Listenhunde: Kampfhunde & gefährliche Hunde

Listenhunde: Kampfhunde & gefährliche Hunde

27.08.2311 Min.

Listenhunde sind Hunde, die aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse als gefährlich eingestuft werden. Manche Listenhunde dürfen gehalten werden, wenn ihr Halter die entsprechenden Auflagen erfüllt und sie einen Test bestehen. Bei anderen Rassen besteht ein allgemeines Verbot. Informierst du dich im Vorfeld über die Gesetzeslage, bist du beim Hundekauf auf der sicheren Seite.

Was ist ein Sachkundenachweis für Hundehalter?

Listenhunde sind Hunde, die in Deutschland oder einem einzelnen deutschen Bundesland aufgrund einer sogenannten Rasseliste als gefährlich gelten. Im Jahr 2000 töteten zwei Hunde eines vorbestraften Tierhalters ein Kind auf einem Hamburger Schulhof. Es handelte sich dabei um Tiere der Rassen Pitbull und Staffordshire Terrier.

Im Anschluss an diesen Vorfall wurde vermehrt über möglicherweise gefährliche Hunderassen und den Schutz vor ihnen diskutiert. Die Debatte endete 2001 im Beschluss des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde. Dieses verbietet die Einfuhr der Rassen Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier nach Deutschland. Ebenso betroffen sind Mischlinge dieser Rassen.

Die einzelnen Bundesländer haben zusätzlich zu diesem Gesetz sogenannte Rasselisten erstellt. Dort sind alle Hunderassen benannt, die der Meinung der zuständigen Behörde nach gefährlich werden können. So umfassen die Listen der Kampfhunde Rassen wie Mastiff, Rottweiler und Tosa Inu. Welche Hunde genau verboten sind oder bestimmte Auflagen erfüllen müssen, um gehalten werden zu dürfen, variiert von Bundesland zu Bundesland.

Sind Listenhunde, Kampfhunde und gefährliche Hunde dasselbe?

Umgangssprachlich werden Listenhunde auch als Kampfhunde bezeichnet. Das liegt daran, dass es sich häufig um Rassen handelt, die vom Menschen mit dem Hintergedanken gezüchtet wurden, um sie in Tierkämpfen gegen Bullen, Bären und andere Hunde einzusetzen. Die Worte „Listenhunde“ und „Kampfhunde“ meinen dementsprechend dasselbe.

Die Begrifflichkeit „gefährliche Hunde“ ist jedoch nicht zwingend gleichbedeutend mit der des Listen- oder Kampfhundes. Manche Kampfhundeverordnungen nutzen sie zur Verdeutlichung einer Abstufung. Kampfhunde sind dann Hunde, die durch ihre Genetik als aggressiv gelten. Gefährliche Hunde hingegen haben diesen Status durch auffälliges Verhalten erlangt.

Gibt es verschiedene Rasselisten und Abstufungen?

Drei Bundesländer verzichten in ihrem Hundegesetz vollständig auf die Rasselisten. So gibt es schon seit 2003 keine Listenhunde mehr in Niedersachsen. Schleswig-Holstein zog 2016 nach, Thüringen entschied sich 2018 für die Streichung der Liste.

Sind Listenhunde immer gleich gefährliche Hunde?

Ob ein Hund als gefährlich gilt, weil er sich aggressiv gegenüber anderen Tieren oder Menschen verhält, ist immer auch eine Sache der richtigen Erziehung. Die ist unter anderem deshalb so wichtig, weil dein Hund dadurch Leinenführigkeit, Abrufbarkeit und zumindest die wesentlichen Kommandos beherrscht. So behältst du als Rudelführer jederzeit die Kontrolle über die Situation – und nicht dein Vierbeiner.

