Gibt es Abzüge der Versicherungssumme bei Diebstahl, wenn mein Bike älter wird?

Nein. Es werden keine Abzüge vom Wiederbeschaffungswert (Neuwert) vorgenommen. Bei einem Totalschaden werden hingegen folgende Abzüge vorgenommen:

  • bei bis 36 Monate alten Fahrrädern: kein Abzug
  • bei 37 bis 48 Monate alten Fahrrädern: 25 %
  • bei 49 bis 60 Monate alten Fahrrädern: 30 %
  • bei 61 bis 72 Monate alten Fahrrädern: 40 %
  • bei 73 bis 84 Monate alten Fahrrädern: 50 %
  • bei 85 bis 96 Monate alten Fahrrädern: 60 %
  • bei Fahrrädern älter als 96 Monate: 75 %
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