In welchen Bundesländern ist der Hundehaftpflichtschutz Pflicht?
In den folgenden sechs deutschen Bundesländern gilt eine generelle Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen (Stand: 2024). Dort müssen alle Hundehalter und Hundehalterinnen einen Versicherungsbescheid vorlegen können.