Hier findest du eine Auswahl an häufig gestellten Fragen.
Sollten deine Fragen hier nicht beantworten worden sein, kannst du dich gerne per Mail oder per Telefon an uns wenden (Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr unter +49 40 228682590).
Versicherungspartner (3)
Community (4)
Keine Sorge, als Community-Mitglied hast du keinerlei Verpflichtungen.
Die Helden Community sind alle User, die ein Foto von sich hochgeladen haben. Du kannst ihre Helden Codes selbst nutzen oder weitergeben. Jeder User, der bei uns eine Versicherung abschließen möchte, kann sich vor Abschluss auf der Community Seite einen Helden Code kopieren, um seinen ersten Beitrag zu senken. Die Person, dessen Helden Code genutzt wurde, kann sich freuen. Denn: Auch ihr Beitrag wird damit reduziert.
Jeder Kunde, der bei uns eine Versicherung abschließen möchte, kann sich vor Abschluss auf der Community-Seite einen Helden Code aussuchen, um seinen ersten Beitrag zu senken. Solltest du auf der Community-Seite mit einem Bild sein, besteht die Möglichkeit, dass ein neuer Held deinen Helden Code nutzt und so dein Jahresbeitrag gesenkt wird.
Deine Bilder, deine Rechte! Das von dir hochgeladene Bild taucht ausschließlich auf unserer Helden Community Seite auf, damit andere deinen Helden Code finden und nutzen können.
Best-Schutz-Paket (4)
- Top-Schutz-Garantie: Ab Schadenfall
- Besitzstands-Garantie: Ab Schadenfall
- Lückenlos-Garantie: Ab Wechsel oder Vertragsstart
- Innovations-Garantie: Ab Wechsel oder Vertragsstart
Ja, die Garantieleistungen bleiben über deine komplette Vertragslaufzeit bestehen – auch wenn sich irgendwelche Garantieleistungen in Zukunft verändern sollten.
Nein, das Best-Schutz-Paket steckt in jedem unserer privaten Produkte – natürlich ganz ohne Aufpreis.
Wechselservice (6)
Nein, die Vertragsnummer benötigen wir nicht. Das Einzige, was du uns mitteilen musst, ist der Name deines Altversicherers. Den Rest erledigen wir für dich!
Nein, den Wechselservice bieten wir unseren Kunden natürlich kostenfrei an.
Schadenmeldung (9)
- Schaden ist nicht abgesichert
- Vorsätzliche Schadenherbeiführung
- Schadenhergang liegt vor dem Startdatum des Versicherungsvertrages
Die Selbstbeteiligung wird erst im Falle eines Schadens fällig. Unsere Versicherungspartner werden sich nach der Regulierung des Schadens bei dir melden und dich auffordern, die vereinbarte Selbstbeteiligung zu überweisen.
Sollte dir eine andere Person ohne eigene Versicherung einen Schaden zufügen, haftet sie mit ihrem Privatvermögen. Im Fall von Zahlungsunfähigkeit springt die Ausfalldeckung, die in deinen privaten Haftpflichtprodukten enthalten ist, für dich ein und übernimmt den Schaden in voller Höhe.
- Schadentag
- Schadenort (Straße, PLZ, Ort)
- Schadenhergang
- Adresse, Telefonnummer und E-Mail des Geschädigten (nur wenn Dritte involviert sind)
- Was ist beschädigt worden?
- Wie hoch schätzt du den Schaden?
- Wer hat den Schaden verursacht? (Nur, wenn du den Schaden nicht verursacht hast)
- Wurde der Schaden polizeilich aufgenommen?
- Wenn ja, zuständige Polizeibehörde mit Aktenzeichen nennen
- Gibt es Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben? Wenn ja, bitte Name, Anschrift, ggf. Telefonnummer mitteilen.
- Bilder (sofern vorhanden)
- Wer soll das Geld erhalten? Kontoinhaber und IBAN (soweit bekannt)
Das kommt immer auf das jeweilige Produkt an. Im Falle eines Kasko- oder Hausratschadens erfolgt die Auszahlung auf dein Konto. Sollte ein Haftpflichtschaden vorliegen, erhält der Geschädigte die Auszahlung direkt auf sein Konto.
Sollte eine andere Person in den Schaden involviert sein, wird diese immer von uns zur Abgleichung der Daten kontaktiert.
Drohnenhaftpflicht (9)
Wenn du mit deinen Aufnahmen auf YouTube etwas dazu verdienst, passt das für uns, solange du es auf nebenberuflicher, selbstständiger Basis tust. Bis 20.000 € Umsatz oder 6.000 € Gewinn pro Jahr ist die nebenberufliche Tätigkeit mitversichert. Deine nebenberufliche Tätigkeit darf dabei in keinem Zusammenhang mit deiner hauptberuflichen Tätigkeit stehen. Solltest du damit mehr verdienen, brauchst du eine gewerbliche Drohnenhaftpflicht.
Neben der Verschuldenshaftung versichern wir auch die Gefährdungshaftung. Sollten Schäden ohne dein Verschulden verursacht werden, sind auch diese gedeckt. Wenn deine Drohne oder dein Copter durch einen Windstoß ein Fahrzeug beschädigt, sind wir an deiner Seite. Falls ein Greifvogel die Drohne attackiert und zum Absturz bringt, lassen wir dich auch nicht im Regen stehen.
Sobald deine Drohne über eine Kamera (oder einem anderen Sensor zur Erfassung personengebundener Daten) und/oder eine Startmasse von 250 Gramm oder mehr verfügt, musst Du Dich seit dem 31.12.2020 als Pilot registrieren und die Registrierungsnummer an der Drohne anbringen. Bei der Registrierung musst du deine Versicherungs-Nr., das Versicherungsunternehmen (helden.de GmbH) sowie den Standort des Unternehmens (Ballindamm 3, 20095 Hamburg) angeben.
Als Pilot musst du dich nur einmal registrieren, deine Registrierungsnummer kann dann an all deinen Drohnen angebracht werden.
Eine Übersicht über die wichtigsten Punkte der Drohnenverordnung findest du auf diesem Blogartikel.
Wenn du die Vorschriften und Verordnungen (zum Beispiel Drohnenverordnung) vorsätzlich missachtest, besteht kein Versicherungsschutz. Die Schäden an deiner eigenen Drohne sind nicht mitversichert. Dies gilt ebenso für geliehene Fluggeräte.
Versichert ist deine gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren, die sich durch den erlaubten und privaten Gebrauch von ferngesteuerten Fluggeräten mit Motoren oder Treibsätzen (Drohnen, Flugzeuge, Hubschrauber) ergeben. Dies gilt für Fluggeräte mit einem Startgewicht bis 5 kg.
In Deutschland besteht nach § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für alle Flugmodelle eine Versicherungspflicht. Der Versicherungsnachweis ist jederzeit mitzuführen.
Freunde und fremde Piloten dürfen auch fliegen. Es sind alle Personen zum Führen oder Bedienen deiner Drohnen berechtigt, wenn dies mit deinem Wissen und Willen erfolgt.
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 50 Millionen €. Außerdem gilt eine Selbstbeteiligung von 150 €.
Partner (10)
Nein, wir zahlen eine einmalige Tippgeberprovision. Diese erhältst du natürlich stornofrei.
Jede Firma und natürliche Person mit einem kleinen oder großen Online- oder Offline-Business, welches durch unsere digitalen Versicherungsprodukte ergänzt werden kann.
Die Cookie-Laufzeit beträgt aktuell 60 Tage.
- Schritt 1: Erzähl uns, wer du bist! Egal ob Influencer, Onlineshop-Besitzer oder lokaler Händler – du gefällst uns so oder so. Wenn auch dein Profil zu uns passt, melden wir uns mit einem passenden Angebot bei dir.
- Schritt 2: Freischalten lassen Im Anschluss erhältst du die Kooperationsvereinbarung, passgenaue Werbemittel für die Einbindung unserer Produkte in dein Online- oder Offline-Business und einen Zugang zum Partnerportal für deine Erfolgskontrolle.
