Versicherungen und Steuern: Richtig absetzen – aber wie?

Versicherungen von der Steuer richtig absetzen – aber wie?

18.02.2111 Min.

Versicherungen sorgen für Schutz, bedeuten aber selbstverständlich auch Kosten. Wer sich in möglichst vielen Lebensbereichen absichern möchte, zahlt entsprechend viel. Umfassender Versicherungsschutz hat immer seinen Preis.
Die gute Nachricht: Einige der Ausgaben für deine Versicherungen kannst du in deiner Steuererklärung geltend machen. Wir erklären dir, welche das sind und wie du für eine Rückerstattung vorgehen musst.

Versicherungsschutz – Die Kosten von der Steuer absetzen

Versicherungen gibt es für jeden Lebensbereich und jede Lebenslage. Nahezu alles kann versichert werden, um Personen- oder Sachschäden nicht allein tragen zu müssen. Umsonst gibt es den Schutz natürlich nicht und das ist einer der Gründe, warum die Versicherungslage in deutschen Haushalten recht unterschiedlich ist.

Kosten sparen durch „nicht-versichern“?

Das liegt nicht zuletzt daran, dass die meisten Versicherungen freiwillig sind. Wer auf sie verzichtet, spart also erst einmal Geld. Bis zum Ernstfall – und dann wird es meistens deutlich teurer.

Bestes Beispiel hierfür ist die private Haftpflichtversicherung. Im Schadensfall musst du ohne entsprechende Absicherung selbst für entstandene Schäden aufkommen. Unter Umständen bedeutet das den finanziellen Ruin.

Was wiederum einer der Gründe dafür ist, dass die Privathaftpflichtversicherung nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer GDV die größte Versicherungsdichte vorweisen kann. Die lag 2018 bei knapp 83 Prozent. Ähnlich hohe Quoten haben nur noch die (gesetzlich vorgeschriebene) Kfz-Haftpflichtversicherung (rund 81 Prozent) und die Hausratversicherung (rund 76 Prozent). Kosten sparen durch „nicht-versichern“ zieht also ein gewisses Risiko mit sich.

Versicherungen, Kosten – und was die Steuern damit zu tun haben

In vielen anderen Bereichen sind sich die deutschen Haushalte weniger einig, wenn es um die Notwendigkeit der jeweiligen Versicherung geht: Rechtsschutz-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen bestehen in der Mehrheit der Haushalte nicht. Risikolebensversicherungen sind sogar eher die Ausnahme und werden nur von knapp 17 Prozent der Deutschen abgeschlossen.
Im Durchschnitt kommen nach Auswertungen des Statistischen Bundesamtes so monatliche Ausgaben von 125 Euro zustande. Beiträge für eine zusätzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind darin schon enthalten, genauso wie die Beiträge für die notwendigen Kfz-Versicherungen. Im Jahr kämen damit auf jeden Haushalt 1.500 Euro für Versicherungen zu.

Der GDV geht allerdings von deutlich mehr aus: Für 2019 rechnete der Verband mit jährlichen Ausgaben in Höhe von 2.614 Euro, gemessen an den Brutto-Beiträgen der Erstversicherer. In jedem Fall gibt es ordentlich finanziellen Spielraum, um bei ausreichendem Versicherungsschutz immer noch zu sparen.

Unsere Premium Angebote für dich und alles, was dir am Herzen liegt, sind eine Möglichkeit. Eine andere steht dir in jedem Jahr bei deiner Steuererklärung offen – denn hier kannst du deine Versicherungen geltend machen. Das verschafft dir unter Umständen eine finanzielle Entlastung.

Versicherungen von der Steuer absetzen – das musst du wissen

Eine kleine Einschränkung hat die Sache allerdings: Nicht jede Versicherung ist von der Steuer absetzbar. Da du umgekehrt aber eine Vielzahl von „Standardversicherungen“ sehr wohl geltend machen kannst, lohnt sich ein genauer Blick auf deine Möglichkeiten.

Welche Versicherungen kannst du überhaupt steuerlich absetzen?

Diese Möglichkeiten schließen einige beruflich bedingte und private Versicherungen ein. Steuerlich werden sie unterschiedlich behandelt:

  • Versicherungen, die du im Zusammenhang mit deinem Berufsleben (strong) abschließt, kannst du in der Steuererklärung üblicherweise als Werbungskosten geltend machen. Verdienst du dein Geld mit selbstständiger Arbeit, fallen diese Versicherungen unter die Betriebskosten.
  • Private Versicherungen (strong) werden entweder als Sonderabgaben oder als Vorsorgeaufwendungen angegeben. Das hängt von der jeweiligen Versicherung ab.

Damit kommen bereits eine Menge Versicherungen zusammen, die du in deiner Steuererklärung absetzen kannst.

