drohnenhaftpflicht.
Neben der Verschuldenshaftung versichern wir auch die Gefährdungshaftung. Sollten Schäden ohne dein Verschulden verursacht werden, sind auch diese gedeckt. Wenn deine Drohne oder dein Copter durch einen Windstoß ein Fahrzeug beschädigt, sind wir an deiner Seite. Falls ein Greifvogel die Drohne attackiert und zum Absturz bringt, lassen wir dich auch nicht im Regen stehen.
Sobald deine Drohne über eine Kamera (oder einem anderen Sensor zur Erfassung personengebundener Daten) und/oder eine Startmasse von 250 Gramm oder mehr verfügt, musst Du Dich seit dem 31.12.2020 als Pilot registrieren und die Registrierungsnummer an der Drohne anbringen. Bei der Registrierung musst du deine Versicherungs-Nr., das Versicherungsunternehmen (helden.de GmbH) sowie den Standort des Unternehmens (Ballindamm 3, 20095 Hamburg) angeben.
Als Pilot musst du dich nur einmal registrieren, deine Registrierungsnummer kann dann an all deinen Drohnen angebracht werden.
Eine Übersicht über die wichtigsten Punkte der Drohnenverordnung findest du auf diesem Blogartikel.
Wenn du die Vorschriften und Verordnungen (zum Beispiel Drohnenverordnung) vorsätzlich missachtest, besteht kein Versicherungsschutz. Die Schäden an deiner eigenen Drohne sind nicht mitversichert. Dies gilt ebenso für geliehene Fluggeräte.
Versichert ist deine gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren, die sich durch den erlaubten und privaten Gebrauch von ferngesteuerten Fluggeräten mit Motoren oder Treibsätzen (Drohnen, Flugzeuge, Hubschrauber) ergeben. Dies gilt für Fluggeräte mit einem Startgewicht bis 5 kg.
In Deutschland besteht nach § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für alle Flugmodelle eine Versicherungspflicht. Der Versicherungsnachweis ist jederzeit mitzuführen.
Freunde und fremde Piloten dürfen auch fliegen. Es sind alle Personen zum Führen oder Bedienen deiner Drohnen berechtigt, wenn dies mit deinem Wissen und Willen erfolgt.
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 50 Millionen €. Außerdem gilt eine Selbstbeteiligung von 150 €.
Drohnenkasko (15)
Sollte deine Drohne nach einem Absturz nicht mehr ausfindig gemacht und dies durch einen Flugdatenschreiber nachgewiesen werden können, erstatten wir deine Drohne bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Ja, dein Versicherungsschutz gilt auch außerhalb von Deutschland – bei uns bist du weltweit versichert. Wichtig ist allerdings, dass du dich immer an die Vorschriften hältst, die in dem Land, in dem du fliegst, gelten.
Solltest du dir in deiner Freizeit etwas mit Drohnenaufnahmen dazuverdienen, ist das für uns kein Problem. Wichtig hierbei ist, dass es sich um eine ohne Beschäftigung ausgeführte selbständige Tätigkeit mit einem steuerpflichtigen Ertrag bis höchstens 6.000 Euro und einem Umsatz bis höchstens 20.000 Euro pro Jahr handelt.
Damit deine Drohne über den Drohnen Kaskoschutz abgesichert ist, musst du die Seriennummer deiner Drohne (eID) nachweisen. Diese eID dient zur Identifikation des Drohnenbesitzers. Solltest du bei Abschluss noch keine eID für deine Drohne besitzen, kannst du diese nach Erhalt nachreichen und vorerst den Nachweis in Form der Originalrechnung/ -bescheinigung oder einem vergleichbaren Nachweis einreichen.
Weiterhin musst du bei Abschluss unseres Schutzes über eine deutsche Meldeadresse verfügen.
Nein, Verschleiß an deiner Drohne sowie an den Akkus & Batterien ist im Drohnen Kaskoschutz nicht mitversichert.
Mit unserem Drohnen Kaskoschutz sind Schäden an deiner Drohne sowie deren Diebstahl versichert. Darüber hinaus ist im Helden Schutz dein gesamtes Zubehör mitversichert – angefangen von der Fernsteuerung und dem Steuergerät über Akkus, Batterien, FPV-Brillen und Kameras bis hin zu Messgeräten und Anbauteilen (soweit diese nur für die Drohne verwendet werden können). Voraussetzung für den Schutz ist unter anderem, dass du deine Drohne ausschließlich privat nutzt.