- Schritt 3: Geld verdienen Für jeden erfolgreichen Abschluss erhältst du eine Vergütung von bis zu 35 Euro. Worauf wartest du noch? Lass uns gemeinsam loslegen!
Pferdehaftpflicht (11)
Dein Pferd ist ohne zeitliche Begrenzung in Europa und bis zu 5 Jahre weltweit inklusive USA und Kanada versichert. Bei Abschluss des Schutzes muss dein Pferd in einem Stall in Deutschland untergebracht sein oder nach Kauf kurzfristig dorthin transportiert werden.
Um bei uns einen Vertrag abschließen zu können, benötigst du immer eine deutsche Meldeadresse.
Wir stehen dir bei Schäden, die während der Vorbereitung und Teilnahme an Reitsportveranstaltungen wie z. B. Pferderennen, Schauvorführungen, Distanzritten, Turnieren entstanden sind, zur Seite.
Voraussetzung dafür ist, dass die Teilnahme nicht gewerblich erfolgt. Gelegentliche Einnahmen durch Preisgelder sind für uns in Ordnung.
Ja, wir sichern Reiten ohne Sattel ab.
Auch ist das Reiten und Führen mit gebissloser Zäumung versichert, sowie das Reiten mit Halsring.
Die Fohlen deines Pferdes sind bis zum 18. Monat über den Schutz des Muttertieres beitragsfrei abgesichert, solange du natürlich weiterhin der Halter des Nachwuchses bist. Anschließend benötigt es einen eigenen Vertrag.
Sind auch Schäden, die das Pferd an der gemieteten Pferdebox oder am Stall verursacht, versichert?
Die private und nebenberufliche Nutzung deines Pferdes zu therapeutischen Zwecken ist abgesichert. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Umsatz von 6.000 Euro im Jahr nicht überstiegen wird. Gleiches gilt für Reitunterricht.
Ja. Neben dem Pferdehalter als Versicherungsnehmer sind auch der Tierhüter, Reitbeteiligte und fremde Reiter mitversichert. Das bedeutet, dein Haftpflichtschutz greift auch, wenn eine andere Person dein Pferd führt oder reitet. Passiert deinem Pferd ein Missgeschick und ein Dritter wird geschädigt, bist du abgesichert.
Verletzt dein Pferd aus Versehen eine Person, die es nur einmalig oder sehr selten bewegt, ist auch dieser Personenschaden abgedeckt.
Etwas anders ist es bei einer festen Reitbeteiligung. Diese übernimmt regelmäßig die Pflege deines Pferdes und Pflichten, die denen des Besitzers nah kommen. Das bedeutet, sie ist dir in deinem Schutz gleichgestellt und gilt nicht als dritte Person. Sie ist dann eine mitversicherte Person. Alle Bedingungen und Ausschlüsse z.B. die von Eigenschäden, gelten auch für sie.
Wird die Reitbeteiligung von deinem Pferd verletzt, ist das nicht versichert. Das hat den Hintergrund, dass wir eine Person, die über deinen Schutz abgesichert ist, nicht besserstellen können, als dich selbst.
Die Reitbeteiligung muss nicht namentlichen in deinem Schutz hinterlegt werden. Auch spielt das Alter der Reitbeteiligung keine Rolle.
- Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Versicherungssumme von 50 Millionen Euro. Mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro je Schadenfall.
- Fremdreiter und Reitbeteiligungen
- Teilnahme an Reitsportveranstaltungen
- Reiten ohne Sattel oder mit gebissloser Zäumung
- Fohlen
- Mietsachschäden
Wir sichern auch Schäden an geliehenen und gemieteten Pferdefahrzeugen wie z. B. Kutschen und Gigs, die durch dein Pferd verursacht wurden, ab.
Dein Schutz sichert ein Pferd pro Vertrag ab.
Drohnenkasko (15)
Sollte deine Drohne nach einem Absturz nicht mehr ausfindig gemacht und dies durch einen Flugdatenschreiber nachgewiesen werden können, erstatten wir deine Drohne bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Ja, dein Versicherungsschutz gilt auch außerhalb von Deutschland – bei uns bist du weltweit versichert. Wichtig ist allerdings, dass du dich immer an die Vorschriften hältst, die in dem Land, in dem du fliegst, gelten.
Solltest du dir in deiner Freizeit etwas mit Drohnenaufnahmen dazuverdienen, ist das für uns kein Problem. Wichtig hierbei ist, dass es sich um eine ohne Beschäftigung ausgeführte selbständige Tätigkeit mit einem steuerpflichtigen Ertrag bis höchstens 6.000 Euro und einem Umsatz bis höchstens 20.000 Euro pro Jahr handelt.
Damit deine Drohne über den Drohnen Kaskoschutz abgesichert ist, musst du die Seriennummer deiner Drohne (eID) nachweisen. Diese eID dient zur Identifikation des Drohnenbesitzers. Solltest du bei Abschluss noch keine eID für deine Drohne besitzen, kannst du diese nach Erhalt nachreichen und vorerst den Nachweis in Form der Originalrechnung/ -bescheinigung oder einem vergleichbaren Nachweis einreichen.
Weiterhin musst du bei Abschluss unseres Schutzes über eine deutsche Meldeadresse verfügen.
Nein, Verschleiß an deiner Drohne sowie an den Akkus & Batterien ist im Drohnen Kaskoschutz nicht mitversichert.
Mit unserem Drohnen Kaskoschutz sind Schäden an deiner Drohne sowie deren Diebstahl versichert. Darüber hinaus ist im Helden Schutz dein gesamtes Zubehör mitversichert – angefangen von der Fernsteuerung und dem Steuergerät über Akkus, Batterien, FPV-Brillen und Kameras bis hin zu Messgeräten und Anbauteilen (soweit diese nur für die Drohne verwendet werden können). Voraussetzung für den Schutz ist unter anderem, dass du deine Drohne ausschließlich privat nutzt.
Der helden.de Drohnen Kaskoschutz greift bei folgenden Schäden nicht:
- Schäden bei unerlaubten Flügen (Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und Flüge in behördlicherseits gesperrten Lufträumen)
- Fehler und Mängel, die vor Vertragsabschluss dem Versicherungsnehmer bekannt waren
- normale Abnutzung durch Gase, Dämpfe, Wärme oder Feuchtigkeit
- Verschleiß des Akkus und der Batterie
- Schäden durch externe Witterungseinflüsse (z. B. Windstärken ab 29 km/h, Graupel, Hagel)
- Schäden an Eigenbauten, Anbaugeräten und Bausätzen
- Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren
- Abhandenkommen von abnehmbaren Kameras oder weiterer abnehmbarer Zusatzausrüstung während eines Fluges, solange diese Teile nicht mehr auffindbar sind
Unter Drohnen und Copter sind Fluggeräte zu verstehen, die als Freizeit- und Sportgeräte ferngesteuert und unbemannt geflogen werden. Sie dürfen bei Abflug nicht mehr als 25 kg Gewicht aufweisen.
Folgende Schäden an deiner Drohne sind im Drohnen Kaskoschutz versichert:
- Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
- Schäden durch Bedienungsfehler
- Schäden durch einen Flugunfall (z. B. Anprall, Bodensturz und Bruchschaden)
- Fallschäden ohne äußere Einwirkung
- Schäden durch Vandalismus
- Schäden durch Transport
- Schäden durch Konstruktions- oder Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsfrist
- Elektroschäden an den Akkus, dem Motor und den Steuerungsgeräten
- Schäden durch die Teilnahme an Wettbewerben, solange sie nicht gewerblich erfolgt
Als Versicherungssumme gibst du den Kaufpreis deiner Drohne inklusive des Zubehörs, das bei deiner Drohne schon dabei war, an. Solltest du deine Drohne günstiger erworben haben, nimmst du den Kaufpreis ohne Abzug von Rabatten und Vergünstigungen. Solltest du dir weiteres Zubehör zulegen, das in deinem Helden Schutz mit abgesichert werden soll, rechnest du die Kosten dafür auf den Kaufpreis deiner Drohne drauf.Wichtig ist, dass du die Kaufbelege für deine Drohne und das Zubehör als Nachweis aufbewahrst, damit wir dir im Schadensfall die Kosten dafür erstatten können.
