Bürohund: Alles über Voraussetzungen, Gesetzeslage und taugliche Rassen
Wer einen Hund hat und berufstätig ist, steht vor einer Herausforderung: Der Vierbeiner kann und soll nicht den ganzen Tag allein zu Hause bleiben. Was im Home-Office oft leicht zu organisieren ist, sieht bei einer Präsenzpflicht im Büro wieder ganz anders aus. Doch viele Arbeitgeber stehen einem Hund am Arbeitsplatz offen gegenüber, zumal die Tiere oft einen Beitrag zu einem positiven Arbeitsklima leisten. Wichtig ist, dass dabei einige Regeln eingehalten werden, damit der Bürohund nicht zum Auslöser von Problemen wird.
Die Vorteile von einem Bürohund
Ein Hund im Büro – auf den ersten Blick erscheint dieses Szenario ungewöhnlich. Inzwischen ist dies jedoch in vielen Unternehmen erlaubt. Die Firmen möchten damit den Bedürfnissen ihrer Mitarbeiter entgegenkommen. Schließlich arbeiten Menschen produktiver, wenn sie an ihrem Arbeitsplatz zufrieden sind.
Wissenschaftliche Studien belegen, dass Hunde im Büro eine sehr positive Rolle spielen können. Sie helfen dabei, Arbeitsstress zu kompensieren und sind sogar in der Lage, die Beziehungen in Arbeitsgruppen zu verbessern.
Hunde am Arbeitsplatz senken das Stresslevel
Eine Studie über Bürohunde aus den USA hat sich mit dem Beitrag von Hunden im Büro zur Stressreduktion beschäftigt. Im Gegensatz zu Nicht-Hundebesitzern und Mitarbeitern, deren Hund während der Untersuchung nicht mit ihnen im Büro war, verminderte sich das Stresslevel im Laufe des Tages. In der Gruppe, die ihre Hunde normalerweise mit ins Büro brachten, aber für die Studie zuhause gelassen hatten, stieg das Stresslevel in signifikantem Umfang an. Unter den anderen Mitarbeitern gab es auf die Hunde im Büro überwiegend positive Resonanz. Die hundebezogene Kommunikation trug bei allen Mitarbeitern dazu bei, ihre Leistungen und ihre Arbeitszufriedenheit zu verbessern.
Das Hunde in der Lage sind, das Stressniveau zu senken, liegt unter anderem daran, dass Menschen und Hunde im Umgang miteinander das Hormon Oxytocin ausschütten, welches Gefühle wie Vertrauen, Ruhe oder Liebe auslöst. Studien zufolge wirkt Oxytocin explizit als Antistress-Hormon, erhöht die soziale Kompetenz und aktiviert die Ausschüttung des Belohnung-Hormons Dopamin, was ebenfalls zur Reduktion von Stress und größerem Wohlbefinden beiträgt.
Hunde am Arbeitsplatz fördern Teamarbeit
Eine andere, ebenfalls US-amerikanische, Studie untersuchte den Zusammenhang von Bürohunden und Teamarbeit und kam zum Ergebnis, dass Hunde eine effiziente Teamarbeit befördern können. Für die Studie wurden insgesamt 120 Personen in vier Gruppen aufgeteilt und erhielten den Auftrag, einen 15-sekündigen Werbespot zu produzieren. In zwei Gruppen war neben den menschlichen Teilnehmern auch jeweils ein Hund vertreten.
Getestet wurden Verhaltensweisen, Leistungen und Zufriedenheit der Probanden. In den Gruppen mit Hund
- kamen sie schneller miteinander ins Gespräch,
- diskutierten intensiver und
- fühlten sich insgesamt sicherer und wohler.
Im Vergleich zu den anderen beiden Gruppen wurde für die Hunde-Gruppen ein höheres Maß an zwischenmenschlichen Interaktionen nachgewiesen. Das Resultat bestand in einem
- besseren Gruppenzusammenhalt,
- höherer Effizienz bei der Erledigung der Aufgabe und
- größerer Zufriedenheit im Team.
Für den Einfluss der Hunde auf die Beziehungen im Team lieferten die Forscher die folgende Erklärung: Menschen fällt es leichter, einen Bezug zu einem Hund als zu einem bisher nicht oder nur oberflächlich bekannten Kollegen aufzubauen. Der Hund nimmt somit die Rolle eines Verbindungsgliedes zwischen den Teammitgliedern ein.
Diese Rassen sind besonders gut als Bürohund geeignet
Das ein Hund im Büro etwas Tolles sein kann, entspricht somit nicht nur den Alltagserfahrungen vieler Menschen, sondern wurde also auch wissenschaftlich nachgewiesen. Allerdings muss sich der Hund auch für den Büroalltag eignen.
Viele Hunde kommen sehr gut damit zurecht, ihren Tag am Arbeitsplatz ihres Menschen zu verbringen und genießen es, dass es dabei keine langen Trennungszeiten gibt. Allerdings müssen sie im Büro in der Lage sein, täglich längere Ruhephasen durchzustehen. Junge oder sehr temperamentvolle Hunde können damit überfordert sein. Das Gleiche gilt zum Teil für Hunde, die eine fordernde Aufgabe benötigen, um sich wohlzufühlen – beispielsweise Border Collies oder Huskys.
