Wie hoch ist die Entschädigung bei Diebstahl meines Fahrrads?
Mit unserem E-Bike- und Fahrradschutz bleibst du immer mobil. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass dein Bike fahrtüchtig bleibt und du dir im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls ein neues Fahrrad anschaffen kannst. Wenn dein Rad gestohlen wird, erhältst du nach erfolgreicher Prüfung den Nettobetrag des ursprünglichen Kaufpreises deines Bikes erstattet. Sobald du den Kauf eines neuen Fahrrads durch eine Rechnung nachweist, erstatten wir dir auch nachträglich die Mehrwertsteuer.
Dabei gilt: Die Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn sie bei der Schadenbeseitigung – also bei der Reparatur oder Wiederbeschaffung – tatsächlich angefallen ist. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Rechnung. Bist du vorsteuerabzugsberechtigt, erfolgt keine Erstattung der Mehrwertsteuer.
Es gibt keine feste Frist, innerhalb der du ein neues Bike beschaffen musst – die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren gemäß §195 BGB gilt. Du kannst also auch später ein neues Fahrrad kaufen und erhältst trotzdem die Mehrwertsteuer zurück, maximal jedoch bis zur Höhe des ursprünglichen Kaufpreises des gestohlenen Bikes.