Der helden.de Drohnen Kaskoschutz greift bei folgenden Schäden nicht:
- Schäden bei unerlaubten Flügen (Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und Flüge in behördlicherseits gesperrten Lufträumen)
- Fehler und Mängel, die vor Vertragsabschluss dem Versicherungsnehmer bekannt waren
- normale Abnutzung durch Gase, Dämpfe, Wärme oder Feuchtigkeit
- Verschleiß des Akkus und der Batterie
- Schäden durch externe Witterungseinflüsse (z. B. Windstärken ab 29 km/h, Graupel, Hagel)
- Schäden an Eigenbauten, Anbaugeräten und Bausätzen
- Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren
- Abhandenkommen von abnehmbaren Kameras oder weiterer abnehmbarer Zusatzausrüstung während eines Fluges, solange diese Teile nicht mehr auffindbar sind
Unter Drohnen und Copter sind Fluggeräte zu verstehen, die als Freizeit- und Sportgeräte ferngesteuert und unbemannt geflogen werden. Sie dürfen bei Abflug nicht mehr als 25 kg Gewicht aufweisen.
Folgende Schäden an deiner Drohne sind im Drohnen Kaskoschutz versichert:
- Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
- Schäden durch Bedienungsfehler
- Schäden durch einen Flugunfall (z. B. Anprall, Bodensturz und Bruchschaden)
- Fallschäden ohne äußere Einwirkung
- Schäden durch Vandalismus
- Schäden durch Transport
- Schäden durch Konstruktions- oder Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsfrist
- Elektroschäden an den Akkus, dem Motor und den Steuerungsgeräten
- Schäden durch die Teilnahme an Wettbewerben, solange sie nicht gewerblich erfolgt
Als Versicherungssumme gibst du den Kaufpreis deiner Drohne inklusive des Zubehörs, das bei deiner Drohne schon dabei war, an. Solltest du deine Drohne günstiger erworben haben, nimmst du den Kaufpreis ohne Abzug von Rabatten und Vergünstigungen. Solltest du dir weiteres Zubehör zulegen, das in deinem Helden Schutz mit abgesichert werden soll, rechnest du die Kosten dafür auf den Kaufpreis deiner Drohne drauf.Wichtig ist, dass du die Kaufbelege für deine Drohne und das Zubehör als Nachweis aufbewahrst, damit wir dir im Schadensfall die Kosten dafür erstatten können.
Beispiel 1: Für deine Drohne hast du 1.000 Euro (ohne Rabatt) bezahlt. Im Onboarding gibst du dann als Versicherungssumme 1.000 Euro an.
Beispiel 2: Für deine Drohne mit enthaltenem Zubehör – Kamera & FPV-Brille – hast du 1.500 Euro (ohne Rabatt) bezahlt. Im Onboarding gibst du dann als Versicherungssumme 1.500 Euro an.
Beispiel 3:nDank einer Rabattaktion hast du statt 1.500 Euro nur 1.300 Euro für Drohne samt Kamera und Wechselakkus bezahlt. Als Versicherungssumme wählst du trotzdem den Kaufpreis ohne Rabatte, also 1.500 Euro aus.
Beispiel 4:Du hast dir eine Drohne für 1.500 Euro gekauft. Um deine Ausrüstung zu vervollständigen, hast du dir weiteres Zubehör – Wechselakkus, Transporttasche und eine FPV-Brille – für 500 Euro gekauft. Im Onboarding gibst du als Versicherungssumme 2.000 Euro an.
Um unseren Drohnen Kaskoschutz abzuschließen, darf deine Drohne nicht älter als 18 Monate sein.
In unserem Drohnen Kaskoschutz ist auch dein Drohnenzubehör wie Fernsteuerung, Steuergeräte, Ersatz- und Wechselakkus/-batterien, FPV-Brillen, lose Ersatzteile, fest eingebaute oder abnehmbare Kameras, Messgeräte und Anbauteile (soweit diese Gegenstände nur mit dem Flugobjekt verwendet werden können) bis zur abgeschlossenen Versicherungssumme versichert.
Freunde und fremde Piloten dürfen auch fliegen. Es sind alle Personen zum Führen oder Bedienen deiner Drohnen berechtigt, wenn dies mit deinem Wissen und Willen erfolgt.