Stichwort „Bürgerentlastungsgesetz“

Seit 2010 sorgt das „Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen“ – oder auch Bürgerentlastungsgesetz – dafür, dass du solche Ausgaben von der Steuer absetzen kannst. Dabei gelten allerdings bestimmte Höchstgrenzen:

  • Angestellte, Beamte und Rentner: aktuell 1.900 Euro
  • Selbstständige und Freiberufler: aktuell 2.800 Euro

Alle Kosten für deine Vorsorgeaufwendungen, die über diesen Höchstgrenzen liegen, kannst du jedoch nicht mehr steuerlich geltend machen.

Der Nachteil der Höchstbeträge, die nach dem Bürgerentlastungsgesetz für die Steuererklärung berücksichtigt werden: Sie werden häufig schon durch die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung erreicht. Diese liegen zwar je nach Krankenkasse auf unterschiedlichem Niveau. Als Angestellter mit einem Bruttolohn von rund 2.000 Euro im Monat reizt du den steuerlichen Höchstbetrag trotzdem üblicherweise bereits aus.

Absetzbare Versicherungen im Detail

Die wichtigste Frage im Hinblick auf deine Steuererklärung lautet jetzt natürlich: Welche Versicherungen genau lassen sich überhaupt geltend machen? Wir helfen dir mit einem kurzen Überblick:

Berufsbedingte Versicherungen
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • berufliche Unfallversicherung
  • Teile der Rechtsschutzversicherung
Aufwendungen für Altersvorsorge
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Beiträge für Versorgungswerke und Alterskassen
  • private Rentenversicherung
Vorsorgeaufwendungen
  • gesetzliche Vorsorgeversicherungen
  • Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Kranken- und Pflegezusatzversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • private Vorsorgeversicherungen
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Versicherungen für den persönlichen Schutz
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Arbeitsrechtsschutzversicherung

Steuerlich absetzbar sind in der Regel solche Versicherungen mit einer expliziten Vorsorgefunktion. Das heißt, sie müssen dazu beitragen, deine Gesundheit und dein Vermögen abzusichern. Sachversicherungen fallen nach dieser Definition eigentlich heraus – wären da nicht verschiedene Ausnahmen und Sonderregelungen.

  • Beispiel Rechtsschutzversicherung
    Eine private Rechtsschutzversicherung ist erst einmal nicht steuerlich absetzbar. Gehört zu deiner Police allerdings auch der Arbeitsrechtschutz, kannst du zumindest diesen Teil geltend machen.
  • Beispiel Kfz-Versicherung
    Ähnlich verhält es sich mit der Versicherung für dein Auto. Die kannst du ebenfalls nur teilweise absetzen, das heißt: Eine Kfz-Haftpflicht ist absetzbar, eine Kaskoversicherung hingegen nicht.

Vor allem an diesem zweiten Beispiel lässt sich die schwierige Unterscheidung zwischen Vorsorgeleistung oder keiner Vorsorgeleistung erkennen. Denn die Kfz Haftpflichtversicherung ist (wie jede Haftpflichtversicherung) eine Vorsorgeaufwendung – obwohl sie eigentlich eine Sachversicherung ist. Eine Kaskoversicherung wird aber als zusätzlicher Schutz gewertet, der über die Vorsorgeleistung hinaus geht. Aus diesem Grund ist sie nicht absetzbar.

Welche Versicherungen du nicht absetzen kannst

Mit der Privatrechtsschutzversicherung und der Kfz-Kaskoversicherung haben wir schon zwei Beispiele für Versicherungen aufgezeigt, die du nicht steuerlich geltend machen kannst. Es sind allerdings nicht die einzigen, die in diese Liste gehören. Kein Fall für die Steuererklärung sind außerdem zum Beispiel:

  • Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherungen
  • Kapitallebensversicherungen (diese gelten als Geldanlage, wenn sie nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden). Sogenannte Altverträge (Abschluss vor 2005) können weiterhin eingetragen werden.
  • bestimmte Versicherungen im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge – bAV (die steuerliche Begünstigung dieser Direktversicherungen wird bereits in der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt)

Eine Besonderheit gilt bei der Hausratversicherung. Sie gehört normalerweise zu den Versicherungen, die du nicht absetzen kannst. Selbstverständlich gibt es hierfür einige Ausnahmen:

  • Hast du die Versicherung etwa für Büroräume abgeschlossen, kannst du die Ausgaben als Betriebskosten geltend machen.
  • Arbeitest du im Homeoffice und nutzt einen Raum deiner Wohnung als Arbeitszimmer, kannst du die Hausratversicherung als Werbungskosten absetzen – aber nur anteilig!

Um das Arbeitszimmer überhaupt steuerlich geltend machen zu können, müssen außerdem einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zum Beispiel darfst du den Raum nur für deine berufliche Tätigkeit nutzen und er muss vom Rest deiner Wohnung durch eine Tür getrennt sein.

