Welche Versicherungssumme muss ich bei gebraucht gekauften Rädern angeben?
Bei einem gebraucht gekauften Fahrrad gibst du als Versicherungssumme den Kaufpreis an, den du beim Neukauf hättest zahlen müssen. Wichtig: Du benötigst in jedem Fall einen Händlerkaufbeleg und beim Erwerb des Rades von einer Privatperson die ursprüngliche Originalrechnung sowie einen Privatkaufvertrag. Ohne die entsprechenden Belege kann im Schadenfall keine Entschädigung stattfinden.
Beispiel: Du hast ein 2 Jahre altes E-Bike für 2.746 Euro erworben. Der Erstkäufer hat damals für das Fahrrad 6.873 Euro bezahlt. Als Versicherungssumme gibst du 6.873 Euro an.