Die Selbstbeteiligung unseres Drohnen Kaskoschutzes beträgt 150 Euro pro Schadensfall.
Pro Vertrag ist im helden.de Drohnen Kaskoschutz eine Drohne abgesichert. Solltest du mehrere Drohnen besitzen, hast du die Möglichkeit, für jede Drohne einen separaten Vertrag abzuschließen.
Gewerbliche Drohnenhaftpflicht (16)
Jede Nutzung, die über Hobbyzwecke hinausgeht und dem Geschäfts- oder Vereinszweck dient oder unterstützt, fällt unter die gewerbliche Nutzung.
Beispiel für die gewerbliche Nutzung:
- Luftaufnahmen für Vereine und Verbände
- Einsätze für die Forschung und Entwicklung
- Luftaufnahmen zu Werbezwecken
- Abmessungen von Flächen für die Materialbestellung im Rahmen eines Projektes
Ja, deine Drohne darfst du auch gewerblich an berechtigte Piloten, die die Drohne gegen Entgelt nutzen, vermieten. Hierbei ist wichtig, dass die Vermietung nicht dem Hauptgeschäftszweck deines Unternehmens dient und der Jahresumsatz aus der Vermietung den Betrag von 5.000 Euro nicht übersteigt.
Damit unser gewerblicher Drohnen Haftpflichtschutz dir im Falle eines Schadens zur Seite steht, müssen folgende Voraussetzungen beachtet werden:
- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
- Aufstiegsgenehmigungen bei Flügen in besonderen Zonen
- CE-Kennzeichnung der Drohne
Ja, autonome Flüge im Waypoint- und Follow-me-Modus sind mitversichert. Hierbei ist für uns wichtig, dass die Drohne im Sichtfeld des Piloten ist, um jederzeit eingreifen zu können, und dass die gesetzlichen Aufstiegsregelungen eingehalten werden.
Ja, neben der gewerblichen ist auch die private Nutzung in unserem gewerblichen Drohnen Haftpflichtschutz mit inbegriffen. Deine Drohne kannst du somit auch in deiner Freizeit sorgenlos steigen lassen.
Ja, sowohl Schäden, die durch dein eigenes Verschulden wie z. B. Lenkfehler entstehen (Verschuldenshaftung), als auch Schäden, die du nicht durch dein eigenes Verhalten zu verschulden hast, wie z. B. der Absturz deiner Drohne durch eine starke Windböe (Gefährdungshaftung), sind mitversichert.
Komplette Eigenbauten sind über unseren gewerblichen Drohnen Haftpflichtschutz leider nicht versicherbar. Solltest du deine Drohne nach dem Kauf umbauen oder mit weiterer Technik (z. B. neue Kamera) ausstatten, ist sie weiterhin versichert. Das hat den Grund, dass du bei Abschluss die Seriennummer deiner Drohne hinterlegen musst. Für uns ist es wichtig, dass die Funksteuerung deiner Drohne eine CE-Kennzeichnung hat, deine Drohne ein Abfluggewicht von 25 kg nicht überschreitet und du eine Seriennummer für deine Drohne nachweisen kannst.
Es kann immer mal passieren, dass du unvorsichtig handelst und dadurch einem Dritten durch deine Drohne ein Schaden entsteht (z. B. durch einen Lenkfehler). Auch wenn du grob fahrlässig gehandelt hast und der Schaden durch mehr Achtsamkeit hätte verhindert werden können, stehen wir dir zur Seite und kürzen dir keine Leistungen. Solltest du den Schaden absichtlich herbeigeführt haben, fällt das unter Vorsatz. Vorsatz versichern wir nicht!
In unserem gewerblichen Drohnen Haftpflichtschutz sind ferngesteuerte Fluggeräte mit Motoren (Multicopter, Hexacopter und Quadrocopter) für den erlaubten und gewerblichen Gebrauch versichert. Das Abfluggewicht der Fluggeräte darf dabei das maximale Gewicht von 25 kg nicht überschreiten. In Deutschland besteht nach § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für alle Flugmodelle eine Versicherungspflicht. Der Versicherungsnachweis ist jederzeit mitzuführen.
Folgende Ausschlüsse gibt es in unserem gewerblichen Drohnen Haftpflichtschutz:
- Flüge im Rahmen von Polizei- und Militäreinsätzen
- Streu-/Sprühflüge
- Drohnen zum Transport inkl. Abwurf
Um auch auf deinen FPV-Flügen abgesichert zu sein, musst du dich an folgende Regeln halten:
- Während FPV-Flügen muss immer eine zweite Person (sog. Spotter) anwesend sein.
- Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter.
- Es darf nur in der Kategorie “Open” geflogen werden.
Neben dir dürfen auch Mitarbeiter und Kollegen, Freunde oder fremde Piloten deine Drohne fliegen. Es sind alle Personen, die deine Drohne mit deinem Wissen und Willen fliegen, mitversichert.
Die Selbstbeteiligung beim gewerblichen Drohnen Haftpflichtschutz liegt je Schadenfall bei 150 Euro.
Der gewerbliche Drohnen Haftpflichtschutz sichert Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu einer Höhe von 10 Millionen Euro ab.
Der gewerbliche Drohnen Haftpflichtschutz sichert pro Vertrag jeweils eine Drohne ab.
Unser gewerblicher Drohnen Haftpflichtschutz gilt weltweit – eine Ausnahme besteht allerdings in den USA und Kanada, da hier unser Helden Schutz nicht greift. Wichtig ist, dass du dich immer an die Vorschriften hältst, die in dem Land, in dem du fliegst, gelten. Zudem solltest du deinen Versicherungsnachweis grundsätzlich immer mit dir führen, um so im Falle einer Kontrolle ein Bußgeld zu vermeiden. Deinen Versicherungsnachweis erhältst du von uns nach Abschluss sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch – so bist du auch im Ausland auf der sicheren Seite!
Privathaftpflicht (16)
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht – auch Diensthaftpflicht – als Lehrer:in an einer staatlich anerkannten Schule.
Alle anderen Berufe und Dienststellen, auch wenn sie ähnlich sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Mit uns an eurer Seite braucht ihr euch beim Neubau eures Hauses keine Sorgen zu machen.
Dabei begleiten wir euch sehr gerne mit unserem Privathaftpflichtschutz. In eurem Schutz ist die Bauherren-Haftpflicht im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftplicht für den Neubau eines Einfamilienhauses automatisch mitversichert.
Wir sichern dich als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von 250.000 Euro bei Ansprüchen Dritter ab. Bei selbstgenutzten Immobilien liegt keine Begrenzung der Bausumme vor.
In unserem privaten Schutz ist die Vermietung von Wohnimmobilien (privat/gewerblich) abgesichert.
Die Vermietung erstreckt sich wie folgt:
- von einzelnen Räumen,
- einer Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus bzw. von bis zu 2 Wohnungen im selbst genutzten Mehrfamilienhaus,
- von bis zu 10 Eigentumswohnungen einschließlich Ferienwohnungen,
- des Ein oder Zweifamilienhauses,
- des Wochenend- oder Ferienhauses,
- des fest installierten Wohnwagens zu Wohnzwecken einschließlich der zugehörigen Garagen und Stellplätze.
- aus der Vermietung von maximal 5 Räumen zu sonstigen – auch gewerblichen – Zwecken (z.B. als Lager, Büro) sowie aus der separaten Vermietung von maximal 5 Garagen und Stellplätzen – auch zu gewerblichen Zwecken.
Die Bruttojahresmieteinnahmen dürfen insgesamt 36.000 Euro nicht überschreiten.
Wir stehen dir bei Schäden zur Seite, die während einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeiten, Freiwilligenarbeiten oder sozialen unentgeltlichen Engagements entstehen. Auch der Schlüsselverlust ist hier mit abgesichert.
Wir sichern in unserer Privathaftpflicht alle deine privaten Drohnen bis zu einem Abfluggewicht von bis zu 5 kg ab. Die Anzahl ist unbegrenzt.
Unser privater Haftpflichtschutz sichert deine nebenberufliche Tätigkeit mit ab. Wichtig ist, dass dein Nebenjob nicht mit deinem Hauptjob einhergeht, du keine Angestellten hast und dein gesamtes Nebengewerbe im Rahmen von 6.000 Euro Gewinn und 20.000 Euro Umsatz im Jahr bleibt. Dann passt es für uns.
Wir stehen dir bei der Beschädigung, Vernichtung und dem Verlust geliehener Sachen zur Seite.
Du musst dir also keine Sorgen machen, wenn dein Sohn oder deine Tochter ein iPad von der Schule gestellt bekommen und auch die Gitarre der Musikschule ist versichert.
Wir sichern Schäden, die durch dich beim Ski und Snowboard fahren einem dritten gegenüber entstanden sind, ab.
