Drohne USA – Einführung und Drohnen­versicherung

In den USA kommen Drohnenpiloten voll auf ihre Kosten. Mit dem entsprechenden Equipment lassen sich aus der Höhe tolle Aufnahmen von beeindruckenden Landschaften machen. Bilder und Filme aus der Vogelperspektive sind vor allem im Urlaub eine unvergessliche Erinnerung.

Kopf der Freiheitsstatue

Drohne USA – So klappt die Einreise reibungslos

Sie planen einen USA-Urlaub und wollen Ihre Drohne mitnehmen? Super Idee! Die gute Nachricht vorweg: In der Regel steht dem Fliegen mit der Drohne in den Staaten nichts im Weg. Auch Airlines und Sicherheitskontrollen sind mittlerweile ziemlich vertraut mit dem Transport von Privatdrohnen. Trotzdem gibt’s ein paar wichtige Punkte, die Sie beachten sollten, damit Ihre Einreise wirklich entspannt abläuft.

Das A und O: Der Transport Ihrer Drohne im Flugzeug

Der erste Schritt beginnt schon vor dem Abflug: Wie packe ich meine Drohne richtig ein? Der Knackpunkt dabei sind die Lithium-Polymer-Akkus, mit denen fast alle modernen Drohnen betrieben werden. Die gelten nämlich als entzündliches Gefahrgut – und das bedeutet:

  • Akkus gehören ins Handgepäck! Das ist die wichtigste Regel. Geben Sie die Akkus auf keinen Fall im aufgegebenen Gepäck auf.
  • Akkuzahl und Wattstunden checken: Die Anzahl der erlaubten Akkus im Handgepäck kann je nach Airline variieren. Es lohnt sich also immer, kurz bei Ihrer Fluggesellschaft nachzufragen. Aber als Faustregel gelten meist diese Werte für die Wattstunden (Wh), die Sie normalerweise auf dem Akku finden (oder einfach Ampere-Stunden mit Volt multiplizieren):
     – Unter 100 Wh: Hier dürfen Sie in der Regel beliebig viele Akkus im Handgepäck mitnehmen.
     – 100 bis 160 Wh: Für diese Akkus sind meist maximal zwei Ersatzakkus im Handgepäck erlaubt.
     – Über 160 Wh: Achtung! Akkus dieser Größe dürfen nur als spezielle Gefahrgut-Fracht transportiert werden. Das ist meist nichts für den privaten Gebrauch.

Unser Tipp für ganz Vorsichtige: Um auf Nummer sicher zu gehen, kleben Sie die Kontakte der Akkus am besten mit Isolierband ab. Das verhindert Kurzschlüsse. Und wenn Sie spezielle Akkubeutel (oft feuerfest) haben, ist das auch eine gute Idee.

Und der Rest der Drohne?
Der Drohnenkörper selbst – also ohne Akkus – kann normalerweise ganz flexibel entweder im aufgegebenen Gepäck oder ebenfalls im Handgepäck transportiert werden. Das können Sie entscheiden.

Aber aufgepasst: Es gibt Gerüchte, dass einige Airlines darüber nachdenken, Drohnen im Handgepäck komplett zu verbieten. Deshalb ist es ratsam, sich kurz vor Reiseantritt noch einmal aktuell bei Ihrer Airline zu informieren. Ein kurzer Anruf oder Blick auf die Website kann viel Ärger ersparen!

Wenn Sie diese Punkte beherzigen, sollte Ihrer Drohne-Einreise in die USA wirklich nichts mehr im Wege stehen.

Drohne USA – die Bestimmungen

Für das private Fliegen der eigenen Drohne in den USA wird eine Registrierung der Drohne bei der FAA verlangt – jedoch nur wenn die Drohne ein Gewicht noch 250 Gramm überschreitet. Diese Registrierung kann auch von Deutschland aus getätigt werden und kostet etwa 5 US$.

Befindet sich der Pilot näher als 121 m an einer sogenannten „Struktur“ (beispielsweise einem Gebäude), beträgt die maximal erlaubte Flughöhe für das Fliegen der Drohne 121 m. Außerhalb dieses Radius darf die Drohne 121 m über dem höchsten Punkt der „Struktur“ fliegen.

Für die maximale horizontale Entfernung von der Drohne gilt: die Drohne muss immer in Sichtweite betrieben werden. FPV (first person view) ist prinzipiell mit einem Spotter möglich – wenn dieser den Sichtkontakt bewahrt.

Im Vergleich zu Deutschland ist das private Fliegen einer Drohne im Urlaub in den USA nicht so stark durch Drohnengesetze reguliert. Es herrscht jedoch auch in der Nähe von Flughäfen (5 Meilen Abstand) und in allen Nationalparks ein Flugverbot, welches in den Drohnen Gesetzen festgeschrieben ist. Weiterhin ist es beispielsweise nicht gestattet, in Washington und New York City mit der Drohne zu fliegen.

