Schaden­ersatz: Definition, Berechnung & Co.

Ein Schadenersatz stellt den materiellen oder finanziellen Ausgleich für einen verursachten Schaden dar. Wurdest du beispielsweise verletzt, hat jemand dein Eigentum zerstört oder dir anderweitige Schäden zugefügt, kannst du ihm gegenüber Schadenersatz­ansprüche geltend machen. Hier erfährst du alles, was du darüber wissen musst.

Großes Loch in Glasscheibe

Schadenersatz: Definition des Begriffs

Schadenersatz wird auch als Entschädigung oder Wiedergutmachung bezeichnet und meint den Ausgleich eines Schadens durch den Schädiger. Schadenersatz­ansprüche werden vom Gesetz durch §§ 823 ff. BGB sowie §§ 280 ff. BGB geregelt.

In § 823 BGB Abs. 1 heißt es:

„Wer […] das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Das bedeutet: Wer einen Schaden verursacht hat, muss diesen gegenüber dem Geschädigten ersetzen. Das Ziel dabei ist, den Zustand vor dem schädigenden Ereignis wieder herzustellen. Ein Beispiel: Für einen Umzug beauftragst du Helfer, von denen einer deinen Fernseher fallen lässt. Er ist daraufhin kaputt. Der Helfer muss dir dann den Geldwert deines Fernsehers bezahlen oder einen neuen kaufen, denn du hast einen Schadenersatz­anspruch.

Wann kann ich Schadenersatz verlangen?

Grundsätzlich unterliegt jeder gesetzliche Schadenersatz­anspruch entweder einer unerlaubten Handlung oder einer vertraglichen Pflichtverletzung.

  • Unerlaubte Handlungen liegen vor, wenn jemand die Rechte einer anderen Person gesetzeswidrig verletzt. Solche Rechte können Freiheit, Gesundheit oder Eigentum sein. Dementsprechend zählen zu den unerlaubten Handlungen sowohl Sachbe­schädigungen als auch Körperverletzungen. Wenn du beispielsweise einen Verkehrsunfall erleidest, in dem sowohl dein Auto als auch deine Gesundheit verletzt werden, muss der Schädiger für beides aufkommen.
  • Vertragliche Pflichtverletzungen hingegen liegen vor, wenn jemand eine vertraglich festgelegte Pflicht nicht einhält und/oder anders handelt, als im Vertrag vereinbart. Das kann beispielsweise vorkommen, wenn ein Elektriker seine Arbeit fehlerhaft durchführt (Schlechtleistung beziehungsweise Sachmangel), ein Online-Händler ein Produkt zu spät liefert (Leistungs­verzögerung) oder der beauftragte Dachdecker nicht erscheint (Nichtleistung).

Trägt der Geschädigte eine Mitschuld am entstandenen Schaden, ist es gemäß § 254 BGB möglich, dass der Schaden aufgeteilt wird oder gar kein Schadenersatz­anspruch mehr besteht. Eine Mitschuld besteht auch dann, wenn der Geschädigte den Schaden hätte mindern können, es aber nicht getan hat, oder wenn er den Schädiger nicht auf die Gefahr eines eintretenden Schadens hingewiesen hat.

Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Geschädigte seinem Arzt nicht gesagt hat, dass er ein bestimmtes Medikament einnimmt, und diese fehlende Information zu einem Behandlungsfehler führte.

Welche Arten von Schäden gibt es?

Beim Schadenersatz wird grundsätzlich zwischen verschiedenen Schadenarten unterschieden:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • immaterielle Schäden

Materielle Schäden wie die Vermögensschäden können konkret beziffert werden, weil beispielsweise ein zerstörter Gegenstand einen bestimmten Geldwert hat. Neben allen materiellen Gütern und dem tatsächlichen finanziellen Vermögen zählen dazu etwa Urheberrechte und Gesellschaftsanteile.

Auch ein entgangener Gewinn bedeutet Anspruch auf Schadenersatz. Entgangener Gewinn meint, dass es ohne den Schaden bestimmte Vermögensvorteile gegeben hätte, die nun nicht eintreten können. Das sind beispielsweise die Gehälter einer Arbeit, die durch den Schaden nicht ausgeführt werden konnte. Der Schädiger muss solche Vermögensvorteile als Schadenausgleich ersetzen.

Von den materiellen Schäden sind die immateriellen Schäden oder Nichtvermögens­schäden zu unterscheiden. Sie können nicht exakt beziffert werden, weil sie ein Recht oder ein Gut betreffen, das keinem bestimmten Geldwert entspricht beziehungsweise jegliche Geldwerte übersteigt. Das sind beispielsweise Leben, Würde, Freiheit oder Urlaubsfreude.

Ein Mann renkt einem anderen Mann den Arm wieder ein

Welche Möglichkeiten des Schaden­ausgleichs gibt es?

