Die Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler – Schutz, wenn es um die Existenz geht
Oftmals reagieren Menschen mit Unverständnis, wenn es um die Selbstbeteiligung bei Versicherungen geht. Dabei wird oft verdrängt, dass eine Haftpflichtversicherung im Schadenfall vor existenzbedrohenden Forderungen Dritter schützt und eine eventuelle Selbstbeteiligung eine untergeordnete Rolle spielt. Wichtiger ist ein klarer, umfangreicher und transparenter Leistungsumfang. Mit diesem Beitrag erläutern wir detailliert, worauf es bei der Wahl der Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler ankommt.
Die Berufshaftpflicht für Freiberufler – Gesetzlich vorgeschrieben oder nicht?
So mancher Beruf bringt eine spezielle Verantwortung mit sich, weshalb zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte gesetzlich verpflichtend eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen. Andere Berufsgruppen wiederum können selbst entscheiden, ob sie eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen möchten oder nicht, so z. B. die meisten Freiberufler in kreativen oder beratenden Berufen sowie ITler.
Worauf kommt es bei der Berufshaftpflicht für Freiberufler an?
Egal welchem Beruf man als Freiberufler nachgeht, Fehler können stets passieren und manchmal ist es nur ein kleiner Moment der Unachtsamkeit, der zu einem großen Schaden führt. Die Anforderungen der einzelnen Berufe an den Versicherungsschutz sind natürlich unterschiedlich.
Empfehlenswert ist aber in der Regel die Versicherung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn weder Sachschäden noch Personenschäden vorliegen, wenn also z. B. ein Bild- oder Markenrecht verletzt wurde und ein Schadenersatzanspruch geltend gemacht wird.
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