Beispiel 1: Für deine Drohne hast du 1.000 Euro (ohne Rabatt) bezahlt. Im Onboarding gibst du dann als Versicherungssumme 1.000 Euro an.
Beispiel 2: Für deine Drohne mit enthaltenem Zubehör – Kamera & FPV-Brille – hast du 1.500 Euro (ohne Rabatt) bezahlt. Im Onboarding gibst du dann als Versicherungssumme 1.500 Euro an.
Beispiel 3:nDank einer Rabattaktion hast du statt 1.500 Euro nur 1.300 Euro für Drohne samt Kamera und Wechselakkus bezahlt. Als Versicherungssumme wählst du trotzdem den Kaufpreis ohne Rabatte, also 1.500 Euro aus.
Beispiel 4:Du hast dir eine Drohne für 1.500 Euro gekauft. Um deine Ausrüstung zu vervollständigen, hast du dir weiteres Zubehör – Wechselakkus, Transporttasche und eine FPV-Brille – für 500 Euro gekauft. Im Onboarding gibst du als Versicherungssumme 2.000 Euro an.
Um unseren Drohnen Kaskoschutz abzuschließen, darf deine Drohne nicht älter als 18 Monate sein.
In unserem Drohnen Kaskoschutz ist auch dein Drohnenzubehör wie Fernsteuerung, Steuergeräte, Ersatz- und Wechselakkus/-batterien, FPV-Brillen, lose Ersatzteile, fest eingebaute oder abnehmbare Kameras, Messgeräte und Anbauteile (soweit diese Gegenstände nur mit dem Flugobjekt verwendet werden können) bis zur abgeschlossenen Versicherungssumme versichert.
Freunde und fremde Piloten dürfen auch fliegen. Es sind alle Personen zum Führen oder Bedienen deiner Drohnen berechtigt, wenn dies mit deinem Wissen und Willen erfolgt.
Die Selbstbeteiligung unseres Drohnen Kaskoschutzes beträgt 150 Euro pro Schadensfall.
Pro Vertrag ist im helden.de Drohnen Kaskoschutz eine Drohne abgesichert. Solltest du mehrere Drohnen besitzen, hast du die Möglichkeit, für jede Drohne einen separaten Vertrag abzuschließen.
Gewerbliche Drohnenhaftpflicht (16)
Jede Nutzung, die über Hobbyzwecke hinausgeht und dem Geschäfts- oder Vereinszweck dient oder unterstützt, fällt unter die gewerbliche Nutzung.
Beispiel für die gewerbliche Nutzung:
- Luftaufnahmen für Vereine und Verbände
- Einsätze für die Forschung und Entwicklung
- Luftaufnahmen zu Werbezwecken
- Abmessungen von Flächen für die Materialbestellung im Rahmen eines Projektes
Ja, deine Drohne darfst du auch gewerblich an berechtigte Piloten, die die Drohne gegen Entgelt nutzen, vermieten. Hierbei ist wichtig, dass die Vermietung nicht dem Hauptgeschäftszweck deines Unternehmens dient und der Jahresumsatz aus der Vermietung den Betrag von 5.000 Euro nicht übersteigt.
Damit unser gewerblicher Drohnen Haftpflichtschutz dir im Falle eines Schadens zur Seite steht, müssen folgende Voraussetzungen beachtet werden:
- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
- Aufstiegsgenehmigungen bei Flügen in besonderen Zonen
- CE-Kennzeichnung der Drohne
Ja, autonome Flüge im Waypoint- und Follow-me-Modus sind mitversichert. Hierbei ist für uns wichtig, dass die Drohne im Sichtfeld des Piloten ist, um jederzeit eingreifen zu können, und dass die gesetzlichen Aufstiegsregelungen eingehalten werden.
Ja, neben der gewerblichen ist auch die private Nutzung in unserem gewerblichen Drohnen Haftpflichtschutz mit inbegriffen. Deine Drohne kannst du somit auch in deiner Freizeit sorgenlos steigen lassen.
Ja, sowohl Schäden, die durch dein eigenes Verschulden wie z. B. Lenkfehler entstehen (Verschuldenshaftung), als auch Schäden, die du nicht durch dein eigenes Verhalten zu verschulden hast, wie z. B. der Absturz deiner Drohne durch eine starke Windböe (Gefährdungshaftung), sind mitversichert.
Komplette Eigenbauten sind über unseren gewerblichen Drohnen Haftpflichtschutz leider nicht versicherbar. Solltest du deine Drohne nach dem Kauf umbauen oder mit weiterer Technik (z. B. neue Kamera) ausstatten, ist sie weiterhin versichert. Das hat den Grund, dass du bei Abschluss die Seriennummer deiner Drohne hinterlegen musst. Für uns ist es wichtig, dass die Funksteuerung deiner Drohne eine CE-Kennzeichnung hat, deine Drohne ein Abfluggewicht von 25 kg nicht überschreitet und du eine Seriennummer für deine Drohne nachweisen kannst.
Es kann immer mal passieren, dass du unvorsichtig handelst und dadurch einem Dritten durch deine Drohne ein Schaden entsteht (z. B. durch einen Lenkfehler). Auch wenn du grob fahrlässig gehandelt hast und der Schaden durch mehr Achtsamkeit hätte verhindert werden können, stehen wir dir zur Seite und kürzen dir keine Leistungen. Solltest du den Schaden absichtlich herbeigeführt haben, fällt das unter Vorsatz. Vorsatz versichern wir nicht!
In unserem gewerblichen Drohnen Haftpflichtschutz sind ferngesteuerte Fluggeräte mit Motoren (Multicopter, Hexacopter und Quadrocopter) für den erlaubten und gewerblichen Gebrauch versichert. Das Abfluggewicht der Fluggeräte darf dabei das maximale Gewicht von 25 kg nicht überschreiten. In Deutschland besteht nach § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) für alle Flugmodelle eine Versicherungspflicht. Der Versicherungsnachweis ist jederzeit mitzuführen.
Folgende Ausschlüsse gibt es in unserem gewerblichen Drohnen Haftpflichtschutz:
- Flüge im Rahmen von Polizei- und Militäreinsätzen
- Streu-/Sprühflüge
- Drohnen zum Transport inkl. Abwurf
Um auch auf deinen FPV-Flügen abgesichert zu sein, musst du dich an folgende Regeln halten:
- Während FPV-Flügen muss immer eine zweite Person (sog. Spotter) anwesend sein.
- Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter.
- Es darf nur in der Kategorie “Open” geflogen werden.
Neben dir dürfen auch Mitarbeiter und Kollegen, Freunde oder fremde Piloten deine Drohne fliegen. Es sind alle Personen, die deine Drohne mit deinem Wissen und Willen fliegen, mitversichert.
Die Selbstbeteiligung beim gewerblichen Drohnen Haftpflichtschutz liegt je Schadenfall bei 150 Euro.
Der gewerbliche Drohnen Haftpflichtschutz sichert Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu einer Höhe von 10 Millionen Euro ab.
Der gewerbliche Drohnen Haftpflichtschutz sichert pro Vertrag jeweils eine Drohne ab.
Unser gewerblicher Drohnen Haftpflichtschutz gilt weltweit – eine Ausnahme besteht allerdings in den USA und Kanada, da hier unser Helden Schutz nicht greift. Wichtig ist, dass du dich immer an die Vorschriften hältst, die in dem Land, in dem du fliegst, gelten. Zudem solltest du deinen Versicherungsnachweis grundsätzlich immer mit dir führen, um so im Falle einer Kontrolle ein Bußgeld zu vermeiden. Deinen Versicherungsnachweis erhältst du von uns nach Abschluss sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch – so bist du auch im Ausland auf der sicheren Seite!
Privathaftpflicht (16)
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht – auch Diensthaftpflicht – als Lehrer:in an einer staatlich anerkannten Schule.
