Diebstahl aus dem Auto. Welche Versicherung zahlt?

Welche Versicherung kommt für Schäden durch Diebstahl aus dem Auto auf? Autodiebe sind zumeist auf der Suche nach dem, was sich im Auto befindet. Zwar wird im schlechtesten Fall das Auto selbst gestohlen, doch zumeist sind es unsere Smartphones, Laptops, Kleidung, der Geldbeutel oder auch das Navigationssystem samt Autoradio, wonach die Diebe suchen. Während die Kaskoversicherung für die Fahrzeugteile zuständig ist, so ist es zumeist die Hausratversicherung, die sich im Auto befindende Wertgegenstände versichert, keineswegs jedoch in jedem Fall. Ähnlich wie bei einem Wohnungseinbruch ist auch der Diebstahl aus dem Auto für die Autobesitzer zumeist ein großer Schock. Mit der richtigen Versicherung lässt sich zumindest der finanzielle Schaden abfedern, aber worauf gilt es, beim Abschluss der Versicherung, die auch für Diebstahl aus dem Auto aufkommt, zu achten?

Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl aus dem Auto?

Natürlich schafft man Gelegenheiten für Diebe, indem man Wertgegenstände im Auto lässt und natürlich gilt es auf der Hut zu sein. Klar ist jedoch auch, dass es den absoluten Schutz vor Diebstahl aus dem Auto nicht gibt. An dieser Stelle möchten wir weniger auf die Frage, wie man Diebstahl aus dem Auto verhindern kann, eingehen, sondern eher auf die Versicherung für den Diebstahl aus dem Auto blicken. Doch bringt aus Versicherungsperspektive das Liegenlassen von Wertgegenständen im Auto gleich einen ersten wichtigen Aspekt ins Spiel.

Die Sache mit dem Auto und der groben Fahrlässigkeit

Die Hausratversicherung bietet vermeintlich Schutz bei entwendeten Gegenständen, die sich im Haus befinden, doch je nach Versicherung greift der Hausratschutz auch dann, wenn sich die Wertgegenstände außerhalb des Hauses, z. B. in unserem Auto, befinden. Leider gibt es hier häufig ein großes „Aber“, denn die grobe Fahrlässigkeit ist häufig der Grund, weshalb die Versicherung die Kosten eben nicht übernimmt wie erhofft. So berufen sich Versicherer nicht selten auf die grobe Fahrlässigkeit, wenn es um die Übernahme der Kosten geht. Es stellt sich also die Frage, wann eigentlich grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Wann grobe Fahrlässigkeit gegeben ist, bleibt schwammig, doch sollte jedem Versicherungsnehmer klar sein, dass es sehr wohl einen Unterschied machen kann, ob der Laptop auf dem Beifahrersitz und damit gut sichtbar für Diebe lag oder ob er aus dem verschlossenen Kofferraum entwendet wurde. Für manche Versicherungen liegt grobe Fahrlässigkeit bereits vor, wenn man abseits der eigenen Garage überhaupt Wertgegenstände im Auto lässt. Grobe Fahrlässigkeit wird hier in jedem Fall ein Thema bei der Kostenübernahme sein, wenn der Versicherungsnehmer nicht zweifelsfrei nachweisen kann, dass das Auto verschlossen war und somit ein Einbruchdiebstahl vorliegt.

Wo stand das Auto zum Zeitpunkt des Diebstahls?

Die Außenversicherung ist Bestandteil der Hausratversicherung. Liegt ein Einbruchdiebstahl vor, bei dem Wertgegenstände aus dem Auto gestohlen wurden als es sich in der abgeschlossenen Garage befand, so kann man davon ausgehen, dass die Außenversicherung für entsprechende Kosten aufkommt. Allerdings gibt es auch bei der Außenversicherung erhebliche Unterschiede, wenn es um die tatsächlichen Leistungen im Schadenfall geht. Hier kann sogar der Zeitpunkt der Tat über Kostenübernahme durch die Versicherung entscheiden. Schließlich übernehmen viele Versicherungen nur zu bestimmten Uhrzeiten bei Diebstahl aus dem Kfz Versicherungsschutz.

Heldenschutz für Wertgegenstände im Auto

Mit der Hausratversicherung von Helden.de ist dein Auto auch auf Reisen bestens geschützt, denn während andere sich auf Kleingedrucktes berufen, sind wir für dich da, wenn es wirklich darauf ankommt. Eine faire Versicherung eben, die sich an deinem Lifestyle orientiert und dabei eben auch deine Wertgegenstände absichert, wenn sie sich im oder auf dem Auto befinden. Mit helden.de ist auch der Inhalt deines Wohnwagenanhängers und auch deiner Dachbox versichert. Mit einer Versicherungssumme von 3000 Euro (davon 500 Euro für
Für Foto-, Film-, Video-, Computergeräte, Mobiltelefone sowie
Navigationsgeräte und deren Zubehör) bist du bei helden.de auf der sicheren Seite.

Zahlt der Helden – Hausratschutz auch bei gemieteten Autos?

Auch auf Reisen ist eine gute Hausratversicherung für den Versicherungsnehmer da. So schützt dich die Hausratversicherung von Helden.de auch, wenn du im Urlaub ein Auto mietest und aus dem verschlossenen Kofferraum deine Kamera samt Urlaubsfotos geklaut wird. Unsere Hausratversicherung ersetzt dir deinen Schaden.