Beinhaltet die Privathaftpflicht auch eine Diensthaftpflichtversicherung?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht – auch Diensthaftpflicht – als Lehrer:in an einer staatlich anerkannten Schule.
Alle anderen Berufe und Dienststellen, auch wenn sie ähnlich sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.