Alle anderen Berufe und Dienststellen, auch wenn sie ähnlich sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Mit uns an eurer Seite braucht ihr euch beim Neubau eures Hauses keine Sorgen zu machen.
Dabei begleiten wir euch sehr gerne mit unserem Privathaftpflichtschutz. In eurem Schutz ist die Bauherren-Haftpflicht im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftplicht für den Neubau eines Einfamilienhauses automatisch mitversichert.
Wir sichern dich als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von 250.000 Euro bei Ansprüchen Dritter ab. Bei selbstgenutzten Immobilien liegt keine Begrenzung der Bausumme vor.
In unserem privaten Schutz ist die Vermietung von Wohnimmobilien (privat/gewerblich) abgesichert.
Die Vermietung erstreckt sich wie folgt:
- von einzelnen Räumen,
- einer Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus bzw. von bis zu 2 Wohnungen im selbst genutzten Mehrfamilienhaus,
- von bis zu 10 Eigentumswohnungen einschließlich Ferienwohnungen,
- des Ein oder Zweifamilienhauses,
- des Wochenend- oder Ferienhauses,
- des fest installierten Wohnwagens zu Wohnzwecken einschließlich der zugehörigen Garagen und Stellplätze.
- aus der Vermietung von maximal 5 Räumen zu sonstigen – auch gewerblichen – Zwecken (z.B. als Lager, Büro) sowie aus der separaten Vermietung von maximal 5 Garagen und Stellplätzen – auch zu gewerblichen Zwecken.
Die Bruttojahresmieteinnahmen dürfen insgesamt 36.000 Euro nicht überschreiten.
Wir stehen dir bei Schäden zur Seite, die während einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeiten, Freiwilligenarbeiten oder sozialen unentgeltlichen Engagements entstehen. Auch der Schlüsselverlust ist hier mit abgesichert.
Wir sichern in unserer Privathaftpflicht alle deine privaten Drohnen bis zu einem Abfluggewicht von bis zu 5 kg ab. Die Anzahl ist unbegrenzt.
Unser privater Haftpflichtschutz sichert deine nebenberufliche Tätigkeit mit ab. Wichtig ist, dass dein Nebenjob nicht mit deinem Hauptjob einhergeht, du keine Angestellten hast und dein gesamtes Nebengewerbe im Rahmen von 6.000 Euro Gewinn und 20.000 Euro Umsatz im Jahr bleibt. Dann passt es für uns.
Wir stehen dir bei der Beschädigung, Vernichtung und dem Verlust geliehener Sachen zur Seite.
Du musst dir also keine Sorgen machen, wenn dein Sohn oder deine Tochter ein iPad von der Schule gestellt bekommen und auch die Gitarre der Musikschule ist versichert.
Wir sichern Schäden, die durch dich beim Ski und Snowboard fahren einem dritten gegenüber entstanden sind, ab.
Du benötigst dafür einen Nachweis? Du kannst deinen Versicherungsnachweis jederzeit online selbst anfordern.
Log dich dafür einfach hier in deinen Account ein: https://my.helden.de/login. Unter dem Punkt “Dein Vertrag” findest du den Reiter “Ski”.
Dort hast du die Möglichkeit, deinen Versicherungsnachweis anzufordern.
Für Kraftfahrzeuge besteht eine Pflichtversicherung. Das heißt, dass immer die Versicherung des Fahrzeugs bei einem Unfall einspringt. Entweder die Haftpflicht, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt wird oder die Kasko, sollte ein Eigenschaden am Fahrzeug entstehen.
In einem entstandenen Haftpflicht-/ Vollkaskoschaden kommt es zu einer Höherstufung der schadenfreien Jahre und zu einem erhöhten Beitrag. Hier kommt deine Privathaftpflicht bei uns zum Einsatz. Wir übernehmen diese Schlechterstellung bis maximal 2.500 Euro und 5 Jahre.
Somit wird der Schaden über die Kfz-Versicherung abgewickelt und wir übernehmen ggf. die Mehrkosten durch die Höherstufung der Schadenfreiheitsklasse, sodass z.B. deinem Freund keine Kosten entstehen.
- Schäden mit zulassungspflichtigen Fahrzeugen (Autos, Schiffe, Flugzeuge). Diese benötigen eine eigene Versicherung.
- Schäden durch eigene Hunde und Pferde. Diese benötigen eine eigene Versicherung.
- Absichtlich herbeigeführte Schäden.
- Selbst verursachte Schäden am eigenen Eigentum.
- Schäden, die sich aus einer vertraglichen Verpflichtung ergeben.
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis 50 Millionen Euro. Mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro je Schadenfall.
- Schäden an Miet-/ Leihsachen
- Ausübung von Sport/Hobby
- Ehrenamtliche Tätigkeiten
- Schlüsselverlust
- Haus- und Grundbesitz
Bei uns sind alle Personen mitversichert, die mit dir unter einem Dach leben und mit dir verwandt sind, also unter anderem z.B. dein:e Partner:in, deine Eltern, deine Enkelkinder oder deine Kinder. Wenn deine Kinder ausziehen sind sie solangemitversichert, bis sie die erste Ausbildung beendet haben.
Als Erstausbildung zählt eine Berufsausbildung oder ein Studium ( Bachelor mit anschließendem Master).
Auch während eines freiwilligen Dienstes sind deine Kinder weiterhin versichert. Sobald sie ihr erstes sozialversicherungspflichtiges Einkommen verdienen und nicht mehr bei dir zuhause wohnen, müssen sie sich selbst versichern.
Pflegst du einen Verwandten oder hast du ein Au-Pair, dann sind auch diese Personen mitversichert.
Müssen die mitversicherten Personen namentlich im Schutz genannt werden? Nein, deine Familienmitglieder müssen in deinem Schutz nicht namentlich genannt werden.
In deinem Account hast du die Möglichkeit, dein:e Partner:in namentlich zu hinterlegen.
Das hat den Vorteil, dass dein:e Partner:in sich mit Fragen rund um den Schutz auch direkt an uns wenden kann.
Für ihre Absicherung ist dies aber nicht notwendig.
Hundehaftpflicht (17)
Der Schutz sichert nicht nur dich, sondern Fremd- und Tierhüter kostenfrei und ohne Anmeldung mit ab. Sollte der Nachbar also mal eine Runde mit deinem Hund spazieren gehen, brauchst du dir keine Sorgen machen.
Auch hier musst du dir bei uns keine Sorgen machen. Sollte dein Rüde eine andere Hündin ungewollt gedeckt haben, übernehmen wir die Kosten, die durch den ungewollten Deckakt deines Hundes entstehen.
Dein Hund ist ohne zeitliche Begrenzung in Europa und bis zu 5 Jahre weltweit inklusive USA und Kanada versichert.
Um bei uns einen Vertrag abschließen zu können, benötigst du immer eine deutsche Meldeadresse.
Grundsätzlich ja. Im öffentlichen Raum muss ein Hund jedoch meist an der Leine geführt werden, beispielsweise im Park oder auf dem Markt. Die Regelungen variieren je nach Bundesland.
Wenn du deinen Hund im Rahmen deines Hauptjobs mitnimmst/einsetzt oder du den Umsatz von 6.000 Euro im Jahr überschreitest, brauchst du eine gewerbliche Tierhalterhaftpflicht. Diese bieten wir leider nicht an.
Nein, wir stehen dir bei Schäden, die während der Teilnahme deines Hundes in einer Hundeschule entstanden sind, zur Seite.
Auch übernehmen wir die Kosten nach Schäden, die beim Hundesport (Agility) entstanden sind.
Wir stehen dir bei Schäden, die während der Vorbereitung und Teilnahme an Wettbewerben wie z. B. Hunderennen, Schauvorführungen, Turnieren entstanden sind, zur Seite.
Voraussetzung dafür ist, dass die Teilnahme nicht gewerblich erfolgt. Gelegentliche Einnahmen durch Preisgelder sind für uns in Ordnung.