Listenhunde in Deutschland: Die Rasselisten im Überblick

Was in Deutschland als Listenhund gewertet wird, lässt sich nicht pauschal beantworten. In den einzelnen Bundesländern stehen jeweils unterschiedliche Hunde auf der Rasseliste. So ist beispielsweise der Kangal ein Kampfhund in Hamburg, jedoch nicht in NRW. Eine vollständige Übersicht findest du in unserer Listenhunde-Tabelle:

  • Alano: Bayern (Kategorie 2), Brandenburg (Kategorie 2), Nordrhein-Westfalen (Kategorie 2)
  • American Bulldog: Bayern (Kategorie 2), Hessen, Nordrhein-Westfalen (Kategorie 2)
  • American Pitbull Terrier: Bayern (Kategorie 1), Baden-Württemberg (Kategorie 1), Berlin, Brandenburg (Kategorie 1), Bremen, Hamburg (Kategorie 1), Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Nordrhein-Westfalen (Kategorie 1), Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen- Anhalt
  • American Staffordshire Terrier: Bayern (Kategorie 1), Baden-Württemberg (Kategorie 1), Berlin, Brandenburg (Kategorie 1), Bremen, Hamburg (Kategorie 1), Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Nordrhein-Westfalen (Kategorie 1), Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt
  • Bandog: Bayern (Kategorie 1), Sachsen
  • Bordeaux Dogge: Bayern (Kategorie 2), Baden-Württemberg (Kategorie 2), Brandenburg
    (Kategorie 2), Hamburg (Kategorie 2)
  • Hunde und Recht
  • Bullmastiff: Bayern (Kategorie 2), Baden-Württemberg (Kategorie 2), Brandenburg (Kategorie 2), Hamburg (Kategorie 2), Nordrhein-Westfalen (Kategorie 2)
  • Bullterrier: Bayern (Kategorie 2), Baden-Württemberg (Kategorie 1), Berlin, Brandenburg (Kategorie 1), Bremen, Hamburg (Kategorie 1), Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen (Kategorie 1, falls Widerristhöhe über 35,5 cm), Sachsen, Sachsen- Anhalt
  • Cane Corso: Bayern (Kategorie 2), Brandenburg (Kategorie 2)
  • Dobermann: Brandenburg (Kategorie 2)
  • Dogo Argentino: Bayern (Kategorie 2), Baden-Württemberg (Kategorie 2), Brandenburg (Kategorie 2), Hamburg (Kategorie 2), Hessen, Nordrhein-Westfalen (Kategorie 2)
  • Fila Brasileiro: Bayern (Kategorie 2), Baden-Württemberg (Kategorie 2), Brandenburg (Kategorie 2), Hamburg (Kategorie 2), Hessen, Nordrhein-Westfalen (Kategorie 2)
  • Kangal: Hamburg (Kategorie 2), Hessen
  • Kaukasischer Owtscharka: Hamburg (Kategorie 2), Hessen
  • Mastiff: Bayern (Kategorie 2), Brandenburg (Kategorie 2), Hamburg (Kategorie 2), Nordrhein-Westfalen (Kategorie 2)
  • Mastin Español: Bayern (Kategorie 2), Baden-Württemberg (Kategorie 2), Brandenburg (Kategorie 2), Hamburg (Kategorie 2), Nordrhein-Westfalen (Kategorie 2)
  • Mastino Napoletano: Bayern (Kategorie 2), Baden-Württemberg (Kategorie 2), Brandenburg (Kategorie 2), Hamburg (Kategorie 2), Nordrhein-Westfalen (Kategorie 2)
  • Perro de Presa Canario: Bayern (Kategorie 2), Brandenburg (Kategorie 2)
  • Perro de Presa Mallorquin: Bayern (Kategorie 2), Brandenburg (Kategorie 2)
  • Rottweiler: Brandenburg (Kategorie 2), Hamburg (Kategorie 2), Hessen, Nordrhein-Westfalen (Kategorie 2)
  • Staffordshire Bullterrier: Bayern (Kategorie 1), Baden-Württemberg (Kategorie 2), Brandenburg (Kategorie 1), Bremen, Hamburg (Kategorie 1), Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Nordrhein-Westfalen (Kategorie 1), Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen- Anhalt
  • Tosa-Inu: Bayern (Kategorie 1), Baden-Württemberg (Kategorie 2), Brandenburg (Kategorie 1), Hamburg (Kategorie 2), Nordrhein-Westfalen (Kategorie 2)

Listenhunde in der Mietwohnung

Schaffst du dir als Mieter einen Hund an, der auf die anderen Hausbewohner mit aggressivem Verhalten reagiert und sie ängstigt, kann dir dein Vermieter die Hundehaltung in der Mietwohnung nachträglich verbieten. Das Risiko dafür ist höher, wenn es sich um einen eingetragenen Listenhund handelt.

