Welche Versicherung zahlt bei Einbruch und Diebstahl?

Sechsmal in einer Stunde, also durchschnittlich alle zehn Minuten, wird in Deutschland in Häuser oder Wohnungen eingebrochen. Grundsätzlich kann es jeden treffen – eine gute Hausratversicherung ersetzt zumindest den materiellen Schaden.

Unordentliches durchsuchtes Zimmer

Muss ich mich vor einem Einbruch schützen?

Obwohl die Anzahl der Fälle von Einbruchdiebstahl bundesweit rückläufig ist, die Zahl der Einbruchsversuche ist es nicht: Die Differenz ergibt sich maßgeblich aus dem Umstand, dass Eigenheime zunehmend besser vor Einbruch geschützt sind. Trotzdem verursachten die 54.236 Einbrüche in Deutschland 2021 einen Gesamtschaden von 180 Millionen Euro.
Nicht erfasst sind dabei die seelischen Belastungen, die Furcht und Ängste, die Betroffene nach dem gewaltsamen Eindringen in ihre Privatsphäre erleben. Haben sich Einbrecher unerlaubten Zutritt zu Haus oder Mietwohnung verschafft, musst du sofort die Polizei verständigen und anschließend den Einbruch der Versicherung melden. Für die verschwundenen Einrichtungs- und Wertgegenstände zahlt die Hausratversicherung den Neuwert, also die Summe, die für eine Wiederbeschaffung nötig ist.

Einbruchdiebstahl: Welche Versicherung zahlt was?

Ganz gleich ob Immobilieneigentümer oder Mieter, jeder kann seinen persönlichen Hausstand mit einer Hausratversicherung gegen Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus versichern. Einbruchdiebstahl meint dabei, dass Diebe in den verschlossenen Wohnraum eindringen und Eigentum entwenden. Von Raub wird hingegen gesprochen, wenn die Einbrecher dabei Gewalt androhen oder anwenden.
Besonderen Schrecken verursachen Diebe, die nicht nur stehlen, sondern zudem die Wohnung verwüsten. Nach einem solchen verheerenden Einbruch leistet die Versicherung ebenfalls Schadensersatz. Übrigens, auch, wenn bei dem Einbruch nichts gestohlen wurde, und die Diebe aus reiner Wut die Möbel zertrümmert haben, in diesem Fall spricht man von Vandalismus.

Zum Hausrat zählen zum Beispiel:

  • Möbel und Einrichtungsgegenstände
  • Bekleidung und Heimtextilien
  • elektronische Geräte, wie Kameras, Computer, Smartphones
  • Schmuck, Perlen, Münzen und Medaillen
  • Urkunden und Wertpapiere
  • Bargeld

Für gewöhnlich schließt der sogenannte „versicherte Ort“ bei einer Hausratversicherung nicht nur die unmittelbaren Wohnräume ein, sondern auch den Garten samt Gartenhaus, den Keller, die Garage sowie Balkone oder Terrassen. Das bedeutet: Nach einem Einbruch erkennt die Versicherung auch den Verlust dort gelagerter Sport- und Spielgeräte sowie Gartenmöbel und -geräte an.

Wichtig: Nicht für alle Verluste aus dem Einbruch leistet die Versicherung eine vollumfängliche Entschädigung. Für einige Kategorien, beispielsweise Bargeld und Schmuck, gibt es Obergrenzen, die je nach gewähltem Tarif variieren.

Tarifunterschiede: Nicht alle Hausrat­versicherungen schützen gleich gut bei Einbruch

Beachte bitte unbedingt die Unterschiede zwischen den wählbaren Optionen in den meisten Hausratversicherungen. Sie beginnen zumeist bei einem Basis-Tarif und reichen in Abstufungen bis zu einer Premium-Variante. Die Tarife enthalten in der Regel aufsteigend bessere Leistungen, auf die du nach einem Einbruch bei deiner Versicherung zählen kannst. Dazu gehören beispielsweise:

  • vollständige Übernahme der Aufräumkosten
  • Transport- und Lagerkosten (falls du in großem Stil renovieren muss)
  • Hotelkosten (wenn dein Zuhause nach dem Einbruch nicht mehr bewohnbar ist)
  • Bewachungskosten (falls du die aufgebrochene Eingangstür oder das eingeschlagene Fenster nicht kurzfristig sichern kannst)
  • Rückreisekosten (für den Fall, dass du dich im Urlaub befindest und dort von dem Einbruch erfährst)
Mann und Frau telefonierend

Wann zahlt die Hausrat­versicherung bei Einbruch eventuell nicht?

