Ab wann ist meine Drohnennutzung gewerblich?
Jede Nutzung, die über Hobbyzwecke hinausgeht und dem Geschäfts- oder Vereinszweck dient oder unterstützt, fällt unter die gewerbliche Nutzung.
Beispiel für die gewerbliche Nutzung:
- Luftaufnahmen für Vereine und Verbände
- Einsätze für die Forschung und Entwicklung
- Luftaufnahmen zu Werbezwecken
- Abmessungen von Flächen für die Materialbestellung im Rahmen eines Projektes