Du benötigst dafür einen Nachweis? Du kannst deinen Versicherungsnachweis jederzeit online selbst anfordern.
Log dich dafür einfach hier in deinen Account ein: https://my.helden.de/login. Unter dem Punkt “Dein Vertrag” findest du den Reiter “Ski”.
Dort hast du die Möglichkeit, deinen Versicherungsnachweis anzufordern.
Für Kraftfahrzeuge besteht eine Pflichtversicherung. Das heißt, dass immer die Versicherung des Fahrzeugs bei einem Unfall einspringt. Entweder die Haftpflicht, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt wird oder die Kasko, sollte ein Eigenschaden am Fahrzeug entstehen.
In einem entstandenen Haftpflicht-/ Vollkaskoschaden kommt es zu einer Höherstufung der schadenfreien Jahre und zu einem erhöhten Beitrag. Hier kommt deine Privathaftpflicht bei uns zum Einsatz. Wir übernehmen diese Schlechterstellung bis maximal 2.500 Euro und 5 Jahre.
Somit wird der Schaden über die Kfz-Versicherung abgewickelt und wir übernehmen ggf. die Mehrkosten durch die Höherstufung der Schadenfreiheitsklasse, sodass z.B. deinem Freund keine Kosten entstehen.
- Schäden mit zulassungspflichtigen Fahrzeugen (Autos, Schiffe, Flugzeuge). Diese benötigen eine eigene Versicherung.
- Schäden durch eigene Hunde und Pferde. Diese benötigen eine eigene Versicherung.
- Absichtlich herbeigeführte Schäden.
- Selbst verursachte Schäden am eigenen Eigentum.
- Schäden, die sich aus einer vertraglichen Verpflichtung ergeben.
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis 50 Millionen Euro. Mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro je Schadenfall.
- Schäden an Miet-/ Leihsachen
- Ausübung von Sport/Hobby
- Ehrenamtliche Tätigkeiten
- Schlüsselverlust
- Haus- und Grundbesitz
Bei uns sind alle Personen mitversichert, die mit dir unter einem Dach leben und mit dir verwandt sind, also unter anderem z.B. dein:e Partner:in, deine Eltern, deine Enkelkinder oder deine Kinder. Wenn deine Kinder ausziehen sind sie solangemitversichert, bis sie die erste Ausbildung beendet haben.
Als Erstausbildung zählt eine Berufsausbildung oder ein Studium ( Bachelor mit anschließendem Master).
Auch während eines freiwilligen Dienstes sind deine Kinder weiterhin versichert. Sobald sie ihr erstes sozialversicherungspflichtiges Einkommen verdienen und nicht mehr bei dir zuhause wohnen, müssen sie sich selbst versichern.
Pflegst du einen Verwandten oder hast du ein Au-Pair, dann sind auch diese Personen mitversichert.
Müssen die mitversicherten Personen namentlich im Schutz genannt werden? Nein, deine Familienmitglieder müssen in deinem Schutz nicht namentlich genannt werden.
In deinem Account hast du die Möglichkeit, dein:e Partner:in namentlich zu hinterlegen.
Das hat den Vorteil, dass dein:e Partner:in sich mit Fragen rund um den Schutz auch direkt an uns wenden kann.
Für ihre Absicherung ist dies aber nicht notwendig.
Helden Code (23)
Ja, na klar, deinen Helden Code kannst du unseretwegen gerne überall teilen.
Nutzt ein Freund oder eine Freundin deinen Helden Code, reduziert sich dein Beitrag ab deiner nächsten Jahresrechnung (“Hauptfälligkeit”) um einen weiteren Monatsbeitrag. Dieser Rabatt bleibt so lange erhalten, wie der Vertrag deines Freundes oder deiner Freundin bei uns aktiv ist. Der Vertrag deines Freundes muss natürlich zur Hauptfälligkeit aktiv sein. Bedeutet, falls dein Freund mit unserem Wechselservice abgeschlossen hat und noch einen Vertrag bei einer anderen Versicherung aktiv hat – dauert es, bis der Vertrag dort ausläuft. Frag ansonsten doch einfach mal bei deinem Freund nach.
Nein, deine gesammelten Helden Codes senken ausschließlich deine eigenen Beiträge. Du kannst deinen Freunden aber Tipps geben, wie sie ebenfalls Helden Code Empfehlungen sammeln, wie du.
