Elementarschutz im Rahmen der Hausratversicherung
Wenn das Dach abgedeckt wird, die Wohnung unter Wasser steht oder ein Sturm den Garten verwüstet, liegen die Nerven oft blank. Doch leider treten extreme Wetterereignisse wie Starkregen, Orkane und Hochwasser immer häufiger in Erscheinung – und können vor allem Menschen ohne Versicherungsschutz vor die Trümmer ihrer Existenz stellen. Eine Hausratversicherung reicht jedoch oftmals bereits aus, um sich vor den finanziellen Folgen von Unwettern, Naturkatastrophen und deren Elementarschäden grundlegend zu schützen.
Der Klimawandel macht Elementarschutz unerlässlich
Die 2021 veröffentlichte Atlas-Studie der Weltwetterorganisation (WMO) kam zu dem Ergebnis, dass extreme Wetterereignisse heute vier- bis fünfmal häufiger in Erscheinung treten und rund siebenmal höhere Schäden anrichten als noch in den 1970er-Jahren. Ein Trend, der sich in Zukunft weiter verschärfen wird und von dem auch Deutschland keineswegs verschont bleibt.
Dies führte uns etwa das katastrophale Jahrhunderthochwasser in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen vor Augen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bezifferte das Ausmaß der entstandenen Schäden auf zwischen 4,5 und 5,5 Milliarden Euro – und diese Schätzung betrifft allein das versicherte Eigentum.
Eine weitere unerfreuliche Auswirkung des Klimawandels: Manche extreme Wetterereignisse wie etwa Starkregen und Überschwemmungen werden künftig häufiger auch Regionen heimsuchen, die von diesen bislang nur in abgeschwächter Form oder selten betroffen waren.
Der kleine Trost: Die Preise für Hausratversicherungen richten sich unter anderem nach dem Wohnort. Gab es in der Vergangenheit also kaum Versicherungsfälle durch Elementarschäden in einer Region, wirkt sich dies positiv auf die zu zahlenden Jahresbeiträge aus.
Welche Versicherung greift bei Elementarschäden?
Grundsätzlich werden Elementarschäden an privatem Eigentum durch verschiedene Versicherungen gedeckt. Welche Versicherung in einem Schadenfall greift, hängt weitgehend davon ab, wodurch und woran ein Schaden hervorgerufen wurde.
Die Hausratsversicherung schützt etwa bei Schäden am Inventar eines Hauses oder einer Wohnung, nicht jedoch bei Schäden am Haus selbst. Versichert sind somit jegliches Mobiliar, Elektrogeräte sowie anderes bewegliches Eigentum, das kein fester Bestandteil des Hauses ist.
Die Wohngebäudeversicherung deckt hingegen jene Schäden, die am Haus selbst verursacht wurden, also beispielsweise an dessen Mauern, Böden und Dächern. Bei Schäden an beweglichem Eigentum ist die Wohngebäudeversicherung hingegen nicht relevant.
Unabhängig vom Versicherer sind sowohl bei der Hausrat- als auch der Wohngebäudeversicherung standardmäßig einige Elementarrisiken gedeckt. Dazu zählen in der Regel Schäden durch Sturm (meist ab Windstufe 8), Blitzschlag und Hagel.
Wer jedoch bei weiteren Elementarschäden wie Erdrutsche, Lawinen und Überschwemmungen geschützt sein möchte, benötigt oftmals eine zusätzliche Police, die „erweiterten Naturgefahrenschutz“ gewährt.
Einige Versicherungsgesellschaften, wie auch wir von helden.de, gehen jedoch einen Schritt weiter und bieten im Rahmen jeder abgeschlossenen Hausratversicherung erweiterten Naturgefahrenschutz – ohne notwendigen Sondervertrag und ohne Zusatzkosten.
Die Elementarschadenversicherung ist eine Police für sogenannten „erweiterten Naturgefahrenschutz“ und wird von den meisten Versicherungsgesellschaften als Zusatzbaustein für die Hausrat- beziehungsweise Wohngebäudeversicherung angeboten. Der Versicherungsschutz wird damit auf zahlreiche Elementarrisiken ausgedehnt, darunter beispielsweise Erdrutsche, Lawinen und Überschwemmungen.
Wichtig zu beachten: Der „erweiterte Naturgefahrenschutz“ der Elementarschutz- Police bezieht sich immer nur auf das von der jeweiligen Basisversicherung geschützte Eigentum – also entweder auf den Hausrat oder das Wohngebäude, nicht jedoch auf beides zugleich. Für beide Versicherungen bestehen eigene solcher Erweiterungen.
Schützt vor vielen Risiken: Der erweiterte Naturgefahrenschutz
Die Kräfte der Natur können bekanntlich viele Formen annehmen. Ebenso vielfältig sind deshalb leider auch die Gefahren, die damit verbunden sind und Schäden an unserem Eigentum verursachen können. Über Hagel, Sturm und Blitzschlag hinaus umfasst der erweiterte Naturgefahrenschutz Schäden zudem folgende Risiken:
- Überschwemmungen entstehen, wenn ein Gewässer über sein Ufer tritt oder ein Grundstück durch heftige Regengüsse überschwemmt wird. Versicherungsschutz für Überschwemmungen besteht jedoch auch, wenn Grundwasser wetterbedingt an die Oberfläche gelangt.
- Rückstau ist immer dann gegeben, wenn Wasser aus den Ableitungsrohren eines Gebäudes aufgrund von Regen und Überschwemmung in ein Haus oder eine Wohnung gelangt. Nicht im Geltungsbereich des Versicherungsschutzes ist ein Rückstau, wenn keine funktionstüchtige Rückstausicherung vorhanden ist.