Wie ein Schaden ausgeglichen werden kann oder muss, regelt § 249 ff. BGB. Dabei wird in erster Linie zwischen den Schadenersatzformen der Naturalrestitution und des Geldersatzes unterschieden.

  • Naturalrestitution bezeichnet die Wiederherstellung des Zustandes, der ohne das Schadenereignis bestünde. Wer beispielsweise dein Handy verliert, muss dir ein gleichwertiges kaufen, und wer dein Auto zerkratzt, muss es neu lackieren.
  • In vielen Fällen ist die Naturalrestitution nicht möglich. Das kann passieren, wenn der Schädiger beispielsweise der Reparatur nicht fähig ist oder weil ein immaterielles Gut wie Würde oder Leben verletzt wurde, das sich nicht reparieren lässt. Dann greift der Schadenausgleich durch Geldersatz. Im Falle einer Körperverletzung kannst du beispielsweise den Geldbetrag einfordern, den du für die ärztliche Behandlung benötigst.

Ebenso wichtig ist die Unterscheidung von Schadenersatz statt der Leistung und Schadenersatz neben der Leistung. Hierbei geht es größtenteils um nicht oder nicht ausreichende Dienstleistungen.

  • Wer einen Schadenersatz statt der Leistung einfordert, akzeptiert, dass die Leistung nicht erbracht werden wird. Für den Schadenersatz statt der Leistung gibt es ein Beispiel, das wohl jeder kennt: Wird dir ein Produkt nicht wie versprochen geliefert, stornierst du die Bestellung, woraufhin du anstelle des Produktes Geld erhältst.
  • Schadenersatz neben der Leistung greift, wenn die Leistung trotz des Schadenersatz­anspruches erfüllt werden soll oder bereits erfüllt wurde. Ein Beispiel: Herr Mustermann hat einen Dachdecker beauftragt, der das Dach undicht zurückließ. Deswegen musste Herr Mustermann in einer Ersatzwohnung leben. Vom Dachdecker kann er nun Schadenersatz neben der Leistung verlangen: Der Dachdecker repariert das Dach und zahlt zusätzlich die Mietkosten für die Ersatzwohnung.

Zuletzt wird zwischen dem kleinen und dem großen Schadenersatz unterschieden:

  • Ein großer Schadenersatz tritt ein, wenn du beispielsweise eine Sache zurückgibst, weil sie mangelhaft geliefert wurde, und als Schadenersatz den vollen Wert des Produktes erstattet bekommst.
  • Ein kleiner Schadenersatz hingegen meint, dass du die mangelhafte Sache behältst. Ausgezahlt wird dir dann nur die Differenz zwischen dem eigentlichen Wert der Sache und dem Wert der mangelhaften Sache.

Heißt es Schadens­ersatz oder Schaden­ersatz?

Im Internet und selbst in den Gesetzes­texten werden beide Schreibweisen verwendet. Laut Duden sind auch beide richtig und die Wortbedeutung identisch.

Geldersatz ist nicht gleich Geldersatz

Je nach Art des Schadens gibt es verschiedene Formen des finanziellen Schadenersatzes. Dabei wird zwischen den folgenden Begriffen unterschieden:

  • Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für immaterielle Schäden. Ein Beispiel: Herr Mustermann verschuldet einen Verkehrsunfall, bei dem Herr Müller am Kopf verletzt wird. Herr Müller kann von Herrn Mustermann neben den Kosten für die Autoreparatur nun auch Schmerzensgeld verlangen. Wie hoch dieses ausfällt, wird von Gerichten und Anwälten mithilfe von Schmerzensgeld­tabellen ermittelt. Hierbei ist anzumerken, dass kein Schmerzensgeld verlangt werden kann, wenn Gefahrenstellen offensichtlich sind, beispielsweise im Falle einer Operation, vor der der Patient über die möglichen Schäden aufgeklärt wurde.
  • Die Nutzungsausfall­entschädigung ist eine Entschädigung für finanzielle Schäden, die dadurch entstanden sind, dass du auf einen bestimmten Gebrauchs­gegenstand nicht zurückgreifen konntest. Gerät beispielsweise ein Taxifahrer in einen Verkehrsunfall und kann sein Taxi für einige Tage nicht mehr benutzen, kann er die entgangenen Gewinne in Form einer Nutzungsausfall­entschädigung zurückfordern.
  • Pflegekosten werden auch als schadenbedingter Mehrbedarf bezeichnet. Sie stehen Menschen zu, die durch einen Schaden wie einen Unfall oder Behandlungsfehler zum Pflegefall wurden. Ein Beispiel: Herr Mustermann versucht einen Verkehrsunfall, bei dem Herr Müller gelähmt wird, weswegen er eine dauerhafte Pflegekraft benötigt. Herr Müller kann nun verlangen, dass Herr Mustermann die Kosten für diese Pflegekraft trägt.
Warndreieck vor Autounfall

Wer zahlt bei Schadenersatz?

