Anmeldung als Influencer und YouTuber: Was muss ich beachten?
Das Berufsfeld der Influencer und YouTuber entstand aus dem, was zunächst nur als Hobby galt. Mittlerweile hat sich die Online-Aktivität in den sozialen Medien jedoch zu einem lukrativen Geschäft entwickelt. Damit gehen aber auch Pflichten und Risiken einher. Hier eine Zusammenfassung, worauf du mit Blick auf die Gewerbeanmeldung, Steuern und Versicherungen achten solltest.
Gewerbe anmelden: In der Regel Pflicht
Nicht alle Influencer und YouTuber müssen gezwungenermaßen ein Gewerbe anmelden. Denn ob du einen Gewerbeschein benötigst, hängt immer von deinen konkreten Tätigkeiten ab. Erzielst du beispielsweise Einnahmen mit Content, der rein journalistischer oder künstlerischer Art ist, wirst du nach deutschem Recht nicht als Gewerbetreibender, sondern als Freiberufler angesehen – und als solche bist nicht zur Gewerbeanmeldung verpflichtet.
Anders sieht die Rechtslage aus, wenn du werbende und werbeähnliche Tätigkeiten ausführst. Erwirtschaftest du also beispielsweise Einnahmen durch Advertorials, Werbebanner und Affiliate-Links, musst du laut Gesetz ein eigenes Gewerbe anmelden. Da es sich hierbei für viele Influencer und YouTuber um eine zentrale Einnahmequelle handelt, bewertet das Finanzamt deren Berufsfeld grundsätzlich als anmeldepflichtig – im Einzelfall kannst du dies jedoch widerlegen.
Wichtig: Ob deine Einnahmen deine Ausgaben decken, spielt keine Rolle. Denn schon eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht verpflichtet zur Gewerbeanmeldung.
So meldest du ein Gewerbe an
Ein Gewerbe anzumelden ist keineswegs schwierig. Mittlerweile musst du dafür nicht einmal noch persönlich bei deinem lokalen Gewerbeamt erscheinen. Denn du kannst dies auch bequem und einfach online erledigen. Alles was du für die Anmeldung benötigst, ist ein gültiges Ausweisdokument sowie – je nach Standort – 15 bis 60 Euro, um die Anmeldegebühr zu bezahlen.
Ansonsten musst du lediglich noch das Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen, unterschreiben und einreichen. Kein Sorge: Die darin enthaltenen Fragen sind einfach zu beantworten und betreffen nur deine Person und deinen Betrieb. So musst du beispielsweise Angaben zu deinem Tätigkeitsfeld machen – hierbei musst du aber gar nicht ins Detail gehen. Die Angabe „Internetdienstleistungen“ reicht vollkommen aus.
Nachdem du das Anmeldeverfahren abgeschlossen hast, wirst du automatisch Pflichtmitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Die IHK und das für dich zuständige Finanzamt senden dir dann infolge noch weitere wichtige Formulare zu, wie etwa zur Umsatz- und Steuererfassung.
Wichtig: Melde dein Gewerbe rechtzeitig an, um Bußgelder zu vermeiden. Zwar kannst du dies grundsätzlich bis zu 60 Wochen rückwirkend erledigen, nach einer Frist von 3 Monaten drohen jedoch bereits Geldstrafen.
Folgende Steuern sind relevant
Welche Steuern du als Influencer oder YouTuber bezahlen musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Steuerrechtlich sind grundlegend jedoch folgende Steuerarten relevant für dich:
- Einkommenssteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
Jede dieser Steuern ist jedoch mit eigenen, gesetzlich festgeschriebenen Regelungen und Voraussetzungen verbunden. Ob und in welcher Höhe du diese Steuern abführen musst, hängt also immer von deinen erzielten Einkünften, Erträgen und Umsätzen ab.
Einkommenssteuer
Grundsätzlich unterliegen alle Einkünfte aus deiner Tätigkeit als gewerbetreibende Influencer oder YouTuber der Einkommensteuer. Tatsächlich entrichten musst du diese aber nur, sofern deine jährlichen Gesamteinkünfte den dir zustehenden Freibetrag überschreiten. Dieser liegt bei 9.984 Euro pro Jahr (Stand 2022).
Etwas anders ist die Situation, wenn du nur nebenberuflich als Influencer oder YouTuber tätig bist, dein Haupteinkommen also beispielsweise aus einer nicht-selbstständigen Tätigkeit beziehst. In diesem Fall sind deine Nebeneinkünfte nur bis zu einer Freigrenze von 410 Euro pro Jahr steuerfrei.