Es gibt Hunde, die wir leider nicht versichern können. Listenhunde sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Listenhunde sind Hunde, die per Gesetz als gefährliche oder potenziell gefährliche Hunde angesehen werden (Hundeverbringungs- und Hundeeinfuhrbeschränkungsgesetz – HundVerbrEinfG).
Folgende Hunderassen können nicht bei uns versichert werden:
- American Staffordshire Terrier
- American Bulldog
- Bandog
- Bordeaux Dogge
- Bullterrier
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Mastín Español
- Mastiff
- Mastino Napoletano
- Pitbull Terrier
- American Pitbull Terrier
- Rottweiler
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
- Auch Mischlinge beziehungsweise Kreuzungen dieser Rassen sind nicht versicherbar.
Nein, der Schutz greift immer dann, wenn dein Hund eine Dritte Person oder deren Eigentum schädigt.
Schäden an deinem Eigentum sind nicht mitversichert.
Die Welpen deines Hundes sind bis zum 18. Monat über den Schutz des Muttertieres beitragsfrei abgesichert, solange du natürlich weiterhin der Halter des Nachwuchses bist. Anschließend benötigen sie einen eigenen Vertrag.
Die private und nebenberufliche Nutzung deines Hundes zu therapeutischen Zwecken, als Such- oder Rettungshund, ist abgesichert. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Umsatz von 6.000 Euro im Jahr nicht überstiegen wird.
Streit gibt es auch unter Vierbeinern. Manchmal kommt es zu einer Rangelei zwischen zwei Hunden, bei der einer oder gar beide verletzt werden. Sollte dein Hund mal einen anderen Hund verletzt haben, bist du mit dem Hundehaftpflichtschutz abgesichert.
Da häufig beide Hunde nicht ganz unschuldig sind, wird die Haftung oft geteilt, sodass jede Hundehaftpflicht einen Teil der Kosten übernimmt.
Wenn so etwas beim Spielen unter Hundefreunden passiert und dir das Ganze wirklich unangenehm ist, können wir bis zu einer Schadenshöhe von 500 Euro auch auf die Mithaftung des anderen Hundehalters verzichten und übernehmen die kompletten Kosten.
- Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 50 Millionen Euro. Mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro je Schadenfall.
- Fremd- und Tierhüter
- Teilnahme an Wettbewerben
- Führen ohne Maulkorb und Leine
- Welpen
- Mietsachschäden
- Hundeschule
Dein Schutz sichert einen Hund pro Vertrag ab.
Hausratschutz (21)
Dein Hausratschutz sichert deinen Hausrat gegen folgende Gefahren umfassend ab:
- Feuer
- Leitungswasser
- Blitzschlag, Explosion oder Implosion
- Einbruch & Diebstahl
- Glasbruch
- Überspannung
- Starkregen, Überschwemmung, Rückstau
- Sturm & Hagel
- Cyber-Risiken
Ja, der Diebstahl von Hausrat und Elektrogeräten aus dem verschlossenen Auto ist mit bis zu 5.000 Euro abgesichert. Bei Wertsachen ist die Entschädigung auf 1.000 Euro begrenzt.
Ja, deine Mobiliar- und Gebäudeverglasung ist im Hausratschutz mit bis zu 500.000 Euro mitversichert. Auch Glasbruch an Wintergärten, Garten- & Gerätehäusern ist im Schutz mit inbegriffen.
Deine Einrichtungsgegenstände und elektronische Büroausstattung wie Laptop, Bildschirm oder Handy sind in deinem heimischen Arbeitszimmer bis zur vollen Versicherungssumme umfassend abgesichert.
Ja, dein Reisegepäck ist auch auf Reisen bis zu 24 Monate mit einer Versicherungssumme in Höhe von 100.000 Euro umfassend abgesichert.
Ja, Schäden durch Sturm und Hagel sind im Hausratschutz automatisch bis 500.000 Euro mitversichert. Sollten Niederschläge wie z. B. Regen, Schmelzwasser, Hagel oder Schnee durch ein geöffnetes Fenster in deine Wohnung eindringen und deinen Hausrat beschädigen, ist dies bis 12.000 Euro abgesichert. Darüber hinaus sind auch erweiterte Elementargefahren, wie z.B. Überschwemmung, Erdbeben und Rückstau mitversichert. Voraussetzung hierfür ist, dass sich deine Wohnung nicht in der ZÜRS-Zone 4 oder in der Erdbebenzone 3 befindet. Sollte das der Fall sein, teilen wir dir dies bei der Antragsstellung mit.
Bei uns hast du ein tägliches Kündigungsrecht und kannst deinen Vertrag jederzeit online selbst beenden. Der Vertrag endet dann am Tag der Kündigung um 23:59 Uhr. Im Anschluss erstatten wir dir deinen unverbrauchten Beitrag auf dein hinterlegtes Konto.
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Wert deiner versicherten Gegenstände in deinen vier Wänden die mit dem Versicherer vereinbarten Versicherungssumme übersteigt.
Beispiel:- Der Wert deines Hausrats = 100.000 Euro
- Deine Versicherungssumme = 70.000 Euro
- Eine Unterversicherung in Höhe von 30 % liegt vor
Bei einem Schaden würde die Versicherung aufgrund der Unterversicherung immer nur 70 % der Kosten übernehmen.
Durch unseren Unterversicherungsverzicht leisten wir bei jedem genehmigten Schaden bis zur vollen Höhe und prüfen nicht, ob eine Unterversicherung vorliegt.
Im Hausratschutz sind auch deine Wertsachen umfassend abgesichert. Die Versicherungssummen unterscheiden sich je nach Art der Sachen. In der folgenden Übersicht kannst du die jeweiligen Entschädigungssummen entnehmen:
Sammlungen (z. B. Comics, Sammelkarten, Actionfiguren, Spirituosen, Schallplatten) | 500.000 € |
Wertsachen innerhalb von verschlossenen Tresoren | 100.000 € |
Inhalt von Kundenschließfächern in Tresorräumen von Geldinstituten | 100.000 € |
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Münzen und Medaillen außerhalb von verschlossenen Tresoren | 50.000 € |
Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere außerhalb von verschlossenen Tresoren | 20.000 € |
Bargeld außerhalb von verschlossenen Tresoren | 5.000 € |
Der Jahresbeitrag für deinen Hausratschutz berechnet sich nach deiner Wohnfläche in Quadratmetern und deiner Postleitzahl.
Zur Wohnfläche gehören alle Räume, die innerhalb deiner Wohnung liegen. Dazu gehören auch die Toilette, das Bad, der Flur oder die Abstellkammer. Räume, die sich außerhalb deiner Wohnung befinden, wie Keller, Dachboden oder Garten, zählen nicht zu der Wohnfläche und können außer Acht gelassen werden. Versicherungsschutz besteht aber trotzdem in diesen Nebenräumen.
Bei Bezug eurer gemeinsamen Wohnung könnt ihr prüfen, wer von euch die ältere Hausratversicherung hat und diese eurer neuen Wohnung anpassen. Die andere, neuere Hausratversicherung kann in der Regel problemlos bei einem Umzug gekündigt werden.
Ja, anders als andere Versicherer stehen wir dir auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden zur Seite und kürzen dir keine Leistungen. Solltest du den Schaden aber absichtlich herbeigeführt haben, fällt das unter Vorsatz … dieser ist auch bei uns nicht versichert.
Helden Code (23)
Ja, na klar, deinen Helden Code kannst du unseretwegen gerne überall teilen.
Nutzt ein Freund oder eine Freundin deinen Helden Code, reduziert sich dein Beitrag ab deiner nächsten Jahresrechnung (“Hauptfälligkeit”) um einen weiteren Monatsbeitrag. Dieser Rabatt bleibt so lange erhalten, wie der Vertrag deines Freundes oder deiner Freundin bei uns aktiv ist. Der Vertrag deines Freundes muss natürlich zur Hauptfälligkeit aktiv sein. Bedeutet, falls dein Freund mit unserem Wechselservice abgeschlossen hat und noch einen Vertrag bei einer anderen Versicherung aktiv hat – dauert es, bis der Vertrag dort ausläuft. Frag ansonsten doch einfach mal bei deinem Freund nach.
