So erstellst du eine Stehlgutliste für deine Hausratversicherung

So erstellst du eine Stehlgutliste für deine Hausratversicherung

17.10.226 Min.

Mit Beginn der dunklen Jahreszeit steigt auch wieder die Zahl der Wohnungseinbrüche. Die Dunkelheit lässt Einbrecher schnell erkennen, ob jemand zu Hause ist und ermöglicht dadurch meist einen sicheren Raubzug. Der Schreck, den die Betroffenen durch das Eindringen in ihre Privatsphäre erleiden, ist meist größer als der entstandene materielle Schaden. Trotzdem gilt es, nach dem Auffinden der verwüsteten Wohnung zeitnah aktiv zu werden: Nachdem die Polizei den Tatort auf Spuren untersucht hat, müssen sich die Einbruchsopfer einen Überblick über die entwendeten und beschädigten Gegenstände verschaffen. Gut, wenn man in diesem Fall mit einer entsprechenden Hausratversicherung abgesichert ist. Für die Dokumentation des Schadens, die sowohl für die Hausratversicherung als auch für die Polizei notwendig ist, muss eine sogenannte Stehlgutliste angefertigt werden. Wie du eine solche Auflistung nach einem Einbruch anfertigst, erfährst du hier. 

Was ist eine Stehlgutliste?

Mithilfe einer Stehlgutliste, auch Wertgegenstandsliste genannt, dokumentierst du alle Gegenstände, die bei einem Einbruch in deiner Wohnung gestohlen oder beschädigt worden sind – gerade Vandalismus geht oftmals mit einem Einbruchdiebstahl einher. Die Auflistung der Sachen dient zum einen der Polizei, um eine systematische Fahndung zu beginnen und zum anderen der Hausratversicherung, um das Ausmaß des Einbruchs zu bewerten und eine schnelle Schadenabwicklung einzuleiten.

Stehlgutliste an Versicherung senden

Nach einem Einbruch in deine Wohnung bist du dazu verpflichtet, die Stehlgutliste mit dem entwendeten und zu Schaden gekommenen Hausrat unverzüglich bei deinem Versicherungsanbieter einzureichen, bei dem du die Hausratversicherung abgeschlossen hast. In der Regel solltest du die Stehlgutliste binnen einer Woche übermitteln, andernfalls musst du unter Umständen mit einer Leistungskürzung rechnen.

Wie erstelle ich eine Stehlgutliste?

Um eine ausführliche Auflistung der gestohlenen sowie beschädigten Gegenstände vorlegen zu können, empfiehlt es sich bereits direkt nach Kauf von hochwertigen Gegenständen, die Anschaffung mithilfe einer Liste sowie entsprechenden Bildern und Kaufbelegen zu dokumentieren. Die Auflistung kann dann im Falle eines Schadens als Grundlage für die Erstellung einer Stehlgutliste genutzt werden, indem die nicht vom Einbruch betroffenen Gegenstände entfernt und weitere Informationen ergänzt werden.

Checkliste für die Erstellung einer Wertgegenstandsliste:

  • Art des Gegenstandes
  • Hersteller/ Marke/ Typ-Bezeichnung
  • Kaufdatum/ Händler/ Ort
  • Anschaffungspreis
  • Wiederbeschaffungspreis
  • Beleg (vorhanden/nicht vorhanden)
  • Individual- oder Seriennummer
  • Besondere Merkmale
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Wie wichtig sind Belege für die Stehlgutliste?

Um Probleme bei der Schadenregulierung mit dem Versicherer zu vermeiden, ist es notwendig, dass du Belege und Fotos der gestohlenen Gegenstände vorlegen kannst. Die Versicherung kann nach einem Einbruch nur deinen Hausrat ersetzen, wenn du beweisen kannst, dass dieser in deinem Besitz war.

Solltest du nicht für alle gestohlenen Gegenstände Belege vorliegen haben, musst du dem Versicherer plausibel machen, dass sich diese in deinem Besitz befanden. Dies kann bei höherwertigen Gegenständen zum Beispiel durch Bedienungsanleitungen, Zeugen, Überweisungsbelege oder Kontoauszüge erfolgen.

Stehlgutlisten-Muster für die Versicherung

Damit du im Falle eines Schadens unmittelbar eine Stehlgutliste anfertigen kannst, hast du hier die Möglichkeit, eine kostenlose Stehlgutlisten-Vorlage zu downloaden, welche dir eine schnelle und vollständige Dokumentation ermöglicht.

Der Retter in der Not: Die Hausratversicherung

Um gegen Einbruch in den eigenen vier Wänden bestens gewappnet zu sein, solltest du deinen Hausrat mit einer Hausratversicherung umfassend absichern. Diese ersetzt dir unter anderem den entstandenen Diebstahlschaden, der durch das Eindringen von Tätern in deine Wohnung, z. B. mithilfe falscher Schlüssel oder anderen Werkzeugen, also Einbruchdiebstahl, entstanden ist. Auch bei den Schäden, die durch das vorsätzliche Beschädigen oder Zerstören deines Hausrats, also Vandalismus, im Zuge des Einbruchs verursacht wurden, steht dir die Versicherung zur Seite.

Solltest du es den Einbrechern beim Eindringen leicht gemacht haben und dein Fenster auf Kipp gelassen oder die Tür nicht richtig verschlossen haben, ist dies grob fahrlässig, denn: Der Einbruch hätte durch verschlossene Türen und Fenster verhindert werden können. Ob diese Leistung in der Hausratversicherung mitversichert ist, ist abhängig von dem jeweiligen Versicherungsanbieter und dem gewählten Tarif.

Bei helden.de ist dies in der Hausratversicherung mit abgedeckt und du kannst die gestohlenen Gegenstände mithilfe der Stehlgutliste zur Schadenregulierung einreichen.

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