Ob das Finanzamt dein Arbeitszimmer tatsächlich als solches anerkennt, ist wegen der verschiedenen Bedingungen in der Regel an eine Einzelfallentscheidung geknüpft.

Durch das vermehrte Arbeiten im Homeoffice gibt es für die Jahre 2020 und 2021 allerdings eine Pauschale von fünf Euro täglich – maximal jedoch 600 Euro. Die Pauschale lässt sich auch geltend machen, wenn etwa am Küchentisch gearbeitet und kein richtiges Arbeitszimmer genutzt wurde. Auf diese Weise werden somit pauschal auch deine Versicherungsausgaben für die berufliche Tätigkeit zuhause berücksichtigt.

Das sollte dich trotzdem nicht davon abhalten, das Arbeiten im Homeoffice so sicher wie möglich zu gestalten. Was du über eine Hausratversicherung hinaus in diesem Sinne tun kannst, haben wir in einem eigenen Beitrag ausführlich für dich zusammengetragen.

Versicherungen absetzen – so funktioniert das in der Praxis

Finanzielle Vorteile hast du selbstverständlich nur dann, wenn du beim steuerlichen Absetzen deiner Versicherungen richtig vorgehst. Weil die Steuererklärung schnell zu einer komplexen Angelegenheit wird, zeigen wir dir die wichtigsten Punkte, auf die du achten musst. Die sind im Grunde ganz einfach einzuhalten. Du musst nur wissen, welches Formular du benötigst und wo du deine Ausgaben einträgst.

Sonderausgaben und Höchstbeträge

Wie viel du im Verlauf des Jahres an Sonderausgaben – also Beiträge für die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung – geleistet hast, kannst du deiner Lohnsteuerbescheinigung entnehmen. Liegen diese bereits über den Höchstbeträgen (siehe oben Stichwort „Bürgerentlastungsgesetz“), stellt sich die Frage: Sind die übrigen Versicherungen beruflich bedingt und können sie deshalb als Werbungskosten geltend gemacht werden?

Anlage Vorsorgeaufwendungen: Für Versicherungen

Die meisten steuerlich absetzbaren Versicherungen trägst du in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Hierzu zählen die Beiträge für

  • die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung,
  • eventuelle Kranken- und Pflegezusatzversicherungen,
  • eine Krankentagegeldversicherung,
  • private Kranken- und Pflegeversicherungen,
  • die gesetzliche Arbeitslosenversicherung,
  • die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung,
  • Haftpflichtversicherungen (inklusive Kfz-, Privat- und Tierhalterhaftpflicht),
  • private Unfallversicherungen,
  • Risikolebensversicherungen sowie
  • Kapitallebensversicherungen, sofern du diese bereits vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen hast.

Anlage AV: Für Aufwendungen zur Altersvorsorge

Die Anlage AV erfasst deine Beiträge zur privaten Altersvorsorge, also sogenannten Riester-Verträgen. Hast du einen solchen abgeschlossen, musst du das Formular vollständig ausfüllen. Die notwendigen Angaben bekommst du automatisch mit der Bescheinigung deines Versicherungsanbieters.

Anlage N: Angabe von Werbungskosten

In diesem Formular kannst du deine Werbungskosten eintragen. Dafür gilt für Angestellte ein Pauschalbetrag von 1.000 Euro. Solange deine Werbungskosten unter dieser Grenze liegen, musst du sie nicht extra aufführen.
Ausschlaggebend dabei ist nicht zuletzt, wie hoch die Beiträge für deine beruflich bedingten Versicherungen liegen. Berufsrechtsschutz- und Berufshaftpflichtversicherung kannst du vollständig geltend machen. Anders verhält es sich mit einer Unfallversicherung, die neben dem privaten Bereich auch für deine berufliche Tätigkeit wirkt: Die Beiträge hierfür kannst du nur zur Hälfte angeben, denn die andere Hälfte fällt unter Vorsorgeaufwendungen.
Eingetragen werden die Versicherungsbeiträge unter „Weitere Werbungskosten“ (als „Sonstiges“). Falls du die Hausratversicherung anteilig für dein Arbeitszimmer absetzen möchtest, beinhaltet Anlage N für diesen Zweck ein eigenes Feld für „Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer“.

Nachweise für die Steuererklärung? Nur auf Nachfrage

Um die Steuererklärung etwas nutzerfreundlicher zu gestalten, ist sie seit einigen Jahren beleglos einzureichen. Beitragsnachweise und Bescheinigungen über die Versicherungen, die nicht ohnehin in deinem Lohnsteuerbescheid erfasst werden, musst du also nicht zusammen mit deiner Steuererklärung abgeben.
Weil es aber sein kann, dass das zuständige Finanzamt noch Fragen zu deinen Angaben hat, solltest du die notwendigen Unterlagen trotzdem bereithalten.

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