Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch das Verschulden deiner Katze dritten Personen entstehen. Dabei ist nicht wichtig, ob es eine reine Wohnungskatze ist oder ein Freigänger – alle Katzen sind über den Schutz mitversichert.
Du brauchst dir also keine Sorgen zu machen, sollte durch deine Katze, das Eigentum deines Vermieters durch ein einmaliges Ereignis beschädigt werden.