In welchen Bundesländern ist der Hundehaftpflichtschutz Pflicht?

In den folgenden sechs deutschen Bundesländern gilt eine generelle Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen (Stand: 2024). Dort müssen alle Hundehalter und Hundehalterinnen einen Versicherungsbescheid vorlegen können.
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