Schnee, Eis & Glätte: Welche Versicherungen sind wichtig?

In der Adventszeit ist der Wunsch nach weißen Weihnachten noch groß. Nach den Feiertagen sorgen Schnee und Eis jedoch schnell wieder für Unmut. Denn im Alltag beschert uns die kalte Jahreszeit so manche Unannehmlichkeit: Aus Gehwegen und Straßen werden rutschige Eisbahnen, Dächer versinken unter sich auftürmenden Schneemassen und im alpinen Bereich ist wieder Lawinensaison. Schadensfälle sind im Winter sozusagen vorprogrammiert. Mit dem richtigen Versicherungsschutz lässt sich die alljährliche Eiszeit aber dennoch entspannt genießen.

Schnee in einer Stadt

Schnee und Eis auf Gehwegen und Zufahrten

Der winterliche Alltag hat spätestens dann Einzug gefunden, wenn das Freischaufeln und Salzen von Gehwegen und Hauszufahrten zum täglichen Morgenritual werden. Für Hauseigentümer ist das Räumen und Salzen vor der eigenen Haustür tatsächlich Pflicht.

Auch Mieter können davon betroffen sein. Viele sind sich dem jedoch gar nicht bewusst, bis es erstmals zu einem Zwischen- und Streitfall kommt. Im Zweifel lohnt es sich daher immer, einen Blick in den Mietvertrag zu werfen und zu überprüfen, ob darin ein Winterdienst vereinbart wurde.

Denn wer die Räum- und Streupflicht vernachlässigt, egal ob bewusst oder unwissentlich, macht sich im Schadensfall haftbar. Rutscht ein Passant auf einem nicht präparierten Weg aus, kann dieser für seine erlittenen Verletzungen und Schäden Schadenersatz fordern. In die Verantwortung wird dann diejenige Person gezogen, die zum Streuen und Schneeräumen verpflichtet war.

Schuhe im Schnee

Versicherungs­schutz für Hauseigentümer und Mieter

Die gute Nachricht: Die für den Sturz Verantwortlichen müssen den Schadenersatz nur dann aus eigener Tasche leisten, wenn kein entsprechender Versicherungsschutz geboten ist.

  • Mieter können die finanziellen Sturzfolgen etwa mit einer privaten Haftpflichtversicherung abwenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Räum- und Streupflicht nachgekommen wurde. Dasselbe gilt für Hauseigentümer. Jedoch nur, sofern sie das Haus, an dem es zu dem Vorfall kam, selbst bewohnen.
  • Schutz für Hauseigentümer mit abweichender Wohnadresse bietet stattdessen eine Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung.

Private Haftpflicht­versicherung bei Schnee, Eis und Glätte

Die Privathaftpflicht­versicherung bietet Privatpersonen Schutz vor den Schaden­ersatz­ansprüchen Dritter. Verletzt du durch deine Handlungen und ohne nachweisbare Absicht jemanden oder beschädigst du dessen Hab und Gut, übernimmt die Versicherung die Kosten für den Schadensausgleich.

Mit der privaten Haftpflicht­versicherung von helden.de erhältst du schon ab 72 Euro pro Jahr umfassenden Schutz für dich und deine Familie. Versichert sind dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer Höhe von bis 50 Millionen Euro.

Versicherungs­schutz für gestürzte Passanten

War der Weg geräumt und gesalzen, die Streu- und Räumpflicht also erfüllt, haben gestürzte Passanten kaum eine Chance, erfolgreich Schadenersatz zu fordern. Auf dem Schaden bleibt jedoch nur sitzen, wer nicht entsprechend versichert ist.

  • Kommt es etwa auf dem unmittelbaren Arbeitsweg oder Heimweg zum Sturz, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Nicht wirksam ist der Schutz hingegen bei Wegabweichungen, die aus privaten Gründen vorgenommen wurden – etwa, um Lebensmittel einzukaufen.
  • Um auch auf privat zurückgelegten Wegen geschützt zu sein, muss eine private Unfallversicherung abschlossen werden.

Bei schwerwiegenden Verletzungen, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit führen, greift überdies die Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Schneedruck auf Dächern

Bei starkem Schnellfall, der mehrere Tage andauert, bilden sich auf den Hausdächern oft hohe Schnee- und Eisdecken. Werden diese nicht rechtzeitig beseitigt, können sie schnell zu einer erdrückenden Gefahr werden.