Generell gilt, dass Bürohunde die folgenden Voraussetzungen erfüllen sollten:
- Sie sollten gut erzogen und gut sozialisiert sein,
- auf Kommandos hören und
- keine schlechten Erfahrungen mit Menschen haben.
Problematisch kann es werden, wenn ein Hund im Büro ein ausgeprägtes Territorialverhalten zeigt, seinen Menschen permanent beschützen will oder sehr häufig bellt – allerdings kann hier eine entsprechende Erziehung des Hundes weiterhelfen.
Einige Hunderassen sind aufgrund ihrer typischen Eigenschaften besonders gut als Bürohund geeignet. Hierzu gehören beispielsweise:
- Golden Retriever
- Labrador Retriever
- Neufundländer
- English Cockerspaniels
- Malteser
- Havaneser
Alle diese Hunderassen zeichnen sich durch ihr freundliches, soziales und menschenbezogenes Verhalten aus. Wenn du planst, dir einen Hund anzuschaffen und ihn ins Büro mitzunehmen, solltest du bevorzugt eine solche „Bürohund-Rasse“ wählen. Kleinere Hunde wie Cockerspaniels, Malteser oder Havaneser benötigen allerdings auch im Büro etwas mehr Bewegung und Beschäftigung.
Rechtslage zu Bürohunden – worauf du achten solltest
Ein Hund im Büro unterliegt dem Arbeitsrecht. Die wichtigste Regel: Wenn du deinen Hund ins Büro mitnehmen willst, benötigst du dafür die Erlaubnis deines Arbeitgebers.
Die Rechtslage bei Bürohunden
Die Grundlage für ein mögliches Hundeverbot am Arbeitsplatz ist Paragraf 6 der Gewerbeordnung, der Arbeitgebern das Recht einräumt, über Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sowie die Ordnung und das Verhalten von Arbeitnehmern innerhalb des Betriebes zu bestimmen. Wer einen Hund ohne ausdrückliche Erlaubnis mit zur Arbeit bringt, riskiert damit eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine verhaltensbedingte Kündigung.
Ausgenommen sind von dieser Regel lediglich Blindenhunde und andere Begleithunde, ohne die Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ihre Arbeitsleistung nicht erbringen könnten.
Wenn in deinem Unternehmen andere Mitarbeiter ihre Hunde mit ins Büro bringen dürfen, dein Chef jedoch dagegen ist, kannst du dich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen, der auch auf den Hund im Arbeitsrecht anzuwenden ist. Wenn keine konkreten betrieblichen Erfordernisse dagegensprechen oder dein Hund nachweislich nicht für den Büroalltag geeignet ist, hast du gute Chancen, dass er künftig doch noch mit zur Arbeit darf.
Bevor dein Hund mit dir ins Büro kommt, solltest du jedoch auch mit deinen Kollegen sprechen. Wenn ein Büronachbar besonders ängstlich auf Hunde reagiert oder an einer ausgeprägten Tierhaarallergie leidet, kann ein Bürohund deshalb unmöglich sein.
Hierin kann auch ein Grund für die Ablehnung des Hundes durch den Arbeitgeber liegen, der gegenüber allen Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht zu erfüllen hat. In der Praxis werden andere Mitarbeiter den vierbeinigen Kollegen jedoch meist als Bereicherung empfinden und sollten auch die Möglichkeit bekommen, mit ihm in Kontakt zu treten.
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du mit allen Beteiligten vorab sprichst und mit deinem Arbeitgeber schriftlich vereinbarst, dass dein Hund im Büro willkommen ist und welche Regeln für den Hund am Arbeitsplatz gelten sollen. Neben der generellen Erlaubnis lässt sich hier verbindlich festlegen, welche Bereiche im Unternehmen für den Hund tabu sind und welche Voraussetzungen – etwa das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung oder den Besuch einer Hundeschule – erfüllt sein müssen.
Ein Muster für eine schriftliche Vereinbarung zum Hund am Arbeitsplatz ist im Internet beispielsweise beim Bundesverband Bürohund e. V. erhältlich.
Hund an Büro gewöhnen – Tipps
Ein Hund im Büro muss lernen, sich an den Arbeitsalltag anzupassen und auch einmal Zeit ohne Ansprache oder allein zu verbringen. Auch aus diesem Grund braucht er einen eigenen und für ihn angenehmen Rückzugsort, der sich natürlich in der Nähe deines Arbeitsplatzes befinden sollte. Dabei kann es sich beispielsweise um ein Hundebett oder eine Decke handeln. Auch für seine Mahlzeiten sollte er einen festen Ort bekommen.
Optimal ist, wenn er einen Bezug zu mehreren Mitarbeitern aufbaut und sich im Büro weitgehend frei bewegen kann. Hundespielzeug und Kauartikel helfen dabei, Langeweile zu verhindern. Wichtig ist ein Spaziergang in der Mittagspause, bei dem der Hund sich bewegen und auch einmal richtig toben kann.