Freibetrag vs. Freigrenze
Freibetrag und Freigrenze klingen zwar ähnlich, unterscheiden sich jedoch in einem ganz wesentlichen Punkt. Vom Freibetrag profitierst du nämlich immer, also unabhängig davon, ob dein Einkommen über oder unter dem Freibetrag liegt. Du besteuerst ausschließlich das überschüssige Einkommen. Bei der Freigrenze ist dein Einkommen hingegen nur steuerbefreit, sofern es den Betrag der Freigrenze nicht überschreitet. Andernfalls musst du das gesamte Einkommen versteuern, inklusive des Betrags unter der Schwelle.
Wie hoch die Einkommenssteuer ist, hängt dabei immer von der Höhe deines konkreten Einkommens ab. Der niedrigste Steuersatz beträgt 14 Prozent und ist heranzuziehen, wenn dein Einkommen nur knapp über dem Freibetrag liegt. Zum Vergleich: Der Spitzensteuersatz für sehr hohe Einkommen liegt bei 42 Prozent.
Wichtig: Sobald du als selbständiger YouTuber oder Influencer Einkommenssteuer zahlen musst, bist du außerdem dazu verpflichtet, bis zum 31. Mai des Folgejahres deine jährliche Einkommenssteuererklärung einzureichen. Ziehst du dabei einen Steuerberater hinzu, verlängert sich die Frist.
Umsatzsteuer
Die Umsätze, die du im Rahmen deiner Tätigkeit als Influencer oder YouTuber erwirtschaftest, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Du musst für deine erbrachten Leistungen daher Rechnungen stellen und darauf die Umsatzsteuer ausweisen. In der Regel beträgt diese 19 Prozent – und den entsprechenden Betrag musst du ebenfalls an das Finanzamt abführen.
Doch auch hier gibt es eine Ausnahme. So müssen Kleinunternehmer nicht notwendigerweise Umsatzsteuer abführen – dies gilt allerdings nur, falls du dich für die sogenannte Kleinunternehmerregelung entscheidest. Voraussetzung dafür ist, dass dein Vorjahresumsatz weniger als 22.000 Euro (Stand 2022) betragen hat und dein diesjähriger Umsatz voraussichtlich unter 50.000 Euro liegen wird. Bei Umsätzen von über 50.000 Euro bist du sofort umsatzsteuerpflichtig, also noch im selben Jahr.
Vorsicht: Falls du erst im Laufe des Vorjahres erstmals Umsätze erzielt hast, werden die Umsätze auf das Jahr hochgerechnet. Solltest du also lediglich in zwei Monaten Umsätze erzielt haben, kann es dennoch passieren, dass du die 22.000-Euro-Schwelle überschreitest und dir die Kleinunternehmerregelung nicht zusteht.
Bevor du dich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung entscheidest, solltest du allerdings die Vor- und Nachteile gründlich abwägen. Einerseits musst du zwar keine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen und gegenüber bestimmten Geschäftspartnern keine Mehrwertsteuer ausweisen (da sie diese selbst nicht abziehen können). Doch andererseits kannst du auch selbst keine Vorsteuer ziehen, sprich dir die Mehrwertsteuer für eingekaufte Waren und Dienstleistungen nicht zurückholen.
Verdienst du Geld mit Werbung und Affiliate Marketing, kann dies zu einem Kostennachteil führen. Für deine werbetreibenden Kunden ist es häufig nämlich irrelevant, ob du auf der Rechnung Mehrwertsteuer ausweist oder nicht, da zumindest große Unternehmen selbst Vorsteuer ziehen können.
Gewerbesteuer
Die Tätigkeit als Influencer oder YouTuber ist prinzipiell gewerbesteuerpflichtig. Bezahlen musst du die Gewerbesteuer jedoch nur, falls dein Gewerbeertrag mehr als die Freibetragssumme von 24.500 Euro beträgt. Bist du nach Umsatzsteuerrecht also Kleinunternehmer, spielt die Gewerbesteuer für dich in der Regel keine Rolle. Ebenso müssen Freiberufler keine Gewerbesteuer entrichten.
Sind deine Erträge höher als der Freibetrag, bist du verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen sowie jedes Jahr eine elektronische Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Die Höhe des fälligen Steuerbetrags wird dann von der Gemeinde, in der du deinen Betrieb führst, anhand des dort geltenden Hebesatzes berechnet. Da dir der bezahlte Steuerbetrag jedoch im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung angerechnet wird, führt dieser nicht immer zu einer tatsächlichen Steuerbelastung.