Grundsätzlich bestimmen meist der gewählte Tarif und natürlich die Versicherungssumme den Umfang und die Höhe des Schadensersatzes, der nach einem Einbruch von der Versicherung geleistet wird. Quasi als Faustformel werden für einen durchschnittlichen Haushalt 650 Euro Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche empfohlen. Besitzt du besonders wertvolle Einrichtungsgegenstände, solltest du möglicherweise eine etwas höhere Versicherungssumme für deine Einbruchversicherung wählen. Eine gute Hausratversicherung deckt dich im Schadensfall pauschal mit einer hohen Versicherungssumme ab – unabhängig davon, wie große deine Wohnung oder dein Haus ist.

Einer der wichtigsten Sätze in deiner Hausratversicherung sollte auf jeden Fall „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ lauten. So kann dir dein Versicherer nicht vorwerfen, dass du grob fahrlässig gehandelt hast und seine Leistung kürzen oder ganz verweigern. Ein inzwischen klassisches Beispiel ist das gekippte Fenster, über das in ungezählten Gerichtsterminen verhandelt wurde. Immer wieder stellen sich Versicherungen auf den Standpunkt, dass durch das nicht korrekt verschlossene Fenster, der Einbruch grob fahrlässig begünstigt worden sei – und verweigern die Zahlung. Und zwar selbst dann, wenn der Dieb nachweislich die Hauseingangstür aufgestemmt hatte. Eine gute Einbruchversicherung deckt grobe Fahrlässigkeit in der Police eindeutig ab – und zwar bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme.

So zahlt die Versicherung nach einem Einbruch

Nach einem Einbruch wird die Versicherung Rechnungen und Quittungen zu den gestohlenen Gegenständen erfragen. Im ungünstigsten Fall musst du sogar nachweisen, dass der sehr teure Fernseher oder Computer tatsächlich in deinem Wohn- oder Arbeitszimmer stand. Am besten ist es, Rechnungen vorsorglich zu fotografieren und zusammen mit Fotos von den Gegenständen in deinem Haus in einer Cloud zu speichern. So kannst du mit deinem Password auch darauf zugreifen, selbst wenn dein Laptop gestohlen wurde. Wenn du Rechnungen, Quittungen und Fotos zusammen mit einer ordentlich geführten Stehlgutliste bei der Versicherung einreichst, ist eine Übernahme der Kosten zur Wiederbeschaffung sehr wahrscheinlich.

Bei mir wurde eingebrochen, was soll ich tun?

Nach einem Einbruchdiebstahl ist der Schock zunächst einmal groß. Wichtig ist es in diesen Fällen, dass du eine kühlen Kopf behältst und wie folgt vorgehst.

  1. Rufe sofort die Polizei.
    Bevor du auch nur irgendetwas anderes tust, solltest du die Polizei rufen. Auf keinen Fall solltest du allein das Haus betreten. Du kannst niemals wissen, ob sich noch ein Einbrecher darin befindet.
  2. Melde den Einbruch deiner Versicherung.
    Auch diesen Anruf solltest du möglichst zügig erledigen. Nach dem Einbruch muss die Versicherung sich schnell ein Bild vom entstandenen Schaden machen können. Eventuell wird ein Gutachter abgestellt, um vor Ort den Einbruch für deine Versicherung zu dokumentieren.
  3. Erstelle eine Stehlgutliste.
    Für die Schadensregulierung musst du eine sogenannte Stehlgutliste erstellen. Darauf müssen alle gestohlenen oder beschädigten Gegenstände aufgeführt werden. Diese Liste braucht einerseits die Polizei, andererseits musst du sie deiner Einbruchversicherung einreichen. Das ist je nach Art und Umfang des Einbruchdiebstahls nicht immer ganz einfach. Auf jeden Fall solltest du Fotos deiner verwüsteten Wohnung machen und mit einreichen.
  4. Sperr-Notruf wählen.
    Wurden wichtige Dokumente, Kredit- und EC-Karten gestohlen, so musst du diese unbedingt sofort sperren lassen. Hilfreich ist der allgemeine Sperr-Notruf 116 116, über den du unterschiedliche Karten augenblicklich sperren lassen kannst.
  5. Strafanzeige stellen.
    Mit der vollständigen Stehlgutliste musst du später noch einmal auf die Polizei-Dienststelle, um für den Einbruchdiebstahl Strafanzeige zu stellen. Das passiert nicht automatisch, nur weil du die Polizei zum Tatort gerufen hast. Das Aktenzeichen der Anzeige zum Einbruch ist auch für die Versicherung wichtig, um den Schadensfall schnell bearbeiten zu können.

Was tun bei Einbruch­spuren?

