Ist Verschleiß an meinem Rad mitversichert?

Der Versicherungsschutz für Verschleißschäden (auch Verschleiß am Akku) an Fahrrädern und E-Bikes greift nach einer Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn und gilt für Fahrräder bis zu einem Alter von 5 Jahren. Falls das Fahrrad bei Versicherungsbeginn älter als sechs Monate ist, beträgt die Wartezeit sechs Monate. Fahrräder, die älter als 12 Monate sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, es sei denn, es kann eine lückenlose Vorversicherung nachgewiesen werden. In diesem Fall entfallen sowohl die Wartezeit als auch der Ausschluss vom Versicherungsschutz.

Wir übernehmen die Reparaturkosten für Schäden an deinem Rad, die durch die Abnutzung der für den technischen Gebrauch notwendigen Teile eine sichere Fahrt beeinträchtigen, wie z. B. die Abnutzung der Reifen, Bremsen oder der Fahrradkette. Daneben ist auch der Verschleiß an Fahrrad-Akkus mit abgedeckt. Sollte die Leistung der Ladekapazität deines im Rad fest verbauten Akkus übermäßig stark abfallen, übernehmen wir die Kosten für einen neuen Akku.

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