Als Pferdebesitzer haftest du für alle Schäden, die dein Pferd anrichtet. Bei vielen Schäden trifft dein Pferd ein direktes Verschulden, wenn es Sachschäden anrichtet und zum Beispiel einen geliehenen Anhänger beschädigt (Verschuldenshaftung). Sollte eine andere Person von deinem Pferd stürzen, zum Beispiel eine Freundin, sind auch Personenschäden über den Pferdehaftpflichtschutz abgesichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob dich ein Verschulden trifft, allein die Tatsache, dass du ein Pferd hältst, begründet die Haftung (Gefährdungshaftung). Unser Pferdehaftpflichtschutz ist sowohl bei der Verschuldens- als auch bei der Gefährdungshaftung an deiner Seite.