Sachkundenachweis für Hundehalter: Was ist zu beachten?

Sachkundenachweis für Hundehalter: Was ist zu beachten?

21.02.2311 Min.

Du hast dir deinen Traum vom eigenen Hund erfüllt – aber bist du auch wirklich bereit für die Aufgaben, die damit verbunden sind? Ein Sachkundenachweis bescheinigt dir die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, die du als Hundehalter für einen sicheren Umgang mit deinem treuen Begleiter brauchst.
Wie du deinen Sachkundenachweis für Halter bekommst und worauf du dabei achten musst, erklären wir dir ausführlich.

Was ist ein Sachkundenachweis für Hundehalter?

Der Sachkundenachweis ist der Beleg dafür, dass du die notwendige Befähigung und die grundlegenden theoretischen Kenntnisse für die Haltung eines Hundes hast. Das Dokument bescheinigt dir also, dass du als Hundehalter geeignet bist.

Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass du mit deinem Hund einen sicheren Umgang hast und dieser keine Gefahr für Personen oder andere Tiere darstellt. Das Landeshundegesetz von Nordrhein-Westfalen (§ 11 Abs. 3) macht die Haltung von (großen) Hunden davon abhängig, ob

Alle diese Punkte musst du vor einer zuständigen Behörde nachweisen, wenn du einen Hund haben möchtest.

Häufig werden Hundeführerschein und Sachkundenachweis als Synonyme verwendet, vor allem die Bezeichnung „Hundeführerschein“ hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch weitgehend durchgesetzt. Tatsächlich muss aber zwischen verschiedenen Sachkundenachweisen unterschieden werden.

Hundeführerschein oder Sachkundenachweis?

Für Hundehalter gibt es in Deutschland verschiedene Nachweise über die Befähigung, mit jeweils anderem Inhalt und Umfang. Unterschiede bestehen außerdem beim Geltungsbereich. Das Problem: Eine bundesweit einheitliche Regelung oder Pflicht für Sachkundenachweise und/oder Hundeführerscheine gibt es nicht.

Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal liegt darin, ob die jeweiligen Nachweise von den Verwaltungsbehörden gefordert werden – oder eben nicht.

  • Behördliche Sachkundenachweise werden auf Grundlage der jeweiligen Landeshundegesetze verlangt. Die Vorgaben sind dabei unterschiedlich. Das gilt sowohl für die Frage, wer die dazugehörigen Tests zu absolvieren muss als auch für die Rechte, die du als Halter mit einem Sachkundenachweis erhältst
  • Nichtbehördliche Sachkundenachweise werden von Verbänden und Vereinen vergeben. Ihr Ursprung liegt mehr im Bereich des Hundesports und die Prüfungen umfassen neben der Theorie auch einen praktischen Teil. Diese Form des Nachweises gilt allgemein als Hundeführerschein.

Daneben hat die Bundestierärztekammer die Sachkundeprüfung D.O.Q.-Test 2.0 eingeführt, um einheitliche Standards für die Sachkundeprüfung festzulegen. Dieser Sachkundenachweis ist für Halter, professionelle Hundetrainer sowie Gewerbetreibende konzipiert. Die Prüfung wird von einem entsprechend registrierten Arzt vorgenommen.

Gilt der Hundeführerschein als Sachkundenachweis?

Je nach Gesetzeslage und den damit verbundenen Anforderungen an die Hundehalter in den verschiedenen Bundesländern besteht die Möglichkeit, dass die zuständigen Behörden einen erfolgreich bestandenen Hundeführerschein als Sachkundenachweis gemäß der Landeshundegesetze anerkennen. Du musst in einem solchen Fall also nicht zwei Prüfungen bestehen.

Wie bekommt man einen Sachkundenachweis als Hundehalter?

Für den Sachkundenachweis musst du den zuständigen Behörden beweisen, dass du als Hundehalter geeignet bist. Dazu gehört in der Regel ein Test in Theorie und Praxis. Wir erklären dir im Einzelnen, was dich im jeweiligen Teil erwartet.

Sachkundenachweis: Theorie

Die theoretische Prüfung umfasst verschiedene Themengebiete, die mit einem Fragenkatalog von etwa 35 Fragen abgedeckt werden. Dazu gehören:

  • Sozialverhalten und Kommunikation
  • Lerntheorie, Erziehung und Ausbildung
  • Angst und Aggression
  • Haltung und Pflege
  • Rassenkenntnisse
  • Gesundheit, Ernährung und Fortpflanzung
  • Hunde und Recht

Im letzten Themenbereich geht es natürlich in erster Linie um die Pflichten und Gesetze, die du als Hundehalter zu beachten hast – angefangen mit dem Ablegen der Prüfung für den Sachkundenachweis, wo das gesetzlich gefordert ist. Grundsätzlich soll mit dem Theorie-Teil sichergestellt werden, dass du die grundlegenden Kenntnisse hast, um beispielsweise deinen Hund richtig zu erziehen.

Die bestandene Theorieprüfung ist außerdem die Voraussetzung, um den praktischen Test machen zu können.

Sachkundenachweis Voraussetzungen

Es müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit du an den Tests für deinen Sachkundenachweis teilnehmen kannst:

  • Du musst mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Du brauchst eine Haftpflichtversicherung für deinen Hund.
  • Dein Tier muss eindeutig über seinen implantierten Mikrochip identifizierbar sein.
  • Der Impfschutz deines Hundes muss ausreichend vorhanden sein.