Anfangs muss sich der Hund meist an die neuen Räumlichkeiten gewöhnen. Auch ein sehr entspanntes und anpassungsfähiges Tier wäre damit überfordert, ohne Vorbereitung einen achtstündigen Bürotag zu überstehen. Der Hund und die Kollegen sollten ausreichend Zeit bekommen, sich gegenseitig kennenzulernen.
Am besten wird für die ersten Wochen eine stundenweise Eingewöhnung eingeplant, damit der Hund mit der neuen Situation nicht überfordert wird. Im besten Fall gibt es die Möglichkeit, den Hund zunächst für einige Stunden mitzubringen und den Rest der Arbeitszeit im Home-Office abzuleisten.
Schäden durch Bürohunde, für die der Besitzer haftet
Kompliziert kann es werden, wenn der Hund im Büro einen Schaden verursacht, was niemals völlig ausgeschlossen werden kann. Grundsätzlich gilt, dass du für solche Schäden in vollem Umfang haftest. Wenn du deinen Hund ins Büro mitnehmen willst, benötigst du zwingend eine Hundehaftpflichtversicherung.
In einigen Bundesländern – derzeit in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein – ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Sinnvoll und wichtig ist diese Versicherung auf jeden Fall. In der Regel wird der Arbeitgeber von Mitarbeitern, die ihren Hund ins Büro mitbringen, von vornherein den Abschluss einer Hundehaftpflicht fordern.
Schäden, die ein Hund Personen oder Sachen zufügt, werden durch die private Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht erstattet. Hundehalter, die keine Hundehaftpflicht abgeschlossen haben, haften dafür mit ihrem vollständigen aktuellen und zukünftigen Vermögen.
Eine Hundehaftpflicht versichert Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Damit du auch bei größeren Schäden zuverlässig abgesichert bist, ist eine ausreichend hohe Deckungssumme wichtig. Empfohlen werden für Personenschäden eine Versicherungssumme von fünf Millionen Euro, für Sachschäden von 300.000 Euro und für Vermögensschäden von 50.000 Euro. Unsere umfassende Haftpflichtversicherung für Hunde bietet hier noch eine deutlich höhere Abdeckung von jeweils 50 Millionen Euro.
Hundehaftpflicht speziell für Bürohunde:
Bürohund: Schadenbeispiel Sachschaden
Dein Hund freut sich, dass eine Kollegin, die er besonders mag, bei euch vorbeikommt. Er kommt besonders schnell unter dem Schreibtisch hervor, wo er seine Zeit verbringt. Dabei reißt er Kabel mit. Dein Firmenlaptop landet auf der Erde und funktioniert danach nicht mehr. Je nach Gerät kann die Schadenssumme die Grenze von 1.000 Euro deutlich überschreiten.
Mit der Hundehaftpflicht von helden.de ist der Sachschaden am Laptop versichert und kann ersetzt oder repariert werden. Der Schutz gilt übrigens auch, wenn dein Tier zum Zeitpunkt des Schadensfalles nicht unter deiner Obhut war, sondern von einer anderen Person beaufsichtigt wurde.
Bürohund: Schadenbeispiel Personenschaden
Dein Hund verursacht einen Unfall. Ein Kollege fällt über ihn und ist verletzt. Für medizinische Behandlungen und Verdienstausfall werden mehrere tausend Euro fällig. Deutlich teurer kann es werden, wenn durch den Sturz Langzeitfolgen verursacht werden. In einem solchen Fall steht eine gute Hundehaftpflicht auch für langfristige Behandlungskosten oder Rentenzahlungen ein.
Bei durch einen Hund im Büro verursachten Personenschaden kommt es allerdings auch auf die konkreten Umstände an. Wenn der Sturz passiert ist, als der betroffene Mitarbeiter auf dem Weg zum Kopierer oder in ein Meeting war, kommt möglicherweise die gesetzliche Unfallversicherung für den Schaden auf. Allerdings ist es möglich, dass sie im nächsten Schritt den Hundehalter für ihre Aufwendungen haftbar macht. Bei privaten Erledigungen greift von vornherein die Hundehaftpflicht.
Bürohund: Das Wichtigste in Kürze
- Bürohunde können den Arbeitsalltag aller Mitarbeitenden bereichern. Du und deine Kollegen werden sich durch den Hund am Arbeitsplatz mit großer Wahrscheinlichkeit weniger gestresst und insgesamt zufriedener fühlen. Im besten Fall wird sich die Produktivität der Mitarbeitenden sogar verbessern.
- Wichtig ist, dass dein Hund erst mit zur Arbeit kommt, wenn du dafür die – möglichst schriftlich verfasste – Erlaubnis deines Arbeitgebers hast.
- Eine Hundehaftpflichtversicherung ist für einen Hund im Büro ein absolutes Muss, um dich und andere gegen die finanziellen Folgen von Schäden, die dein Hund verursacht, abzusichern.
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Dein umfassender Haftpflichtschutz für deinen Vierbeiner.
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