Nein, das geht nicht. Du kannst nur den Helden Code eines Freundes oder von einem Mitglied der Helden Community eingeben. Oder den Helden Code von einem Werbepartner oder einer Werbeaktion von helden.de.
Schicke uns gerne ein Foto von dir per Mail an [email protected] und nenne uns deinen Helden Code. Dann kommst du auf unsere Community-Seite und andere Nutzer können sich deinen Helden Code zum Sparen kopieren und ihr beide profitiert. Kleiner Tipp: ein außergewöhnliches oder besonders sympathisches Foto von dir erhöht die Chance, dass ein anderer Nutzer deinen Helden Code anwendet.
Ein Helden Code entspricht immer einem Rabatt von 1/12 des Jahresbeitrags des Versicherungsprodukts, auf welches er angewendet wird.
Beispiel: dein Hausratschutz kostet ohne Rabatt 120 € im Jahr. Wird ein Helden Code darauf eingelöst (entweder direkt beim Abschluss des Hausratschutzes oder später, weil du einen Freund oder eine Freundin geworben hast), reduziert sich der Preis um 1/12, also 10 € und dein Jahresbeitrag sinkt auf 110 €.
Dann fällt der daraus resultierende Rabatt zu deiner nächsten Jahresrechnung (Hauptfälligkeit) weg. Es sei denn, du hattest einen “Überschuß” an geworbenen Freunden – also mehr geworbene Freunde als die Möglichkeit Rabatte zu erhalten (es gehen ja maximal 2 Helden Code Rabatte je Vertrag) – dann bleibt der Rabatt bestehen.
Dein Freund oder deine Freundin sparen beim Abschluss eines neuen Vertrags, wenn sie deinen Helden Code verwenden, ihrerseits 1/12 auf den Jahresbeitrag ihres neuen Produktes. Ihr spart also beide ordentlich. Das nennen wir “Win-Win”!
Deinen persönlichen Helden Code bekommst du nach Abschluss deines ersten Vertrages bei helden.de per Mail oder du kannst ihn in deinem Dashboard nachlesen. Außerdem ist dein Helden Code in den ersten 5 Ziffern der Vertragsnummer auf deiner Police enthalten.
Schicke uns gerne ein Foto von dir per Mail an [email protected] und nenne uns deinen Helden Code. Dann kommst du auf unsere Community-Seite und andere Nutzer können sich deinen Helden Code zum Sparen kopieren
Beim Online-Abschluss eines Versicherungsprodukts bei helden.de erscheint nach Eingabe deiner Kontaktdaten der Preis. Hier kannst du den Helden Code eines Freundes, eines Partners von helden.de oder von einem Mitglied der Helden Community ganz einfach eingeben. Manchmal ist sogar bereits ein Helden Code von einem Werbepartner aktiviert und der Rabatt ist schon abgezogen. Du kannst auch gerne unseren allgemeinen Helden Code “HELD5” verwenden, um dauerhaft zu sparen.
Du kannst deinen Helden Code im persönlichen Gespräch mit Freunden, Bekannten und Verwandten teilen – egal ob an der Kaffeemaschine bei der Arbeit oder auf einer Gartenparty. Weiterhin kannst du ihn bei Facebook, Instagram, X (ehemals Twitter) oder sonstigen Social Media Portalen teilen. Am besten immer gleich mit einem Link zu unserer Website oder zu einem Produkt von uns, welches du gerne empfehlen möchtest. Freunde, bei denen du evtl. sogar von der konkreten Notwendigkeit einer neuen Versicherung weißt, schickst du am besten direkt eine Whatsapp. Alles natürlich völlig freiwillig und nur, wenn du dich damit wohlfühlst. Du kannst uns auch gerne eine Bewertung bei Google, Trustpilot oder Provenexpert hinterlassen und dabei deinen Helden Code nennen.
Es können höchstens 2 Helden Codes auf einen Vertrag angewendet werden. Entweder 1 Helden Code bei Abschluss deines Vertrags und dann später noch ein weiterer, weil du einen Freund oder eine Freundin mit deinem persönlichen Helden Code geworben hast. Oder indem du 2 Freunde wirbst.
Du kannst ihn immer von deiner Vertragsnummer ablesen: die ersten 5 Ziffern einer jeden Vertragsnummer von dir bei helden.de bilden deinen Helden Code. Wenn Deine Vertragsnummer bspw. “ABCD1003” lautet, dann wäre dein Helden Code “ABCD1”. Darüber hinaus findest du ihn natürlich in der Vertragsverwaltung, nachdem du dich bei helden.de eingeloggt hast.