Wenn du nach Hause kommst und Einbruchspuren an der Tür oder einem Fenster bemerkst, dir aber nicht sicher bist, ob tatsächlich eingebrochen wurde, rufe trotzdem sicherheitshalber zunächst die Polizei. Sie nimmt auch einen erfolglosen Einbruchversuch auf. Gleiches gilt, wenn bei einem tatsächlichen Einbruch nichts gestohlen wurde. In beiden Fällen solltest du anschließend überprüfen, ob dein Haus hinreichend einbruchsicher ist.

Weinende Frau mit Polizist

Einbruchdiebstahl verhindern: So schützt du dein Zuhause

Die Kriminalstatistik zeigt, dass die allermeisten Einbrecher Gelegenheitsdiebe sind, die sich durch Sicherheitsvorkehrungen schnell abschrecken lassen. Mit einer klug gewählten Kombination aus elektronischen und mechanischen Maßnahmen erzielst du einen guten Schutz deines Heims. Dazu folgende Tipps:

  • Fenster und Türen durch Sicherheitsschlösser aufrüsten und konsequent vor Verlassen des Hauses abschließen.
  • Mit Jalousien, Plissees oder Vorhängen verhinderst du, dass potenzielle Diebe von außen den teuren Fernseher oder die kostbaren Teppiche ausspähen können. Bei längerer Abwesenheit solltest du über einen Fernsehsimulator nachdenken.
  • Bewegungsmelder sind eine einfache und sehr effektive Methode, um unerwünschte Besucher von deinem Grundstück fernzuhalten.
  • Die größte Abschreckung erreichst du nach Einschätzung jeder Einbruchversicherung mit einer Alarmanlage, die jedoch nicht unbedingt preisgünstig ist.
  • Verzichte auf das Posten von Urlaubsfotos über die sozialen Medien. Mögliche Einbrecher wissen so ganz genau, dass du Hunderte von Kilometern entfernt bist. Vergiss außerdem nicht, die Ortungsfunktion deiner Smartphone-Kamera zu deaktivieren.
  • Bitte Nachbarn bei längerer Abwesenheit, regelmäßig den Briefkasten zu leeren und nach dem Rechten zu sehen.
Garage mit Mann und Fahrrad

FAQs Einbruchschutz

Wann wird besonders häufig eingebrochen?

Jede Einbruchversicherung erstellt eine Statistik über die regionalen Einbruchdiebstähle, ebenso die Kriminalpolizei: Demnach sind Diebe das ganze Jahr über zu jeder Tageszeit unterwegs. Im Oktober, November und Dezember steigt die Kurve jedoch ebenso an wie während der Ferienzeit in den einzelnen Bundesländern.

Wo wird eingebrochen?

Überall. Es ist ein weitverbreiteter Irrglauben, dass sich Einbrecher nur auf die sogenannten Reichenviertel konzentrieren. Vielmehr gilt: Gelegenheit macht Diebe.

Wie wird eingebrochen?

Nur eine sehr geringe Zahl der Einbrecher sind echte Profis. Die meisten haben nur einen stabilen Schraubendreher oder ein kleines Brecheisen dabei. Damit werden bei Einfamilienhäusern bevorzugt Fenster im Erdgeschoss oder Balkon- und Terrassentüren aufgehebelt. Gelingt das nicht nach wenigen Minuten – so die Erfahrungen der Einbruchversicherung – geben die meisten Diebe auf und es bleibt beim Einbruchversuch. Auch deshalb ist der Einbruchschutz an diesen Stellen sinnvoll und effektiv.

Was wird gestohlen?

Diebe denken praktisch und vorausschauend: Sie stehlen bevorzugt Geld und Schmuck, Münzen und teure Uhren sowie Smartphones und kleine elektronische Geräte. Diese Gegenstände sind leicht zu transportieren und können schnell wieder verkauft werden. Ausnahme von dieser Regel der leichten Handhabbarkeit: E-Bikes. In der Statistik jeder Einbruchversicherung steigt der Anteil gestohlener E-Bikes nahezu linear mit deren Verbreitung. Hintergrund ist ein florierender Schwarzmarkt. Nach einem Einbruch muss die Hausratversicherung den Schaden ersetzen, wenn das E-Bike im Keller oder der Garage abgestellt war. Soll dein Fahrrad auch unterwegs gegen Einbruch geschützt sein, lohnt sich der Abschluss einer E-Bike-Versicherung.

Warum ist eine Einbruch­versicherung wichtig?

Mit einer guten Hausratversicherung schützt du dich vor den materiellen Schäden, die durch den Verlust deines Eigentums bei Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus entstehen können. Mit der Entschädigung kannst du gestohlenes wiederbeschaffen und so das schreckliche Ereignis schneller verarbeiten.

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