Allgemein lässt sich sagen: Wer einen Schaden verursacht hat, muss auch dafür zahlen. In vielen Fällen wird der Schadenersatz jedoch von der Versicherung gezahlt und nicht vom Schädiger selbst. Abhängig von der Art des Schadens können zwei verschiedene Versicherungen einspringen:

  • Eine gute Kfz-Haftpflicht­versicherung deckt Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und immaterielle Schäden im Bereich von bis zu 100 Millionen Euro ab. Das gilt jedoch nur für Schäden, die mit dem versicherten Fahrzeug verursacht wurden. Fährst du beispielsweise einen Miet- oder Unternehmens­wagen, greift die Versicherung deines Privatfahrzeugs nicht.
  • Die private Haftpflicht­versicherung steht für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ein, die du unabsichtlich verursacht hast. Beachte beim Abschluss, dass eine gute Haftpflicht­versicherung weltweit gelten sollte. Sie sollte dich also nicht nur zu Hause, sondern auch im Urlaub absichern.

Zudem gibt es zwei Fälle, in denen du den Schaden immer selbst bezahlen musst. Das sind absichtlich verursachte Schäden sowie nicht versicherte Risiken. Zu Letzteren zählen beispielsweise Schäden, die durch ein Tier wie einen Hund oder ein Pferd verursacht wurden. Deine private Haftpflicht­versicherung springt hier nicht ein, weswegen du eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen solltest.

Was ist, wenn ich den Schadenersatz nicht zahlen kann?

Kann der Schädiger nicht zahlen, ist es für den Geschädigten möglich, vor Gericht eine Zwangsvollstreckung einzufordern. Der Schädiger erhält dann einen Vollstreckungs­bescheid, laut dem er sein gesamtes Vermögen und alle Wertgegenstände preisgeben muss. Diese werden im Anschluss verpfändet und als Ausgleich für den Schadenersatz genutzt.

Existieren keine Vermögenswerte, die verpfändet werden könnten, geht der Geschädigte trotz seiner Schadenersatz­ansprüche leer aus. Gute Privathaftpflicht­versicherungen zahlen jedoch auch in diesem Fall: Sie verfügen über eine sogenannte Forderungsausfall­deckung, die einspringt und anstelle des Schädigers zahlt.

Weiße Handschuhe und goldene Uhr

Die Höhe des Schaden­ersatzes berechnen

Möchtest du im Falle einer Sachbeschädigung die Höhe für deinen Schadenersatz berechnen, kannst du dabei auf zwei Optionen zurückgreifen.

  • Bei der Differenzmethode gleichst du die Vermögenslage, die ohne den Schaden bestünde, mit der aktuellen, geschädigten Vermögenslage ab. Beziehe dabei alle durch den Schaden entstandenen Zusatzkosten ein, also beispielsweise Kosten für Autoreparaturen oder Arztbesuche. Die Differenz zwischen den beiden Beträgen stellt den zu leistenden Schadenersatz dar.
  • Lässt sich der entstandene Schaden genau beziffern und nachweisen, wird die Methode der konkreten Schaden­berechnung eingesetzt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Handy kaputt gemacht wurde, für das du die Rechnung noch hast. Diesen Betrag kannst du dann als Schadenersatz verlangen. Ist der beschädigte Gegenstand bereits etwas älter, wird häufig der sogenannte Zeitwert ausgezahlt. Das ist der Wert des Gegenstandes nach einer bestimmten Zeit der Nutzung.

Manchmal wird für den Schadenersatz eine pauschalisierte Summe im Vertrag festgehalten, die als pauschalisierter Schadenersatz bezeichnet wird. Geht beispielsweise bei einer Dienstleistung etwas schief, soll diese Klausel es dem Gläubiger im Nachhinein erleichtern, den Schadenersatz zu berechnen.

Verjährung von Schadenersatz­ansprüchen

Es gibt durchaus eine Verjährung für den Schadenersatz. Ist eine bestimmte Zeitspanne vergangen, fallen die Ansprüche des Geschädigten weg. Diese Zeitspanne hängt von der genauen Art des Schadens ab. Die wichtigsten Verjährungsfristen für den Schadenersatz sind:

  • Sechs Monate bei Schadenersatz­ansprüchen gegenüber Mietern wegen eines Mietsachschadens.
  • Drei Jahre bei Schadenersatz­ansprüchen wegen materieller Schäden. Die Frist beginnt mit Jahresende.
  • Zehn Jahre bei Schadenersatz­ansprüchen wegen materieller Schäden, bei denen der Schaden bekannt ist, der Verursacher jedoch unbekannt. Das trifft beispielsweise auf die Beschädigung eines Autos mit Fahrerflucht zu. Die Frist beginnt zum Zeitpunkt des Schadenereignisses.
  • Dreißig Jahre bei Schadenersatz­ansprüchen wegen immaterieller Schäden an, beispielsweise Leben, Gesundheit oder Freiheit. Die Frist beginnt zum Zeitpunkt des Schadenereignisses.

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Familie beim Waldspaziergang

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