Nein, deine gesammelten Helden Codes senken ausschließlich deine eigenen Beiträge. Du kannst deinen Freunden aber Tipps geben, wie sie ebenfalls Helden Code Empfehlungen sammeln, wie du.
Nein, das geht nicht. Du kannst nur den Helden Code eines Freundes oder von einem Mitglied der Helden Community eingeben. Oder den Helden Code von einem Werbepartner oder einer Werbeaktion von helden.de.
Schicke uns gerne ein Foto von dir per Mail an [email protected] und nenne uns deinen Helden Code. Dann kommst du auf unsere Community-Seite und andere Nutzer können sich deinen Helden Code zum Sparen kopieren und ihr beide profitiert. Kleiner Tipp: ein außergewöhnliches oder besonders sympathisches Foto von dir erhöht die Chance, dass ein anderer Nutzer deinen Helden Code anwendet.
Ein Helden Code entspricht immer einem Rabatt von 1/12 des Jahresbeitrags des Versicherungsprodukts, auf welches er angewendet wird.
Beispiel: dein Hausratschutz kostet ohne Rabatt 120 € im Jahr. Wird ein Helden Code darauf eingelöst (entweder direkt beim Abschluss des Hausratschutzes oder später, weil du einen Freund oder eine Freundin geworben hast), reduziert sich der Preis um 1/12, also 10 € und dein Jahresbeitrag sinkt auf 110 €.
Dann fällt der daraus resultierende Rabatt zu deiner nächsten Jahresrechnung (Hauptfälligkeit) weg. Es sei denn, du hattest einen “Überschuß” an geworbenen Freunden – also mehr geworbene Freunde als die Möglichkeit Rabatte zu erhalten (es gehen ja maximal 2 Helden Code Rabatte je Vertrag) – dann bleibt der Rabatt bestehen.
Dein Freund oder deine Freundin sparen beim Abschluss eines neuen Vertrags, wenn sie deinen Helden Code verwenden, ihrerseits 1/12 auf den Jahresbeitrag ihres neuen Produktes. Ihr spart also beide ordentlich. Das nennen wir “Win-Win”!
Deinen persönlichen Helden Code bekommst du nach Abschluss deines ersten Vertrages bei helden.de per Mail oder du kannst ihn in deinem Dashboard nachlesen. Außerdem ist dein Helden Code in den ersten 5 Ziffern der Vertragsnummer auf deiner Police enthalten.
Schicke uns gerne ein Foto von dir per Mail an [email protected] und nenne uns deinen Helden Code. Dann kommst du auf unsere Community-Seite und andere Nutzer können sich deinen Helden Code zum Sparen kopieren
Beim Online-Abschluss eines Versicherungsprodukts bei helden.de erscheint nach Eingabe deiner Kontaktdaten der Preis. Hier kannst du den Helden Code eines Freundes, eines Partners von helden.de oder von einem Mitglied der Helden Community ganz einfach eingeben. Manchmal ist sogar bereits ein Helden Code von einem Werbepartner aktiviert und der Rabatt ist schon abgezogen. Du kannst auch gerne unseren allgemeinen Helden Code “HELD5” verwenden, um dauerhaft zu sparen.
Du kannst deinen Helden Code im persönlichen Gespräch mit Freunden, Bekannten und Verwandten teilen – egal ob an der Kaffeemaschine bei der Arbeit oder auf einer Gartenparty. Weiterhin kannst du ihn bei Facebook, Instagram, X (ehemals Twitter) oder sonstigen Social Media Portalen teilen. Am besten immer gleich mit einem Link zu unserer Website oder zu einem Produkt von uns, welches du gerne empfehlen möchtest. Freunde, bei denen du evtl. sogar von der konkreten Notwendigkeit einer neuen Versicherung weißt, schickst du am besten direkt eine Whatsapp. Alles natürlich völlig freiwillig und nur, wenn du dich damit wohlfühlst. Du kannst uns auch gerne eine Bewertung bei Google, Trustpilot oder Provenexpert hinterlassen und dabei deinen Helden Code nennen.
Es können höchstens 2 Helden Codes auf einen Vertrag angewendet werden. Entweder 1 Helden Code bei Abschluss deines Vertrags und dann später noch ein weiterer, weil du einen Freund oder eine Freundin mit deinem persönlichen Helden Code geworben hast. Oder indem du 2 Freunde wirbst.
Du kannst ihn immer von deiner Vertragsnummer ablesen: die ersten 5 Ziffern einer jeden Vertragsnummer von dir bei helden.de bilden deinen Helden Code. Wenn Deine Vertragsnummer bspw. “ABCD1003” lautet, dann wäre dein Helden Code “ABCD1”. Darüber hinaus findest du ihn natürlich in der Vertragsverwaltung, nachdem du dich bei helden.de eingeloggt hast.
E-Bike- & Fahrradschutz (28)
Ja, dein Versicherungsschutz gilt weltweit ohne zeitliche Begrenzung. Die Leistungen des Schutzbriefs gelten innerhalb der EU, Großbritannien, Schweiz, Liechtenstein und Norwegen.
Damit unser E-Bike- & Fahrradschutz dir im Schadensfall die Kosten erstattet, sichere dein Fahrrad mit einem Schloss ab. An das Fahrradschloss stellen wir keine Bedingungen hinsichtlich Preis, Marke oder Stärke. Wir empfehlen dir, dein Fahrrad zusätzlich an einen fest verbauten Gegenstand wie einem Laternenmast oder einen Fahrradständer anzuschließen. Das ist jedoch kein Muss für den Versicherungsschutz.
Nein. Es werden keine Abzüge vom Wiederbeschaffungswert (Neuwert) vorgenommen. Bei einem Totalschaden werden hingegen folgende Abzüge vorgenommen:
- bei bis 36 Monate alten Fahrrädern: kein Abzug
- bei 37 bis 48 Monate alten Fahrrädern: 25 %
- bei 49 bis 60 Monate alten Fahrrädern: 30 %
- bei 61 bis 72 Monate alten Fahrrädern: 40 %
- bei 73 bis 84 Monate alten Fahrrädern: 50 %
- bei 85 bis 96 Monate alten Fahrrädern: 60 %
- bei Fahrrädern älter als 96 Monate: 75 %
Um bei uns einen Vertrag abschließen zu können, benötigst du immer eine deutsche Meldeadresse. Neben einem verkehrsüblichen Fahrradschloss braucht dein Fahrrad eine unveränderliche Kennzeichnung wie eine Rahmennummer oder fachgerechte Codierung. Zudem benötigst du einen Händlerkaufbeleg bzw. beim Erwerb des Rades von einer Privatperson die ursprüngliche Originalrechnung sowie einen Privatkaufvertrag. Wichtig: ohne die entsprechenden Belege kann im Schadenfall weder bei neuen noch bei gebrauchten Bikes eine Entschädigung stattfinden.
Den bestehenden Vertrag können wir nicht übertragen. Das bedeutet, für dein neues Bike brauchst du einen neuen Schutz. Durch dein tägliches Kündigungsrecht kannst du den Vertrag für dein aktuelles Bike jederzeit beenden. Wir erstatten dir im Anschluss deinen unverbrauchten Beitrag. Für dein neues Rad kannst du dann einen neuen Vertrag wie gewohnt abschließen.
Der Versicherungsschutz für Verschleißschäden (auch Verschleiß am Akku) an Fahrrädern und E-Bikes greift nach einer Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn und gilt für Fahrräder bis zu einem Alter von 5 Jahren. Falls das Fahrrad bei Versicherungsbeginn älter als sechs Monate ist, beträgt die Wartezeit sechs Monate. Fahrräder, die älter als 12 Monate sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, es sei denn, es kann eine lückenlose Vorversicherung nachgewiesen werden. In diesem Fall entfallen sowohl die Wartezeit als auch der Ausschluss vom Versicherungsschutz.
