Drohnenführerschein verlängern: So bleibt ihr auf der sicheren Seite
Ein Drohnenflug kann pures Freiheitsgefühl sein: das Summen der Rotoren, der Blick aus der Vogelperspektive, die Welt im Miniaturformat. Damit dieser Traum vom Fliegen nicht unsanft endet, braucht es jedoch einen gültigen Drohnenführerschein. Was viele vergessen: Auch dieser hat ein Ablaufdatum. Doch keine Sorge – die Verlängerung ist weniger kompliziert, als es auf den ersten Blick scheint.
Warum überhaupt verlängern?
Der EU-Drohnenführerschein (A1/A3 und/oder A2) ist nur fünf Jahre gültig. Danach brauchst du eine Verlängerung, um weiterhin legal fliegen zu dürfen. Wer seine Fristen nicht im Blick behält, riskiert Bußgelder, mögliche Versicherungslücken und im Ernstfall Flugverbote. Frühzeitiges Handeln schützt vor bösen Überraschungen.
Welche Fristen gelten?
Grundsätzlich ist der kleine Drohnenführerschein (A1/A3) sowie der große EU-Kompetenznachweis (A2) fünf Jahre gültig. Danach muss er erneuert werden. Plane die Verlängerung am besten frühzeitig ein – ähnlich wie beim Reisepass. Nichts ist ärgerlicher, als wenn der Schein mitten in der schönsten Flugsaison abläuft.
Gebührenbescheide vom LBA – was du wissen solltest
Seit dem 18. Juni 2021 gelten neue Gebührenpflichten für Drohnenführerscheine, die das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) nun nachträglich in Form von Gebührenbescheiden verschickt – teils Jahre nach Leistungserbringung.
Mögliche Gebühren (Stand Sommer 2025):
- Registrierung als Betreiber (natürliche Person): 20 €
- Ausstellung A1/A3: 25 €
- Ausstellung A2: 30 €
- Ausstellung STS-Zeugnis: 30 €
- Verlängerung jederzeit: ab 15 €
Viele Piloten berichten, dass die Bescheide überraschend kommen – im Jahr 2025 – obwohl die Prüfung zum Teil schon 2021 erfolgte. Das ist rechtlich korrekt, aber verwirrend.
Tipp: Kontrolliere regelmäßig dein LBA-Nutzerkonto – auch den Spam-Ordner – damit du keine Frist verpasst.
Schritt-für-Schritt zur Verlängerung
- Notiere das Ablaufdatum deines Führerscheins – z. B. im Kalender oder in der App.
- Melde dich frühzeitig im UAV-Portal des LBA an. (Für A1/A3)
- Reiche den Antrag vor Ablaufdatum ein, idealerweise mehrere Tage vorher.
- Nutze alternativ eine Auffrischungsschulung (bei A2) – das ist bequemer und teilweise günstiger als eine vollständige Prüfung.
Kosten für die Verlängerung
Die Gebühren sind überschaubar, aber nicht zu vernachlässigen. Je nach Führerschein und Prüfstelle liegen sie meist zwischen 20 und 70 Euro. Hinzu kommen mögliche Verwaltungsgebühren des Luftfahrt-Bundesamtes. Wer sich vorab informiert, vermeidet böse Überraschungen im Briefkasten.
Was passiert, wenn Du die Verlängerung verpasst?
Fliegst Du mit einer Drohne ohne gültigen Führerschein, riskierst Du Bußgelder. Zudem bist Du im Schadensfall ohne passenden Versicherungsschutz unterwegs – ein echtes Risiko, wenn man bedenkt, welche Schäden eine Drohne anrichten kann. Deshalb gilt: Lieber rechtzeitig verlängern und sicher abheben.
Fazit
Dein Drohnenführerschein ist Ticket und Erlaubnis für sichere Flüge. Mit ein wenig Planung gehst du auf Nummer sicher: Fristen notieren, LBA-Konto checken, eventuell anfallende Gebühren im Blick haben – und dann einfach weiter die Welt aus der Vogelperspektive genießen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wie lange ist der Drohnenführerschein gültig?
Der EU-Drohnenführerschein (A1/A3 und A2) ist 5 Jahre gültig. Danach muss er rechtzeitig verlängert werden, um weiterhin legal fliegen zu dürfen.
Wie kann ich meinen Drohnenführerschein verlängern?
Die Verlängerung erfolgt über das UAV-Portal des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Dort kannst du rechtzeitig vor Ablauf einen Antrag stellen. Für A2 wird häufig eine kurze Auffrischungsschulung angeboten.
Was passiert, wenn der Drohnenführerschein abläuft?
Wer mit abgelaufener Lizenz fliegt, riskiert Bußgelder, den Verlust des Versicherungsschutzes und darf rechtlich nicht mehr starten. Eine rechtzeitige Verlängerung schützt vor diesen Risiken.
Bilder: unsplash © Edgar.infocus, mohammad samir
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