Gibt es Abzüge der Versicherungssumme bei Diebstahl, wenn mein Bike älter wird?
Nein. Es werden keine Abzüge vom Wiederbeschaffungswert (Neuwert) vorgenommen. Bei einem Totalschaden werden hingegen folgende Abzüge vorgenommen:
- bei bis 36 Monate alten Fahrrädern: kein Abzug
- bei 37 bis 48 Monate alten Fahrrädern: 25 %
- bei 49 bis 60 Monate alten Fahrrädern: 30 %
- bei 61 bis 72 Monate alten Fahrrädern: 40 %
- bei 73 bis 84 Monate alten Fahrrädern: 50 %
- bei 85 bis 96 Monate alten Fahrrädern: 60 %
- bei Fahrrädern älter als 96 Monate: 75 %