Wenn es in deinem Mietvertrag eine entsprechende Klausel gibt, brauchst du für die Haltung eines Hundes sogar das Einverständnis deines Vermieters. Auch hier ist eine Ablehnung wahrscheinlicher, wenn dein Wunsch-Hund auf der Rasseliste steht. Ob es sich um einen kleinen oder großen Kampfhund handelt, kann dabei ebenfalls ein Faktor sein.

Kritik am Begriff: Gibt es wirklich Kampfhunde?

Ob es so etwas wie einen Kampfhund wirklich gibt, ist trotz der Rasselisten umstritten. In der Kritik steht vor allem die Verurteilung aufgrund der Genetik: Hunde würden durch eine falsche Erziehung gefährlich, nicht durch ihre Abstammung. Sie von vornherein auf eine Liste zu setzen, sei daher falsch.

Zahlreiche Listenhunde sind laut der Kritiker durch menschliches Fehlverhalten zu solchen geworden. So richten bis heute manche Menschen ihre Hunde ab, um sie als Waffe einsetzen zu können. Um diesem Problem entgegenzuwirken, verlangen einige Bundesländer mittlerweile ein polizeiliches Führungszeugnis von Personen, die Listenhunde halten möchten.

Kritiker bringen außerdem an, die Vorverurteilung der Hunde könne zu einer selbsterfüllenden Prophezeiung werden. Muss beispielsweise ein Rottweiler als Kampfhund einen Maulkorb tragen und wird stets an der Leine geführt, sei er nicht in der Lage, ein normales Sozialverhalten zu entwickeln. Er könne nicht lernen, mit anderen Hunden und Menschen umzugehen, wodurch Aggressionen entstehen. Das bestätigt letztendlich die Theorie der gefährlichen Rasse, weswegen auch alle anderen Rottweiler weiterhin Maulkörbe tragen müssen. So entstehe ein Teufelskreis.

Das musst du über das Halten von Listenhunden wissen

Möchtest du einen Listenhund halten, kommt dieser häufig nicht um einen Wesenstest herum. Dieser soll prüfen, ob vom Hund tatsächlich eine Gefahr ausgeht oder nicht. Du musst in diesem Test unter anderem beweisen, dass dein Vierbeiner sich Menschen gegenüber angemessen verhält und Stresssituationen bewältigen kann, ohne aggressiv zu reagieren. Der Wesenstest kann von Tierärzten oder anderen Sachverständigen durchgeführt werden.

Wichtig: Wenn dein Hund den Wesenstest bestanden hat, erhältst du eine Halteerlaubnis. Diese musst du in der Öffentlichkeit stets bei dir tragen. Die Erlaubnis gilt unter Umständen nur für dich oder auch für andere geprüfte Personen. Listenhunde von Bekannten oder Freunden ausführen zu lassen ist, dementsprechend nicht immer legal.

Zum Wesenstest können je nach Wohnort verschiedene Auflagen kommen, an die du dich als Hundebesitzer halten musst. Welche das genau sind, erfährst du auf der Website deines Bundeslandes.

Gängige Auflagen für das Halten von Listenhunden sind beispielsweise:

  • Du bist mindestens 18 Jahre alt.
  • Der Hund muss stets an der Leine geführt werden und/oder einen Maulkorb tragen.
  • Du musst ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen.
  • Du hast eine Hundehaftpflicht-Versicherung abgeschlossen.
  • Du musst einen Sachkundenachweis erbringen – also beweisen, dass du in der Lage bist, einen Hund zu halten.
  • Dein Grundstück ist umzäunt, sodass der Hund nicht weglaufen kann.
  • Dein Grundstück ist umzäunt, sodass der Hund nicht weglaufen kann.

Diese Hunde können nicht versichert werden

Aufgrund der Rasselisten und der deutschen Gesetzeslage können einige Hunde von uns nicht versichert werden. Dazu zählen die folgenden Kampfhunde-Rassen:

  • American Bulldog
  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bandog
  • Bordeaux Dogge
  • Bullterrier
  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Mastino Espanol
  • Mastiff
  • Mastino Napoletano
  • Pitbull Terrier
  • Rottweiler
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Für jeden anderen Kampfhund kann bei helden.de eine Versicherung abgeschlossen werden. Das gilt auch dann, wenn die Rasse in einzelnen Bundesländern auf der Liste steht. Beispielsweise versichern wir Cane Corso, eine Kampfhund-Rasse in Bayern und Brandenburg, sowie Dobermann, ebenfalls als Kampfhund in Brandenburg eingestuft.

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