Menschen entfernen Schneelast vom Dach

Schneemassen am Dach: Gefährliche Last

So leicht eine einzelne Schneeflocke auch sein mag, ergibt Schnee in größerer Menge eine beachtliche Last. Schon ein Kubikmeter lockerer Neuschnee wiegt zwischen 30 und 50 Kilogramm. Nasser Altschnee bringt sogar das Zehnfache auf die Waage.

Ob Dachschnee eine Gefahr darstellt, hängt somit mehr vom Wassergehalt des Schnees und dessen Vereisungsgrad ab als von der Höhe der Schneeschicht. Regnet es nach heftigem Schneefall, müssen Dächer daher oftmals einer Last von mehreren Tonnen standhalten. Dabei kann es zu Verformungen und Einstürzen kommen.

Besonders gefährdet sind Häuser mit einem Flachdach, da der Schnee, anders als bei Schrägdächern, nicht von allein abrutschen kann. Abgesehen von einer regelmäßigen Schneeräumung, können Hausbesitzer allerdings kaum etwas gegen den Schneedruck unternehmen, außer sich zu versichern.

Versicherungs­schutz bei Schneedruck

Von der gewöhnlichen Wohngebäudeversicherung werden Elementarschäden durch Schneedruck nicht gedeckt. In der Regel ist dafür eine Zusatzpolice für erweiterten Naturgefahrenschutz vonnöten, die sogenannte Elementarschaden­versicherung. Die meisten Versicherer bieten diese als optionalen Baustein im Rahmen der Wohngebäude- beziehungsweise der Hausratversicherung an.

Elementar­schaden­versicherung bei Schneelast

Elementarschäden sind Schäden, die durch das Einwirken von Naturgewalten verursacht werden. Dazu gehören etwa Schneedruck und Lawinen. Darüber hinaus schützen Elementar­versicherungen aber auch bei Starkregen, Überschwemmungen sowie Erdbeben, Erdrutschen und Erdsenkungen.

Bei helden.de wird im Rahmen der Hausratversicherung automatisch erweiterter Naturgefahren­schutz geboten, ganz ohne Sondervertrag und Zusatzkosten. Damit ist das Inventar deines Hauses im Falle eines schneedruck­bedingten Dacheinsturzes bestens versichert: Möbel und Elektrogeräte ebenso wie Kleidung, Schmuck und Verbrauchsgüter.

Schneedruck­schäden an Photovoltaik­anlagen

Immer häufiger werden heute Dächer von privaten Wohnhäusern mit Photovoltaik­anlagen ausgestattet, um umweltfreundlichen Strom zu erzeugen. Auch an diesen können zu große Schneelasten Druckschäden verursachen. Typische Folgen sind etwa Glasbrüche an den Paneelen.

Gibt es eine Wohngebäudeversicherung mit erweitertem Naturgefahrenschutz, sind Photovoltaikanlagen in der Regel mitversichert. Alternativ sind diese mithilfe einer eigenständigen, vom Haus unabhängigen Police versicherbar.

Frostschäden an Wasserrohren

Gefriert Wasser, dehnt es sich aus. Passiert das in Rohren, können die Leitungswände beschädigt werden. Werden keine Gegenmaßnahmen ergriffen, führt das meist dazu, dass Wasser ausläuft. Dabei kann es sowohl zu Schäden am Haus als auch am Inventar kommen.

Für Schäden dieser Art kommen grundsätzlich die Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung auf – zumindest dann, wenn die Versicherungsverträge eine Police für Leitungswasserschäden enthalten und die Rohre rechtzeitig gesperrt, entleert und die Wohnräume ausreichend geheizt wurden.

Dachlawinen und Eiszapfen

Dachlawinen entstehen, wenn auf starken Schneefall warmes Tauwetter oder Regen folgt. Ebenso kann warme Heizungsluft, die im Hausinneren aufsteigt und auf ein schlecht isoliertes Dach trifft, der Auslöser sein. Die Folge: Die Schneemassen lösen sich, beginnen zu rutschen und stürzen auf die umliegenden Flächen.

Dabei kann es zu diversen Gebäude- und Fahrzeugschäden kommen. Im schlimmsten Szenario geraten Passanten in die Sturzbahn der Dachlawine. Welche Versicherung Schutz bietet, hängt einerseits von der Art des Schadens ab und andererseits davon, ob der Hauseigentümer seiner Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflicht nachkam.

Eiszapfen am Dach

Die Sorgfalts- und Verkehrs­sicherheits­pflicht

Eigentum verpflichtet. So müssen Haus- und Grundstücksbesitzer etwa sicherzustellen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für Dritte ausgeht. Bei Mietshäusern mit nur einer Partei kann die Verkehrssicherungs­pflicht zudem vom Vermieter auf die Mieter abgewälzt werden.

