Die Hausrat­versicherung – wann ist das Kind mit versichert?

Mit dem Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung beginnt für Eltern Nachwuchs eine neue Lebensphase, auf die es sich vorzubereiten gilt. Häufig trennen sich hier die Wege, wenn mit dem neuen Lebensabschnitt als Student oder Azubi auch eine erste eigene Wohnung bezogen wird. Ein großer Schritt für alle Beteiligten, raus aus der Obhut der Eltern, rein in die Selbstständigkeit. Die einen werden sich auf diesen Moment freuen, anderen wird vielleicht ein wenig mulmig bei dem Gedanken, dass das Kind nicht mehr im zu Hause wohnt. Die Kinder selbst werden sich nun über das Wäschewaschen und andere alltägliche Notwendigkeiten, die mit der ersten eigenen Wohnung oder dem WG-Zimmer einhergehen, Gedanken machen müssen. Spricht man von Gedanken machen, so sei an dieser Stelle empfohlen, auch über das Thema Versicherungen nachzudenken. Mit diesem Blogpost blicken wir hierbei insbesondere auf das Thema Hausrat­versicherung und den Auszug des Kindes.

Braunes Sofa von hinten mit Fernseher

Das Wichtigste im Überblick:

Mitversichert: Zieht dein Kind für Studium/Ausbildung aus, bleibt sein Hausrat oft über deine Eltern-Hausratversicherung geschützt.

Achtung „eigener Hausstand“: Dieser Schutz gilt nur, solange keine eigene Küche & Bad vorhanden sind (WG-Zimmer ist meist mitversichert).

Wichtig: Den Umzug unbedingt der Versicherung melden! helden.de Besonderheit: Bei WG-Zimmer Schutz bis Ausbildungsende; bei eigenem Hausstand 12 Monate Übergangsschutz. Umzug und WG-Schäden können zusätzlich versichert sein.

Hausrat­versicherung – Wann ist das Kind mitversichert?

Die gute Nachricht zuerst: Wenn dein Kind für das Studium oder die Ausbildung aus dem Elternhaus auszieht, bleibt der Versicherungsschutz durch deine Hausratversicherung zunächst bestehen. Dein Kind ist also auch weiterhin über dich mitversichert.

Wann greift der Versicherungsschutz? Die Definition „eigener Hausstand“ Wer nun vermutet, dass damit alles zum Thema Auszug und Hausratversicherung gesagt ist, irrt. Tatsächlich gibt es hier einige Fallstricke: Der Versicherungsschutz ist nur dann vorhanden, wenn dein Kind nicht selbst einen eigenen Hausstand gründet.

Was genau ist ein „eigener Hausstand“? Aus Versicherungssicht liegt ein eigenständiger Hausstand vor, wenn dem Bewohner neben Wohn- und Schlafraum auch eine eigene Küche und ein eigenes Bad zur Verfügung stehen.

WG-Zimmer versus eigene Wohnung

  • WG-Zimmer: Das Mieten eines Zimmers, zum Beispiel beim Einzug in eine Wohngemeinschaft, bedeutet in der Regel nicht die Gründung eines eigenen Hausstands. Somit ist keine eigene Hausratversicherung nötig und dein Kind als Auszubildender oder Student/in bleibt weiterhin bei dir mitversichert.
  • Eigene Wohnung: Zieht dein Kind in eine Wohnung mit eigener Küche und eigenem Bad, wird dies als Gründung eines eigenen Hausstands gewertet. Hier greift der Schutz über deine Hausratversicherung meist nur noch für eine begrenzte Übergangszeit.

Wichtig zu wissen: Damit die Außenversicherung über die Eltern auch tatsächlich greift, muss der Umzug bzw. der Einzug in die neue Wohnung während des Studiums oder der Ausbildung rechtzeitig der jeweiligen Versicherung gemeldet werden.

Was bieten die Helden Studenten und Azubis beim Thema Hausrat?

Die Helden haben es sich zum Auftrag gemacht, Versicherungsprodukte ins Leben zu rufen, die sich tatsächlich am Lifestyle der Versicherungsnehmer orientieren. Im Umkehrschluss bedeutet dies für uns, dass es gilt, Versicherungen und die einhergehenden Leistungen maximal transparent zu machen und diese an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen auszurichten. Das gilt für die Haftpflichtversicherung gleichermaßen wie für die Hausratversicherung auch. Gut versichert, in jeder Lebenslage, so eben auch, wenn man zum Studium oder zur Ausbildung das Elternhaus verlassen möchte.

Auf den Punkt gebracht:

  • Wer als Azubi, Student oder Leistender eines freiwilligen Dienstes ein WG-Zimmer bezieht, ist mit seinem Hausrat bis zum Ende der/s Ausbildung, Studiums oder Dienstes über den helden.de-Hausrat Schutz seiner Eltern versichert.
  • Wer gleich einen eigenen Hausstand gründet, ist noch 12 Monate über den helden.de-Hausrat Schutz seiner Eltern versichert und benötigt dann einen eigenen Vertrag.

Hausrat­versicherung bei den Helden – so viele Vorteile

Es gibt unzählige Gründe sich für eine Hausratversicherung von helden.de zu entscheiden. Hier nur zwei von vielen Beispielen, die zeigen, dass die Heldenprodukte sich tatsächlich am Lifestyle und an den Bedürfnissen der Menschen orientieren:

  • Steht der Umzug erstmal an, so ist bei den Helden sowohl das alte Zuhause, als auch das neue Zuhause versichert und dies gar bis zu 120 Tage. Wer umzieht, weil die Wohnung gerade, zum Beispiel durch einen Brand, unbewohnbar ist, bekommt den Schmerz durch die Helden gelindert, die die notwendigen Umzugskosten bis zu 3.000 Euro erstatten.
  • Ein weiteres Highlight, neben all den weiteren Pluspunkten, die die Helden Hausratversicherung so beliebt macht, ist die Tatsache, dass wir auch an das Leben in einer WG gedacht haben. Man stelle sich zum Beispiel vor, deine Freunde und du verlegen frisch einen neuen Parkettboden, doch durch einen Wasserschaden nimmt dieser Schaden. Kein Problem mit dem Heldenschutz, denn die Entschädigung folgt und du kannst diese unter deinen WG Freunden aufteilen.
Paar umarmt sich Umzugskartons

Dein umfassender Hausratschutz für deine vier Wände.