Hundehaltung in der Mietwohnung: Wichtige Infos für Mieter

Hundehaltung in der Mietwohnung: Wichtige Infos für Mieter

17.03.239 Min.

In Millionen deutscher Haushalte leben ein oder mehrere Hunde. Viele von ihnen sind in Mietwohnungen zu Hause, was bei Anschaffung und Hundehaltung größere Herausforderungen mit sich bringt als bei einem Wohneigentum.

Wir erklären dir, was du über die Hundehaltung in einer Mietwohnung wissen solltest und weshalb ein umfassender Versicherungsschutz gerade für Halter in Mietwohnungen interessant ist.

Darf der Vermieter Hunde verbieten?

Eine Tierhaltung führt oft zu Diskussionen zwischen Mietern und Vermietern. Grundsätzlich darf dir dein Vermieter das Halten von Haustieren nicht verbieten. Kleintiere vom Wellensittich bis zum Kaninchen wirst du deshalb immer halten dürfen. Bei Hund oder Katze kommt es auf den Einzelfall an.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2013 stellt ein grundsätzliches Verbot der Tierhaltung von Hund oder Katze eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar. Tatsächlich ist die Haltung eines Chihuahuas kaum mit einer Deutschen Dogge zu vergleichen, die fast wie zwei unterschiedliche Tierarten wirken.

Grundsätzlich ist es also erlaubt, einen Hund in einer Mietwohnung zu halten, es gibt kein pauschales Verbot. Somit besteht die Möglichkeit, deinen Vermieter und deine Nachbarn vor vollendete Tatsachen zu stellen. Du kannst dir einen Hund zunächst ohne irgendwelche Konsequenzen anschaffen. Das ist nur möglich, wenn es in deinem Mietvertrag keine explizite Klausel gibt, dass dein Vermieter sein Einverständnis für die Haltung eines Hundes geben muss.

Doch selbst, wenn es in deinem Mietvertrag eine solche Klausel nicht gibt oder die Erlaubnis des Vermieters vorliegt, ist ein nachträgliches Verbot der Hundehaltung nicht ausgeschlossen. Hierfür müssen allerdings triftige Gründe vorliegen.

Kann ein Hundeverbot nachträglich ausgesprochen werden?

Nach dem genannten BGH-Urteil wäre ein nachträgliches Verbot ein klarer Eingriff in dein Persönlichkeitsrecht. Solltest du deinen Hund also schon mehrere Jahre in deiner Mietwohnung halten und niemand hat sich durch dein Haustier gestört gefühlt, wäre ein plötzliches Verbot durch den Vermieter reine Willkür.

Anders sieht es aus, wenn gute Argumente für ein nachträgliches Hundeverbot vorliegen und dein Vermieter deswegen Bedenken bezüglich der Hundehaltung äußert oder sich die Nachbarn beschweren. Solche Argumente sind zum Beispiel folgende Szenarien:

  • Vom Hund geht eine Belästigung der Nachbarn Dies ist besonders der Fall, wenn du deinen Vierbeiner viele Stunden über den Tag alleine lässt und er durchgängig bellt und winselt. Dadurch können sich Nachbarn belästigt fühlen und die Hausruhe gestört sein– unabhängig von der Tages- oder Nachtzeit. Der Vermieter hat hier das Recht, im Sinne aller Hausbewohner die Hundehaltung zu untersagen.
  • Das Treppenhaus oder die Wohnung stinkt nach Hund. Auch diese Art von Belastung müssen die Mitmieter nicht einfach hinnehmen. Wichtig ist, dass es sich nicht um das persönliche Gefühl einer einzelnen Person handelt, sondern der Geruch im Haus objektiv betrachtet durch dein Tier beeinflusst wird.
  • Der Hund sorgt für eine Schädigung des gemieteten Eigentums. Gerade bei größeren Hunden ist dies der Fall, beispielsweise wenn ihre Krallen beim Auf- und Absteigen einer Holztreppe ihre Spuren hinterlassen. Neben Schäden an Türen oder Treppen innerhalb der Mietwohnung werden auch Beschädigungen des Treppenhauses berücksichtigt.
  • Dein Hund reagiert aggressiv auf andere Menschen. Hierbei spielt es keine Rolle, wie lieb oder ungefährlich du deinen Hund einschätzt. Wenn dein Vierbeiner andere Mieter laut anbellt, knurrt und diese ängstigt, können sie das beim Vermieter melden. Die Wahrscheinlichkeit eines Verbotes ist größer, wenn es sich um einen eingetragenen Listenhund Die Einstufung erfolgt je nach Bundesland unterschiedlich.

