Ab wann ist meine Drohnennutzung gewerblich?

Jede Nutzung, die über Hobbyzwecke hinausgeht und dem Geschäfts- oder Vereinszweck dient oder unterstützt, fällt unter die gewerbliche Nutzung.

Beispiel für die gewerbliche Nutzung:

  • Luftaufnahmen für Vereine und Verbände
  • Einsätze für die Forschung und Entwicklung
  • Luftaufnahmen zu Werbezwecken
  • Abmessungen von Flächen für die Materialbestellung im Rahmen eines Projektes
Hier findest du alle FAQ der Versicherungsprodukte von helden.de