Wir übernehmen die Reparaturkosten für Schäden an deinem Rad, die durch die Abnutzung der für den technischen Gebrauch notwendigen Teile eine sichere Fahrt beeinträchtigen, wie z. B. die Abnutzung der Reifen, Bremsen oder der Fahrradkette. Daneben ist auch der Verschleiß an Fahrrad-Akkus mit abgedeckt. Sollte die Leistung der Ladekapazität deines im Rad fest verbauten Akkus übermäßig stark abfallen, übernehmen wir die Kosten für einen neuen Akku.
Ja, dein Versicherungsschutz gilt rund um die Uhr (24-Stunden-Schutz) und schließt keine Uhrzeiten, wie z.B. Abend- und Nachtstunden, aus. Wichtig ist, dass du dein Rad immer abschließt.
Kleinere Erhöhungen der Versicherungssumme können wir jederzeit vornehmen. Bei größeren Summen haben wir natürlich auch eine Lösung parat. Kontaktiere in beiden Fällen bitte immer unseren User Service unter [email protected].
JJa, auch Leasing-Fahrräder (bspw. von Jobrad) können über unseren Schutz umfassend abgesichert werden. Wichtig dabei ist, dass der Leasingvertrag auf deinen Namen läuft. Bevor du unseren Schutz allerdings abschließt, solltest du überprüfen, ob bereits Versicherungsschutz über deinen Leasinggeber besteht. Wenn das der Fall ist, dir aber die dort versicherten Leistungen nicht ausreichen, kannst du den Versicherungsschutz deines Leasinggebers durch unseren E-Bike- & Fahrradschutz sinnvoll ergänzen. Besteht kein Versicherungsschutz durch deinen Leasinggeber, hast du vollen Versicherungsschutz bei uns.
Wichtig beim doppelten Schutz: Im Schadenfall greift die Versicherung deines Leasingsgebers zuerst. Sollte dieser den Schaden ablehnen, kannst du ihn bei uns einreichen. Dafür ist es wichtig, dass du uns mit der Schadenmeldung auch den Ablehnungsbescheid des anderen Versicherers einreichst.
Ja, solltest du dein Fahrrad mal an Freunde oder an Personen aus deiner Familie ausleihen, brauchst du dir keine Sorgen machen. Alle Personen, die sich dein Fahrrad mit deinem Wissen leihen und damit fahren, sind mitversichert.
Die Kosten für das oben genannte lose Fahrradzubehör musst du nicht zur Versicherungssumme rechnen.
Beispiel: Dein Fahrrad hat 5.900 Euro gekostet. Für das Fahrradschloss und den Korb hast du zusammen 200 Euro ausgegeben. Als Versicherungssumme gibst du 5.900 Euro an.
Hast du fest verbautes Zubehör ergänzt, wie z.B. einen Gepäckträger, rechnest du den Mehrwert auf den Kaufpreis mit rauf.
Beispiel: Dein Fahrrad hat 5.900 Euro gekostet. Für den Gepäckträger hast du 200 Euro ausgegeben. Als Versicherungssumme gibst du 6.100 Euro an.
Mieträder, die für einen Zeitraum von maximal 7 Tagen gemietet und genutzt werden, sind mitversichert. Dazu zählen auch Räder, die durch eine Fachwerkstatt kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, während sich das versicherte Rad in der Reparatur befindet.
Die Vorbereitung und Teilnahme an Radsportveranstaltungen sind, solange sie nicht gewerblich erfolgen, automatisch mitversichert. Dazu gehören auch Downhill-Fahrten und Touren in Bike- und Trail-Parks oder z.B. Jedermannrennen. Gelegentliche Einnahmen wie Preisgelder sind ok. Schutzbriefleistungen sind bei der Teilnahme an Radsportveranstaltungen aber nicht versichert, das bedeutet, dass z.B. bei einer Panne während des Rennens selbst bzw. durch den Veranstalter der Abtransport des Bikes organisiert werden muss.
Beim E-Bike- & Fahrradschutz gibt es bestimmte Schäden, Fahrradteile oder spezielle Umstände, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind (“Ausschlüsse”). Dazu gehören:
- Schäden durch Vorsatz
- Verlust oder Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen- oder Stehenlassen
- Mängel am Bike, die bei Vertragsabschluss bereits bekannt waren
- Kosten für Inspektionen und Wartungen
- Gewerbliche Nutzung des Bikes
- Velomobile, vollverkleidete Fahrräder, Eigenbauten sowie versicherungspflichtige Bikes
- Kratz-, Schramm- und Scheuerschäden
- Wattmessgeräte (Powermeter)
- Regenverdecke, die nicht fest am Bike verbaut sind
- Bikes ohne originalen Händlerkaufbeleg
Diese Ausschlüsse sind beim Abschluss der Versicherung zu berücksichtigen.
Unser E-Bike und Fahrradschutz sichert dein Rad rundum bei Schäden durch Sturz, Bruch, Diebstahl, Vandalismus ab. Auch Verschleiß kannst du absichern. Diese Leistung musst du jedoch beim Abschluss der Versicherung explizit ausgewählt haben. Darüber hinaus ist folgendes loses Zubehör bis 1.000 Euro automatisch mitversichert: Anhänger, Beleuchtung, Fahrradkörbe, Fahrradtaschen, Fahrradhelme, Kindersitze und Fahrradschlösser.
Der helden.de E-Bike- & Fahrradschutz versichert Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs. E-Bikes und Pedelecs sind Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis max. 25 km/h, für die keine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht. Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung über 25 km/h oder mit Versicherungs- oder Führerscheinpflicht können nicht über den Helden Schutz versichert werden.
Fahrräder, die mit elektronischer Tretunterstützung über 25km/h fahren und/oder versicherungs- und/oder Führerscheinpflichtig sind, können nicht über den helden.de E-Bike- & Fahrradschutz versichert werden. Das gleiche gilt für Velomobile (vollverkleidete Fahrräder) und Eigenbauten/Individualbauten und Bikes des Herstellers VanMoof.
Als Versicherungssumme gilt immer der originale Kaufpreis deines Fahrrades ohne den Abzug von Rabatten und Vergünstigungen. Trage den Preis ohne Komma, auf den nächsten vollen Euro gerundet ein Beispiel: 4325,55 Kaufpreis -> 4326 Euro Versicherungssumme Hast du dir ein gebrauchtes Rad gekauft, gilt der ursprüngliche Neupreis des Erstbesitzers. Wichtig ist, dass du den Originalkaufbeleg des Fahrrades, sowohl bei neuen als auch bei gebrauchten Rädern nach Vertragsabschluss in deinem Account hochlädst. Bei einem Gebrauchtkauf benötigen wir außerdem einen Beleg darüber, dass du der Eigentümer bist. Beispiel 1: Für dein neues E-Bike hast du ohne Rabatte 6.873 Euro bezahlt. Beim Vertragsabschluss gibst du als Versicherungssumme 6.873 Euro an. Beispiel 2: Dank einer Rabattaktion hast du statt 6.873 Euro nur 5.983 Euro für dein Fahrrad bezahlt. Als Versicherungssumme gibst du trotzdem den Kaufpreis ohne Rabatte in Höhe von 6.873 Euro an. Beispiel 3: Du hast dir ein 2 Jahre altes, gebrauchtes E-Bike für nur 2.746 Euro gekauft. Der übliche Neupreis für dieses Fahrrad liegt bei 6.873 Euro. Beim Vertragsabschluss gibst du als Versicherungssumme 6.873 Euro an. Wenn du im Nachhinein fest verbaute Teile durch sportlichere oder hochwertigere Teile austauschst, rechnest du den Mehrwert einfach die Kaufsumme deines Bikes rauf. Im Schadenfall brauchen wir dann beide Belege, damit die erhöhte Versicherungssumme nachvollziehbar ist. Sollte dir bei einem gebrauchten Bike kein Originalkaufbeleg vorliegen, kannst du alternativ beim Händler/ Hersteller nach einer entsprechenden Bestätigung über den Neupreis und das Kaufdatum fragen.
