Sind Unfälle mit geliehenen oder gemieteten Kraftfahrzeugen versichert?
Für Kraftfahrzeuge besteht eine Pflichtversicherung. Das heißt, dass immer die Versicherung des Fahrzeugs bei einem Unfall einspringt. Entweder die Haftpflicht, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt wird oder die Kasko, sollte ein Eigenschaden am Fahrzeug entstehen.
In einem entstandenen Haftpflicht-/ Vollkaskoschaden kommt es zu einer Höherstufung der schadenfreien Jahre und zu einem erhöhten Beitrag. Hier kommt deine Privathaftpflicht bei uns zum Einsatz. Wir übernehmen diese Schlechterstellung bis maximal 2.500 Euro und 5 Jahre.
Somit wird der Schaden über die Kfz-Versicherung abgewickelt und wir übernehmen ggf. die Mehrkosten durch die Höherstufung der Schadenfreiheitsklasse, sodass z.B. deinem Freund keine Kosten entstehen.