Allgemein (28)
- Top-Schutz-Garantie: Ab Schadenfall
- Besitzstands-Garantie: Ab Schadenfall
- Lückenlos-Garantie: Ab Wechsel oder Vertragsstart
- Innovations-Garantie: Ab Wechsel oder Vertragsstart
Ja, die Garantieleistungen bleiben über deine komplette Vertragslaufzeit bestehen – auch wenn sich irgendwelche Garantieleistungen in Zukunft verändern sollten.
Nein, die Vertragsnummer benötigen wir nicht. Das Einzige, was du uns mitteilen musst, ist der Name deines Altversicherers. Den Rest erledigen wir für dich!
Nein, den Wechselservice bieten wir unseren Kunden natürlich kostenfrei an.
- Schaden ist nicht abgesichert
- Vorsätzliche Schadenherbeiführung
- Schadenhergang liegt vor dem Startdatum des Versicherungsvertrages
Nein, das Best-Schutz-Paket steckt in jedem unserer privaten Produkte – natürlich ganz ohne Aufpreis.
Die Selbstbeteiligung wird erst im Falle eines Schadens fällig. Unsere Versicherungspartner werden sich nach der Regulierung des Schadens bei dir melden und dich auffordern, die vereinbarte Selbstbeteiligung zu überweisen.
Wenn du bei deinem alten Versicherer kündigst, hast du eine vorzeitige Differenzdeckung mit den besseren Leistungen des Helden Schutzes, wenn dieser erst später beginnt, weil noch ein direkter Vorvertrag bei einem anderen Versicherer besteht. Das heißt, du hast ab Vertragsabschluss bei uns schon alle Leistungen kostenfrei versichert, die unser Schutz beinhaltet, dein alter Vertrag aber nicht. Diese Deckungserweiterung ist beschränkt auf die Versicherungssumme des Vorvertrages.
Sollte dir eine andere Person ohne eigene Versicherung einen Schaden zufügen, haftet sie mit ihrem Privatvermögen. Im Fall von Zahlungsunfähigkeit springt die Ausfalldeckung, die in deinen privaten Haftpflichtprodukten enthalten ist, für dich ein und übernimmt den Schaden in voller Höhe.
- Schadentag
- Schadenort (Straße, PLZ, Ort)
- Schadenhergang
- Adresse, Telefonnummer und E-Mail des Geschädigten (nur wenn Dritte involviert sind)
- Was ist beschädigt worden?
- Wie hoch schätzt du den Schaden?
- Wer hat den Schaden verursacht? (Nur, wenn du den Schaden nicht verursacht hast)
- Wurde der Schaden polizeilich aufgenommen?
- Wenn ja, zuständige Polizeibehörde mit Aktenzeichen nennen
- Gibt es Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben? Wenn ja, bitte Name, Anschrift, ggf. Telefonnummer mitteilen.
- Bilder (sofern vorhanden)
- Wer soll das Geld erhalten? Kontoinhaber und IBAN (soweit bekannt)
Das kommt immer auf das jeweilige Produkt an. Im Falle eines Kasko- oder Hausratschadens erfolgt die Auszahlung auf dein Konto. Sollte ein Haftpflichtschaden vorliegen, erhält der Geschädigte die Auszahlung direkt auf sein Konto.
Sollte eine andere Person in den Schaden involviert sein, wird diese immer von uns zur Abgleichung der Daten kontaktiert.
Mit der Unterschrift beauftragst du uns, für dich das zu erledigen, was in Zusammenhang mit deiner alten Versicherung anfällt. Dazu gehört die Aktivierung deines neuen Helden Schutzes genauso wie die Annahme von Schadensmeldungen oder auf Wunsch auch die Kündigung deines Altvertrages. Die Beauftragung gilt ausschließlich für den Schutz, den du über helden.de erworben hast.
Wir arbeiten in Kooperation mit den NV-Versicherungen, die sich durch das beste Schadenmanagement auszeichnen.
Automatisch den besten Schutz am Markt erhalten dank unseres Best-Schutz Pakets. Versicherungstarife vergleichen war gestern.
Focus Money hat uns für den fairsten Schadenservice und für das fairste Produktangebot ausgezeichnet.