Außerdem ist es denkbar, dass die Hundehaltung in der Mietwohnung für deine Nachbarn nicht von vornherein, sondern erst im Laufe der Zeit zum Problem wird. Vielleicht nimmst du nach Jahren einen Job mit Nachtschicht an, wodurch dein Hund die ganze Nacht allein bleibt und bellend die Nachbarn wachhält. Oder dein Hund hat einen Mitmieter des Hauses gebissen. In diesen Fällen hätte dein Vermieter ebenfalls ein begründetes Recht, die Haltung des Hundes nachträglich zu verbieten.

Hunde in der Mietwohnung und Tierschutz

Bei Problemen mit dem Hund in einer Mietwohnung denken die meisten Menschen an beschriebene Situationen wie lautes Bellen oder unangenehmer Gestank. Doch auch das Thema Tierschutz spielt eine Rolle. Für Hunde in der Mietwohnung sorgt ein neues Gesetz seit 2022 für strengere Auflagen in der artgerechten Hundehaltung.

Die neu formulierte Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) setzt unter anderem voraus, dass dein Hund täglich ausreichend Auslauf und Kontakt zu Artgenossen hat. Fehlt dies, liegt keine artgerechte Haltung vor. Problematisch wird das etwa, wenn du deinen Vierbeiner ausschließlich in einer Großstadtwohnung hältst und ihn nur ein- bis zweimal täglich kurz Gassi führst.

Tierfreundliche Nachbarn und der Vermieter sind angehalten, diese Umstände zu überprüfen. Die Ablehnung einer Hundehaltung kann damit begründet werden, dass die Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllt werden. Das ist eine schwierige Situation, wenn der Hund schon seit Jahren in deiner Mietwohnung lebt. Am besten stellst du durch eine neue Lebensweise sicher, dass dein Hund ausreichend Auslauf erhält.

Was riskiere ich bei einem Verstoß?

Hältst du einen Hund in deiner Mietwohnung ohne Erlaubnis, musst du mit weitreichenden Konsequenzen rechnen. Hat dein Vermieter explizit ein Verbot ausgesprochen und du hältst dich nicht daran, kann das eine Kündigung des Mietvertrags zur Folge haben.

Das Verbot bedeutet nicht, dass kein Vierbeiner deine Wohnung betreten darf. Natürlich darf Besuch einen Hund für einige Stunden mitbringen, solange das nicht zu häufig vorkommt.

Selbst die Pflege eines fremden Hundes ist erlaubt, wenn es sich lediglich um wenige Tage (drei bis fünf) handelt. Für einen längeren Zeitraum und eine regelmäßige Pflege muss der Vermieter sein Einverständnis geben.

Schadenrisiken als Hundehalter in Mietwohnungen

Wenn dir die Erlaubnis zum Halten eines Hundes in deiner Mietwohnung erteilt wurde, steht einem glücklichen Miteinander von Mensch und Tier nichts im Wege. Bis zu dem Moment, wenn dein vierbeiniger Liebling für einen Schaden in deiner Mietwohnung oder bei anderen Personen sorgt. Selbst wenn dein Hund bestens erzogen ist – eine unachtsame Sekunde reicht, um einen größeren Schaden herbeizuführen.

Viele Mieter glauben, dass Schäden dieser Art durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Das ist jedoch nicht der Fall. Als Tierhalter solltest du eine zusätzliche Hundehaftpflicht-Versicherung abschließen. Diese bewahrt dich vor den Kosten, die du als Schadenersatz gegenüber Dritten zahlen musst.