Relevante Gefahren sind neben brüchigen Bäumen und losen Ziegeln auch Begleiterscheinungen des Winters – darunter Dachlawinen und Eiszapfen, die auf Passanten und Fahrzeuge hinabstürzen können. Um ebendies zu verhindern, müssen die in der Pflicht stehenden Personen geeignete Gegenmaßnahmen treffen.

Ein Beispiel dafür ist die Installation von Schneegittern und -haken, die dem Dachschnee zusätzlichen Halt geben. Bei zu großen Massen bleibt jedoch nur die Schneeräumung. Ist eine Gefahr durch Dachlawinen und Eiszapfen erkennbar, sollte auf diese zudem mit Warnschildern aufmerksam gemacht und der betroffene Wegabschnitt gesperrt werden.

Versicherungs­schutz für Hauseigentümer und Mieter

Trotz aller Vorkehrungen lassen sich Dachlawinen nicht immer verhindern. Schon allein deswegen sollte vorsorglich eine Versicherung abgeschlossen werden, die im Schadensfall finanziellen Schutz bieten.

  • Für Mieter wird dieser Schutz bei Personenschäden von der Privathaftpflicht­versicherung gewährleistet – ebenso für Hauseigentümer, sofern die Lawine von einem privaten, selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhaus abging.
  • Bei einer von Miets- und Mehrparteienhäusern abrollenden Dachlawine greift hingegen nur die Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung.
  • Kommt es beim Abgang der Dachlawine zu Schäden am eigenen Gebäude, bietet eine Elementarschaden­versicherung Schutz. Von den meisten Versicherern wird diese als optionale Ergänzung zur Hausratversicherung beziehungsweise zur Wohngebäude­versicherung angeboten.

Versicherungs­schutz für Fahrzeughalter

Selbst wenn ein Schneebrett vom Dach stürzt und beispielsweise einen PKW beschädigt, muss der Hauseigentümer nicht immer für den vollen Schaden des Fahrzeughalters aufkommen. Denn Letzteren wird vor Gericht nicht selten eine Mitschuld zugeschrieben, etwa wenn die Gefahr deutlich erkennbar war.

Eine volle Kostenübernahme für die Reparaturen am Fahrzeug stellt somit oftmals nur eine Kfz-Vollkaskoversicherung sicher. Bei Schäden an den Autoscheiben greift bereits die Teilkaskoversicherung. Weitere Fahrzeugschäden werden von der Teilkasko nur gedeckt, wenn vertraglich eine entsprechende Erweiterung vereinbart wurde.

Lawinen: Rollende Schneebretter

In den meisten Teilen Deutschlands muss dem Risiko eines Lawinenabgangs zum Glück kaum Beachtung geschenkt werden. Denn eine reelle Lawinengefahr besteht für die meisten Deutschen lediglich im Winterurlaub – außer sie leben selbst im alpinen Gefilde, wo es auch steile, schneebedeckte Berghänge gibt.

Wer in einem lawinengefährdeten Gebiet lebt, sollte das Risiko jedoch ernst nehmen und eine Elementarversicherung abschließen. Denn die Schneemassen, die eine Lawine mit sich bringt, können Häuser schwer beschädigen und im schlimmsten Fall bis zur Unbewohnbarkeit zerstören.

Um sowohl das Inventar des Hauses als auch das Gebäude an sich vor Elementarschäden zu schützen, müssen eine Wohngebäude­versicherung und Hausratversicherung abgeschlossen werden. Zudem müssen beide Versicherungen den Baustein des erweiterten Elementarschutzes umfassen.

Lawinenverbauung am Berg

Die wichtigsten Versicherungen bei Schnee, Eis und Glätte

  • Schäden am eigenen Haus: Wohngebäude­versicherung mit erweitertem Elementarschutz
  • Schäden am beweglichen Eigentum: Hausratversicherung mit erweitertem Elementar­schutz
  • Schäden Dritter: Private Haftpflicht­versicherung sowie die Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht­versicherung
  • Fahrzeugschäden: Teilkasko- und Vollkasko­versicherung
  • Unfälle in der Freizeit: Private Unfallversicherung

Versicherungen von helden.de stehen für umfassende Leistungen zu fairen Konditionen. Unsere Hausratversicherung ist schon ab nur 35 Euro pro Jahr erhältlich und bietet ganz ohne Zusatzkosten und Sondervertrag vollen Naturgefahren­schutz für dein bewegliches Eigentum – Fahrräder inklusive.

Familie beim Waldspaziergang

Dein umfassender Haftpflichtschutz für dich und deine Liebsten.