Achtung, Steuerfalle: Geschenke und Gratisprodukte
Viele Influencer und YouTuber erhalten von den Unternehmen, für die sie in ihren Beiträgen Werbung betreiben, nicht immer (nur) Geld als Gegenleistung, sondern sehr häufig auch kostenlose Produkte und Dienstleistungen. Aus Sicht des Steuerrechts handelt es sich dabei um Zuwendungen, die für die Beschenkten einen sogenannten „geldwerten Vorteil“ darstellen – und damit sind sie auch mit Blick auf die Einkommens- und Umsatzsteuer relevant.
Ausgenommen sind Geschenke,
- die du zeitnah zurücksendest,
- deren Wert unter 10 Euro liegt oder
- für die das schenkende Unternehmen eine Pauschalsteuer zahlt (gilt nur für die Einkommens-, nicht für die Umsatzsteuer).
Geschenke wie kostenlose Produkte und Dienstleistungen, die du entgegennimmst, solltest du daher unbedingt dokumentieren – und zudem auch immer in Erfahrungen bringen, wie hoch der üblicher Preis ist, damit du sie korrekt versteuern kannst.
Versicherungen für Influencer & YouTuber
Eine gesetzliche Versicherungspflicht, wie sie beispielsweise für Selbstständige besteht, die als Architekt, Apotheker oder Notar tätig sind, gibt es für Influencer und YouTuber nicht – gute Gründe, sich trotzdem zu versichern, aber viele.
Beispiele für deine potenziellen Berufsrisiken
Ein gewisses Risiko, im Rahmen der eigenen Berufstätigkeit einen Schaden zu erleiden oder aber anderen Personen und Unternehmen einen solchen zuzufügen, schwingt ist bei jedem Beruf gegeben. Hier ein paar Beispiele:
Urheberrechtsverletzungen
Diese sind bei Influencer und YouTuber keine Seltenheit. Häufig werden Bilder, Videos und Musik Dritter in die eigenen Beiträge integriert. Holst du dabei versehentlich keine oder schlichtweg die falsche Lizenz ein, kann der Urheber klagen.
Sachschäden am Eigentum Dritter
Testest du für ein Unternehmen zum Beispiel ein exklusives, teures Produkt, das dir für einen Videodreh zur Verfügung gestellt, nicht aber geschenkt wird, solltest du ohne Versicherungsschutz Vorsicht walten lassen. Denn unter Umständen musst du für entstandene Schäden selbst aufkommen.
Sachschäden am eigenen Eigentum
Als Influencer oder YouTuber zählst du Geräte wie PC, Laptop, Smartphone, Kamera, Mikrofon und Ähnliches zu deinen wichtigsten Arbeitsmitteln. Der Wert einer hochwertigen Ausrüstung beläuft sich da schnell auf mehrere Tausend Euro, sinkt aber durch ein Missgeschick ebenso rasant gegen Null.
Vermögensschäden
Bewirbst du auf sozialen Netzwerken Produkte und Dienstleistungen deiner Kooperationspartner, steigerst du damit im Idealfall dessen Umsätze. Ebenso kannst du diesem aber finanziellen Schaden verursachen, indem du beispielsweise falsche Preisangaben oder zu hohe Rabatte versprichst.
Unlauterer Wettbewerb und Rufschädigung
Diese sind bei Influencer und YouTuber eine heikle Angelegenheit. Wirst du etwa dafür bezahlt, ein Produkt zu bewerben, musst du dich auch an die Regeln des lauteren Wettbewerbs halten. Äußerst du dich beispielsweise an anderer Stelle zugleich negativ über die Angebote konkurrierender Unternehmen, ist die Grenze zwischen privater Meinung und unlauterem Wettbewerb beziehungsweise Rufschädigung äußerst schmal.
Cyberattacken
Verschaffen sich Hacker Zugriff auf deinen Computer, besteht unter anderem die Gefahr, dass sie Lösegeld fordern. Häufig üben sie dabei Druck aus, indem sie mit der Löschung sämtlicher Daten und Accounts drohen. Bei Influencer und YouTuber kann das durchaus die berufliche Existenz gefährden.
Versicherungsschutz für dich und dein Equipment
Mit dem richtigen Versicherungsschutz musst du dir keine Sorgen mehr machen, wenn in deinem Influencer- oder YouTuber-Alltag mal etwas ordentlich schiefgeht. Die finanziellen Folgen deiner Berufsrisiken lassen sich nämlich mit einer Berufshaftpflichtversicherung und einem zusätzlichen Büro- & Equipmentschutz weitreichend abwenden.
Quellen:
Bundesfinanzministerium (2020): Ich bin Influencer. Muss ich Steuern zahlen?
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