Wichtig ist es außerdem zu wissen, dass Drohnen nur am Tag und während der Dämmerung eingesetzt werden dürfen. Das bedeutet im Detail 30 Minuten vor Sonnenaufgang und 30 Minuten nach Sonnenuntergang.

Konsequenzen bei Verletzung der Vorschriften

Wer die Regularien zum Betrieb von Drohnen verletzt, muss mit Geldstrafen rechnen. Durch die Registrierungspflicht für größere Drohnen sind die Besitzer der Drohnen relativ schnell ausfindig zu machen. Die genaue Höhe der Strafen ist je nach Szenario und Betriebsrisiko unterschiedlich und kann nicht pauschal angegeben werden.

Eine Versicherungspflicht für Drohnen besteht in den USA nicht. In Anbetracht der hohen Schadenersatz­forderungen, für die amerikanische Anwälte und Gerichte bekannt sind, (traditionell immens hohe Regressansprüche) empfiehlt sich aber auf jeden Fall eine Drohnenhaftpflicht mit entsprechend hoher Deckungssumme.

Drohnen­versicherung für USA und Kanada

Nach unserer Analyse schließen fast alle Luftfahrtversicherungen USA und Kanada von ihren Leistungen aus. Dies liegt vermutlich genau in den dort üblichen hohen Regressansprüchen im Schadensfall begründet. Das Angebot einer Drohnenversicherung für die USA vermeiden daher die allermeisten Versicherer.

Zum Thema Drohne USA bietet helden.de gemeinsam mit der NV-Versicherung privaten Piloten eine sehr gute Lösung. Die Halterhaftpflicht inklusive Gefährdungs­haftung nach LuftVG ist Teil des privaten Haftpflichtschutzes von den Helden. Dieser gilt weltweit, auch in den USA und Kanada. Für Urlauber mit Drohne also optimal.

Hier die wesentlichen Leistungen für private Piloten

✓ Private Haftpflicht inklusive Flugmodelle bis 5 kg

✓ Deckungssumme: 50 Millionen Euro (wichtig für Drohne USA)

✓ Unlimitierte Anzahl an Multicoptern, Quadrocoptern, Hexacoptern etc.

✓ Verschuldungs- und Gefährdungshaftung inklusive

✓ Freies Fliegen (auch außerhalb von Modellflugplätzen)

✓ Indoor- und Outdoor-Flüge

✓ Flüge mit Kamera (Video / Foto / FPV Flüge)

✓ Flüge im Ausland (weltweite Gültigkeit)

✓ Autonomes Fliegen / Flug via Autopilot / Waypoints / FollowMe

✓ Forderungsausfall

✓ Sinnvoller und fairer Eigenanteil von 150 Euro je Schadensfall

Die einzige Voraussetzung für den Versicherungsschutz mit einer Deckungssumme von bis zu 50.000.000 Euro: Private Piloten müssen sich in den USA (und auch Kanada) an die Vorschriften halten, wie sie auch in Deutschland gelten.

Beispiel: In Deutschland darf in der Regel mit einem Radius von 1,5 km um Flughäfen nicht geflogen werden. Sollten das in anderen Ländern weniger restriktiv geregelt sein, z.B nur 500 Meter, dann müssen Piloten sich trotzdem an die deutschen Normen halten. Das ist nicht ganz optimal, lässt sich aber aktuell aufgrund der ständig wechselnden Anforderungen weltweit nicht anders darstellen. Für die USA stellt das skizzierte Beispiel schon mal keine Einschränkung dar, da für Flughäfen viel höhere Anforderungen gelten als in Deutschland (Radius von 5 Meilen).

Drohne USA – einfach die Haftpflicht wechseln

Viele Drohnenpiloten verfügen bereits über eine private Haftpflichtversicherung oder eine separate Drohnenversicherung. In diesem Fall kann der Wechselservice von den Helden genutzt werden.

Anstatt eines konkreten Startdatums wird einfach der aktuelle Versicherer angegeben und der Wechsel beauftragt. Der Wechsel wird dann ohne Papierkram erledigt.

Die Drohnen Haftpflicht bzw. Luftfahrtversicherung gilt denn sofort und in der Übergangszeit bis zum Ablauf des alten Vertrags sogar kostenfrei. Läuft die aktuelle Haftpflichtversicherung also zum Beispiel noch 6 Monate, dann ist die Drohnen Haftpflicht inklusive Versicherung in den USA in dieser Zeit kostenfrei.

Die Versicherungs­bestätigung für die Drohnen Haftpflicht wird auf Wunsch auch auf englisch ausgestellt.

Drohne am blauen Strand

Dein umfassender Haftpflichtschutz bei jedem deiner Flüge.