Haftpflichtversicherung für Skifahrer: Diese Regeln gelten in Italien und Südtirol

Haftpflichtversicherung für Skifahrer: Diese Regeln gelten in Italien und Südtirol

10.10.227 Min.

Anfang Dezember bis Mitte April ist die Skisaison in Italien in vollem Gange. Leider lassen zahlreiche Unfälle auf den Skipisten nicht lange auf sich warten. Ein verstauchter Fuß, ein gebrochenes Bein oder gar ein Zusammenstoß mit anderen Wintersportlern – unerwünschte Szenarien wie diese können im Worst-Case den Abbruch des langersehnten Skiurlaubs bedeuten. Auch die jährlich veröffentlichten Unfallstatistiken zeigen auf, wie häufig Pistenunfälle passieren. Unerfahrenheit sowie Selbstüberschätzung der Fahrer oder auch das ein oder andere Bier, welches schon mittags auf der Skihütte getrunken wird, können unter anderem Gründe hierfür sein. Dagegen greift Italien seit dem 1. Januar 2022 mit neuen Regelungen durch. Unter anderem dürfen in Italien und in Südtirol nur noch Wintersportler auf die Piste, die eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen können.

Die neuen Regelungen für den Ski-Urlaub in Italien:

  • Eine Haftpflichtversicherung für Wintersportler ist Pflicht
  • Hohe Geldstrafen beim Skifahren unter Alkoholkonsum
  • Erweiterte Helmpflicht für minderjährige Kinder

Versicherungspflicht für Wintersportler

Nach dem italienischen Legislativdekret Nr. 40 vom 28. Februar 2021 gilt in den Skigebieten Italiens und Südtirols von nun an eine Versicherungspflicht für alle Wintersportler. Demnach sind alle Skifahrer, Snowboarder und Rodler, die sich auf der Skipiste vergnügen wollen, verpflichtet, sich durch eine private Haftpflichtversicherung umfassend abzusichern. Diese soll den Geschädigten, sowie den Versicherten finanziell vor Schäden, die beim Wintersport passieren, schützen.

Wintersportler, die ohne gültigen Versicherungsnachweis erwischt werden, müssen mit einem Bußgeld zwischen 100 und 150 € sowie dem Entzug des Skipasses rechnen. Wenn bei dem Start in den Skiurlaub noch keine Versicherung abgeschlossen sein sollte, besteht beim Kauf des Skipasses die Möglichkeit eine vorübergehende Haftpflichtversicherung für die Zeit auf der Piste abzuschließen – für diese müssen Skifahrer allerdings verhältnismäßig tiefer in die Tasche greifen.

Wie kann ich im Skigebiet meine Versicherung nachweisen?

Um hohe Bußgelder zu vermeiden und sorgenlos die Piste runterfahren zu können, sollte sich jeder Skifahrer vor dem Urlaub in den Bergen um einen Nachweis kümmern. Als Nachweis reicht die Kopie des Versicherungsscheins als PDF oder als Foto auf dem Handy. Weiterhin kann bei dem jeweiligen Versicherer eine extra Bestätigung über den Haftpflichtschutz angefordert werden.

Welche Infos sollte der Versicherungsnachweis beinhalten?

Um bei einer möglichen Kontrolle bestens vorbereitet zu sein, sollte der Nachweis folgende Infos beinhalten:

  • Name des Versicherungsnehmers
  • Optional: Namen von eventuell mitversicherten Personen wie z. B. Lebenspartner und Kinder
  • Versicherungsumfang wie Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Versicherungssumme
  • Gültigkeitsbeleg des Versicherungsschutzes im Ausland

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Weitere Regelungen auf den italienischen Skipisten

Alkoholisiertes Skifahren

Auch beim Thema Alkoholkonsum setzt Italien auf strengere Regeln. Wer mit 0,5 Promille auf die Skier steigt und die Piste hinuntersaust, muss mit Bußgeldern zwischen 250 und 1.000 € rechnen. Ab einem Promillegehalt von 0,8 Promille drohen schon härtere Folge, da eine Straftat begangen wird. Daher: Besser ist es, nüchtern die Piste hinunterfahren!

Helmpflicht für minderjährige Kinder

Auch für die jüngere Generation gibt es neue Sicherheitsmaßnahmen von der italienischen Regierung. Die Altersgrenze der Helmpflicht wurde bei minderjährigen Kindern von 14 auf 18 Jahre hochgesetzt. Zudem muss der Helm mit einer CE-Kennzeichnung ausgestattet sein.

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