Hierzu einige Beispiele:

  • Du wohnst in einer Mietwohnung mit vielen Holztreppen. Im Laufe der Jahre hinterlassen die Krallen deines Hundes deutliche Spuren an den Stufen. Dein Vermieter will den Zustand und Wert seiner Immobilie erhalten und lässt die Stufen von einem Fachmann abschleifen. Das kann bei einem einzelnen Treppenaufgang bereits mehrere hundert Euro kosten. Um das nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen, springt die Hundehaftpflicht ein.
  • Du bist mit deinem Hund bei Freunden zu Besuch. Vor lauter Aufregung kann dein Vierbeiner seinen Urin nicht halten und erleichtert sich auf einem kostbaren Teppich deiner Freunde. Ohne Versicherung musst du den Wert des Teppichs als Schadenersatz zahlen. Das kann in die Tausende von Euro gehen. Eine gute Hundehaftpflicht übernimmt die Kosten für dich.
  • Du bist mit deinem Hund draußen unterwegs und er erschrickt sich, als euch von hinten ein Fahrradfahrer überholt. Der Hund schnappt nach ihm und daraufhin stürzt der Radfahrer. Auch hier bist du zu einem Schadenersatz der körperlich erlittenen Schäden und für das beschädigte Fahrrad verpflichtet. So eine Situation kann im Extremfall sogar den sechs- bis siebenstelligen Bereich erreichen.

Was einen guten Versicherungsschutz für Hunde auszeichnet

Viele der genannten Risiken gelten für Mieter und Eigentümer gleichermaßen. In einer Wohnung mit Hund hast du das zusätzliche Risiko, dass dein Vierbeiner Böden, Treppen oder das Mobiliar zerstört.

Eine gute Hundehaftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, wobei eine Deckungssumme bis zu drei Millionen Euro eher für kleine Hunde zu empfehlen ist. Eine leistungsstarke Versicherung bietet dir sogar fünf Millionen oder mehr, damit du dir selbst bei verheerenden Schadenssituationen keine Gedanken musst.

Sonderklauseln können sinnvoll sein, mit denen dir deine Versicherung noch bessere Leistungen bietet. Diese sind für Mieter und ebenso für Eigentümer interessant. Im besten Fall deckt deine Versicherung auch diese Leistungsbereiche ab:

  • Zahlung von Schadenersatz, wenn Dritte deinen Hund hüten
  • umfassender Versicherungsschutz im Ausland
  • Schutz vor den Folgen eines unerwünschten Deckaktes

Wenn du dich mit dem Thema Versicherungen für Hunde in einer Mietwohnung befasst, solltest du auch an die Gesundheit eines Hundes denken. Eine gute Versicherung bietet dir zusätzlich Tarife zur Hundekrankenversicherung an. So musst du den Besuch beim Tierarzt nicht immer aus eigener Tasche bezahlen.

Gibt es einen idealen Hund für die Wohnung?

Ob dein Vermieter eine Erlaubnis für die Hundehaltung erteilt, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich kann sich jeder Hund für die Wohnung eignen, wenn er gut erzogen ist und sich weder Nachbarn noch Vermieter an ihm stören.

Tendenziell gilt: Je größer dein Hund ist, desto eher ist mit Schäden am Mietobjekt zu rechnen. Das dürfte deinen Vermieter eher zu einer Ablehnung bewegen. Außerdem ist bei Listenhunden oder einzelnen Tieren, die besonders aggressiv wirken, die Wahrscheinlichkeit für eine Ablehnung höher.

Unser Fazit zur Mietwohnung mit Hund

Ein grundsätzliches Verbot für Hunde in der Mietwohnung gibt es nicht. Sofern dein Hund niemanden im Umfeld belästigt, darf er unabhängig von Rasse und Charakter in der Mietwohnung gehalten werden. Für kleine und große Schadenssituationen solltest du eine leistungsstarke Hundehaftpflicht-Versicherung haben.

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