Beinhaltet die Privathaftpflicht auch eine Diensthaftpflichtversicherung?

Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht – auch Diensthaftpflicht – als Lehrer:in an einer staatlich anerkannten Schule.

Alle anderen Berufe und Dienststellen, auch wenn sie ähnlich sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

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