- Starkregen besteht, wenn innerhalb kurzer Zeit und lokal begrenzt intensiv Regen fällt. Der Deutsche Wetterdienst spricht von Starkregen, wenn innerhalb einer Stunde 15 bis 25 l/m2 beziehungsweise innerhalb von sechs Stunden zwischen 20 und 35 l/m2 Regen fallen. Zum Vergleich: Eine Unwetterwarnung erfolgt erst ab Regenmengen von mehr als 25 l/m2 innerhalb einer Stunde beziehungsweise ab 35 l/m2 in sechs Stunden.
- Schneedruck: Schäden durch Schneedruck sind dann gegeben, wenn ein Hausdach unter dem Gewicht der darauf liegenden Schneemassen (zu Teilen) einstürzt. Nicht geltend gemacht werden können allerdings Schäden, die auf Schnee zurückzuführen sind, der von Bäumen stürzt.
- Lawinen: Lösen sich Schnee und Eis an Berghängen, können die ins Tal rutschenden Massen enorme Schäden in und an Gebäuden verursachen und diese sogar gänzlich zerstören.
- Erdrutsche werden meist durch starke Regenfälle ausgelöst. Wird der Boden an Berghängen oder Hügeln aufgeweicht, können die Erdmassen in Bewegung versetzt werden und ähnlich wie eine Lawine große Schäden in und an Gebäuden anrichten.
- Erdsenkungen entstehen, wenn die Erdoberfläche aufgrund darunter liegender Hohlräume plötzlich absackt. Um einen Versicherungsfall handelt es sich dabei jedoch nur, wenn die Erdsenkung naturbedingt und ohne menschliches Verschulden auftritt (dasselbe gilt auch für Erdrutsche).
- Erdbeben sind in Deutschland zwar grundlegend mit einer eher geringen Gefahr verbunden, dennoch sollte der entsprechende Versicherungsschutz nicht vernachlässigt werden. Denn auch hierzulande bebt die Erde regelmäßig – auch bei den kleinsten Beben können bereits Schäden an Gebäuden und Inventar entstehen.
- Vulkanausbrüche sind in der Regel trotz des Fehlens aktiver Vulkane in Deutschland im erweiterten Naturgefahrenschutz mitinbegriffen. Doch dies ist auch den Versicherer bewusst. In den Kosten für den Elementarschutz wird dies natürlich berücksichtigt.
Die Hausratversicherung: Ein Überblick
Die Hausratversicherung ist eine der bekanntesten und am häufigsten beanspruchten Versicherungsarten in Deutschland. Meist wird diese spätestens beim Einzug in die erste eigene Wohnung abgeschlossen, da sie dazu dient, das Inventar unserer Wohnungen zu schützen. Je mehr Eigentum man sein Eigen nennt und je teurer die Einrichtung ist, desto relevanter ist somit der Abschluss einer Hausratversicherung.
Was schützt die Hausratversicherung?
Grundsätzlich schützt eine Hausratversicherung das bewegliche Eigentum. Das heißt, die Wohnung und ihre festen Bestandteile sind nicht mitinbegriffen. Geschützt sind im Rahmen der Hausratversicherung also:
- Einrichtungsgegenstände wie Möbel und Teppiche
- Gebrauchsgegenstände wie Haushaltsgeräte und Kleidung
- Verbrauchsgegenstände wie Nahrungsmittel
- Schmuck und Bargeld (häufig mit Obergrenze)
In der Regel sind auch alle Gegenstände geschützt, die sich in Garagen, in zugehörigen Nebengebäuden sowie auf Terrassen und in Gärten befinden. Sozusagen gilt der Schutz der Hausratversicherung also für alles, was bei einem Umzug mitgenommen werden würde.
In welchen Schadensfällen bietet die Hausratversicherung Schutz?
Nicht jeder Schaden, der am Inventar einer Wohnung auftritt, wird von der Hausratversicherung gedeckt. Geht ein Gegenstand etwa nach langer Nutzung irgendwann einfach kaputt oder geht etwas durch Selbstverschulden zu Bruch, ist dies kein Versicherungsfall für diese Versicherung. Ob der Schutz der Hausratversicherung greift, hängt somit von der Art der Schadensquelle ab. Gedeckt werden üblicherweise Schäden durch:
- Feuer
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl
- Raub
- Vandalismus
- Blitzschlag, Sturm- und Hagelschäden
Doch auch wenn einer der aufgelisteten Schadensfälle eintritt, handelt es sich nicht immer um einen Schadenfall im Sinne der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Wer schon gelegentlich einen Schadenfall gemeldet hat, weiß, dass jede Versicherung Bedingungen an ihre Leistung stellt. Daher ist es wichtig, beim Abschluss eines Vertrags immer auf die Ausnahmeklauseln zu achten.
Wie hoch sind die Leistungen einer Hausratversicherung?
Nimmt Eigentum Schaden, ersetzt die Hausratversicherung üblicherweise die Reparaturkosten, die Wertminderung oder den Ursprungswert des betroffenen Gegenstands. Ebenso werden von einer guten Versicherung alle Aufwendungen getragen, die durch die Beseitigung des Schadens entstehen.
Die Versicherungssumme und der Selbstbehalt hängen dabei vom jeweiligen Vertrag ab. Deswegen sollte bei der Wahl einer Hausratversicherung nicht ausschließlich auf die monatlich beziehungsweise jährlich anfallenden Kosten geachtet werden. Besser ist, jene Versicherung zu wählen, die am besten zu den eigenen Bedürfnissen passt.
Unser Hausratschutz beinhaltet umfassende Leistungen und deckt neben Schäden durch Naturgefahren oder Feuer etwa auch Glasschäden ab.
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Dein umfassender Hausratschutz für deine vier Wände.