Bei einem gebraucht gekauften Fahrrad gibst du als Versicherungssumme den Kaufpreis an, den du beim Neukauf hättest zahlen müssen. Wichtig: Du benötigst in jedem Fall einen Händlerkaufbeleg und beim Erwerb des Rades von einer Privatperson die ursprüngliche Originalrechnung sowie einen Privatkaufvertrag. Ohne die entsprechenden Belege kann im Schadenfall keine Entschädigung stattfinden.
Beispiel: Du hast ein 2 Jahre altes E-Bike für 2.746 Euro erworben. Der Erstkäufer hat damals für das Fahrrad 6.873 Euro bezahlt. Als Versicherungssumme gibst du 6.873 Euro an.
In unserem E-Bike- & Fahrradschutz ist folgendes loses Zubehör bis 1.000 Euro automatisch mitversichert: Anhänger, Beleuchtung, Fahrradkörbe, Fahrradtaschen, Fahrradhelme, Kindersitze und Fahrradschlösser.
Verschleiß und andere Schäden können durch regelmäßige Inspektionen/ Wartungen verringert oder sogar vermieden werden. Wie bei allen Anschaffungen liegt die Pflege und das Darauf-Acht-geben in den Händen der Besitzer, damit dich dein Bike sicher von A nach B und durch den Straßenverkehr oder über Stock und Stein bringt. Aus diesem Grund liegen diese Kosten und die Kosten für Verbrauchsmaterialien wie z.B. Öl bei dir und werden nicht von deinem Schutz übernommen. Wird während der Inspektion/ Wartung festgestellt, dass Teile an deinem Bike verschlissen sind, sind wir an deiner Seite und übernehmen die Kosten für die Reparatur der Teile und die anfallende Arbeitszeit – sofern du bei Abschluss den Leistungsbaustein “Verschleiß” gewählt hast.
Dein Fahrrad darf bei Abschluss des Schutzes nicht älter als 3 Jahre alt sein – Räder, die dieses Alter überschreiten, können bei helden.de ausnahmslos nicht versichert werden. Den Leistungsbaustein “Verschleiß” kannst du bei helden.de nur versichern, wenn dein Bike bei Abschluss nicht älter als 12 Monate alt ist.
Deine zu zahlende Prämie berechnet sich auf Grundlage der folgenden Parameter:
- Kaufpreis (UVP)
- E-Bike (sämtliche Bikes mit Tretunterstützung) oder Fahrrad
- Dem Alter deines Bikes
- Ob du Verschleiß an deinem Bike mitversichern möchtest (nur bis zu einem Bike-Alter von 12 Monaten möglich)
- Besitzt dein Bike Teile aus Carbon
- Besteht eine Hausratversicherung bei helden.de (diese reduziert deine Prämie um 25 %, max. 40 Euro)
Mit unserem E-Bike- und Fahrradschutz bleibst du immer mobil. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass dein Bike fahrtüchtig bleibt und du dir im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls ein neues Fahrrad anschaffen kannst. Wenn dein Rad gestohlen wird, erhältst du nach erfolgreicher Prüfung den Nettobetrag des ursprünglichen Kaufpreises deines Bikes erstattet. Sobald du den Kauf eines neuen Fahrrads durch eine Rechnung nachweist, erstatten wir dir auch nachträglich die Mehrwertsteuer.
Dabei gilt: Die Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn sie bei der Schadenbeseitigung – also bei der Reparatur oder Wiederbeschaffung – tatsächlich angefallen ist. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Rechnung. Bist du vorsteuerabzugsberechtigt, erfolgt keine Erstattung der Mehrwertsteuer.
Es gibt keine feste Frist, innerhalb der du ein neues Bike beschaffen musst – die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren gemäß §195 BGB gilt. Du kannst also auch später ein neues Fahrrad kaufen und erhältst trotzdem die Mehrwertsteuer zurück, maximal jedoch bis zur Höhe des ursprünglichen Kaufpreises des gestohlenen Bikes.
Bei dem helden.de E-Bike- & Fahrradschutz hast du keine Selbstbeteiligung. Somit musst du im Falle eines Schadens nichts dazuzahlen.
Der E-Bike- & Fahrradschutz sichert pro Vertrag jeweils ein Fahrrad ab. Solltest du mehrere Räder besitzen, benötigst du für jedes Fahrrad einen Vertrag.
Allgemein (28)
- Top-Schutz-Garantie: Ab Schadenfall
- Besitzstands-Garantie: Ab Schadenfall
- Lückenlos-Garantie: Ab Wechsel oder Vertragsstart
- Innovations-Garantie: Ab Wechsel oder Vertragsstart
Ja, die Garantieleistungen bleiben über deine komplette Vertragslaufzeit bestehen – auch wenn sich irgendwelche Garantieleistungen in Zukunft verändern sollten.
Nein, die Vertragsnummer benötigen wir nicht. Das Einzige, was du uns mitteilen musst, ist der Name deines Altversicherers. Den Rest erledigen wir für dich!
Nein, den Wechselservice bieten wir unseren Kunden natürlich kostenfrei an.
- Schaden ist nicht abgesichert
- Vorsätzliche Schadenherbeiführung
- Schadenhergang liegt vor dem Startdatum des Versicherungsvertrages
Nein, das Best-Schutz-Paket steckt in jedem unserer privaten Produkte – natürlich ganz ohne Aufpreis.
Die Selbstbeteiligung wird erst im Falle eines Schadens fällig. Unsere Versicherungspartner werden sich nach der Regulierung des Schadens bei dir melden und dich auffordern, die vereinbarte Selbstbeteiligung zu überweisen.
Wenn du bei deinem alten Versicherer kündigst, hast du eine vorzeitige Differenzdeckung mit den besseren Leistungen des Helden Schutzes, wenn dieser erst später beginnt, weil noch ein direkter Vorvertrag bei einem anderen Versicherer besteht. Das heißt, du hast ab Vertragsabschluss bei uns schon alle Leistungen kostenfrei versichert, die unser Schutz beinhaltet, dein alter Vertrag aber nicht. Diese Deckungserweiterung ist beschränkt auf die Versicherungssumme des Vorvertrages.
Sollte dir eine andere Person ohne eigene Versicherung einen Schaden zufügen, haftet sie mit ihrem Privatvermögen. Im Fall von Zahlungsunfähigkeit springt die Ausfalldeckung, die in deinen privaten Haftpflichtprodukten enthalten ist, für dich ein und übernimmt den Schaden in voller Höhe.
- Schadentag
- Schadenort (Straße, PLZ, Ort)
- Schadenhergang
- Adresse, Telefonnummer und E-Mail des Geschädigten (nur wenn Dritte involviert sind)
- Was ist beschädigt worden?
- Wie hoch schätzt du den Schaden?
- Wer hat den Schaden verursacht? (Nur, wenn du den Schaden nicht verursacht hast)
- Wurde der Schaden polizeilich aufgenommen?
- Wenn ja, zuständige Polizeibehörde mit Aktenzeichen nennen
- Gibt es Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben? Wenn ja, bitte Name, Anschrift, ggf. Telefonnummer mitteilen.
- Bilder (sofern vorhanden)
- Wer soll das Geld erhalten? Kontoinhaber und IBAN (soweit bekannt)
Das kommt immer auf das jeweilige Produkt an. Im Falle eines Kasko- oder Hausratschadens erfolgt die Auszahlung auf dein Konto. Sollte ein Haftpflichtschaden vorliegen, erhält der Geschädigte die Auszahlung direkt auf sein Konto.
Sollte eine andere Person in den Schaden involviert sein, wird diese immer von uns zur Abgleichung der Daten kontaktiert.
Mit der Unterschrift beauftragst du uns, für dich das zu erledigen, was in Zusammenhang mit deiner alten Versicherung anfällt. Dazu gehört die Aktivierung deines neuen Helden Schutzes genauso wie die Annahme von Schadensmeldungen oder auf Wunsch auch die Kündigung deines Altvertrages. Die Beauftragung gilt ausschließlich für den Schutz, den du über helden.de erworben hast.