In der Regel wird empfohlen, dass dein Hund mindestens zwölf Monate alt sein sollte, bevor du mit ihm zur praktischen Prüfung antrittst. Ansonsten kommt es auch darauf an, wie gut dein vierbeiniger Begleiter auf die wichtigsten Kommandos reagiert.

Sachkundenachweis: Praxis

Im praktischen Teil beurteilen die Prüfer das Verhalten von dir und deinem Hund in alltäglichen Situationen. Geprüft werdet ihr dazu unter anderem auf einem Hundeübungsplatz und im öffentlichen Raum. Es geht darum herauszufinden, wie dein Tier auf übliche Ablenkungen – andere Hunde, Menschengruppen, Straßenverkehr, Lärm etc. – reagiert. Und genauso, wie du reagierst: Als Halter ist es schließlich deine Aufgabe, deinen Hund vorausschauend zu führen und so weit zu trainieren, dass er im Zweifelsfall auch in deiner Abwesenheit cool bleibt.

Sachkundenachweis: Kosten

Für die Anmeldung zu den beiden Prüfungsteilen musst du im Durchschnitt zwischen 90 und 130 Euro veranschlagen. Die Gesamtkosten hängen unter anderem davon ab, ob du im Vorfeld einen Vorbereitungskurs besuchen möchtest. Das ist durchaus empfehlenswert, da du in einem solchen Kurs wichtigen Input bekommst – sowohl auf die Fragen im Theorieteil als auch auf die praktischen Prüfungsaufgaben.

Was tun, wenn du die Sachkundeprüfung nicht bestehst?

Solltest du trotz aller Vorbereitungen die Prüfung für deinen Sachkundenachweis nicht auf Anhieb bestehen, besteht immer die Möglichkeit, den jeweiligen Prüfungsteil noch einmal zu absolvieren – im Zweifelsfall so oft, bis du bestanden hast.

Hinweis

Anders als beim Hundeführerschein reicht es völlig aus, die Prüfungen für den Sachkundenachweis ein einziges Mal erfolgreich zu absolvieren. Denn der Befähigungsnachweis gilt dein Leben lang und muss auch nicht erneuert werden, solltest du einen neuen Hund bekommen.

Sachkundenachweis für Hundehalter: Was gilt in welchem Bundesland?

Die unterschiedlichen Landeshundegesetze der deutschen Bundesländer haben zur Folge, dass je nach Wohnort andere Rahmenbedingungen und Voraussetzungen gelten. Eine allgemeine Pflicht, als Halter eine Sachkundeprüfung abzulegen, gibt es bisher lediglich in Niedersachsen.

Sachkundenachweis Baden-Württemberg

Nach dem Vorbild Niedersachsen plant Baden-Württemberg ebenfalls die Einführung einer allgemeinen Verpflichtung, als Hundehalter einen Sachkundenachweis vorweisen zu können. Bisher betrafen die baden-württembergischen Regelungen nur das Halten von sogenannten Listenhunden.

Sachkundenachweis Bayern

In Bayern wird ein Kurs „Hundeführerschein-Grundwissen – Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden“ für Halter bereits seit 2002 empfohlen. Ein Sachkundenachweis ist aber nur für die Haltung potenziell gefährlicher Hunde erforderlich – eine allgemeine Pflicht besteht nicht.

Sachkundenachweis Niedersachsen

Das niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) sieht seit dem 1. Juli 2013 einen Sachkundenachweis für Erst-Hundehalter vor. Diese Verpflichtung gilt allgemein, mit wenigen Ausnahmen. Auf eine Sachkundeprüfung kann beispielsweise verzichtet werden, wenn du innerhalb der letzten zehn Jahre bereits für mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hast.

Sachkundenachweis Brandenburg

Auch in Brandenburg beziehen sich die Regelungen zum Sachkundenachweis auf das Halten gefährlicher Hunde. Dann benötigst du einerseits einen Sachkundenachweis, andererseits musst du mit deinem Tier bei einem Gutachter einen Wesenstest (der sogenannte Negativtest) machen.

Sachkundenachweis Bremen

In Bremen besteht keine allgemeine Pflicht, die Sachkunde für die Haltung vorzuweisen. Eine Ausnahme bilden allerdings auch hier gefährliche Hunde.

Sachkundenachweis Hamburg

Im hanseatischen Stadtstaat benötigst du einen Sachkundenachweis, wenn du dein Tier von der ansonsten allgemeinen Leinenpflicht befreien möchtest. Für das Halten gefährlicher Hunde ist der Nachweis der Sachkunde ebenfalls erforderlich, bei einigen Rassen verlangt das Hamburger Hundegesetz außerdem einen Wesenstest.

Sachkundenachweis Hessen

Ein Sachkundenachweis ist nach der hessischen „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“ (§ 6 – Sachkunde) für Halter von gefährlichen Hunden gefordert. Im Gegensatz zu anderen Bescheinigungen gilt diese in Hessen nur für das eine Tier, für das du die Sachkundeprüfung abgelegt hast.

Sachkundenachweis Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gilt derzeit noch, dass du als Halter eines gefährlichen Hundes einen Sachkundenachweis vorweisen musst. Es sind aber Änderungen in der auslaufenden Hundehalterverordnung im Gespräch, nach denen die sogenannten „Listenhunde“ nicht automatisch als gefährlich eingestuft werden (Stand: Juni 2022).

Sachkundenachweis Niedersachsen

Das niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) sieht seit dem 1. Juli 2013 einen Sachkundenachweis für Erst-Hundehalter vor. Diese Verpflichtung gilt allgemein, mit wenigen Ausnahmen. Auf eine Sachkundeprüfung kann beispielsweise verzichtet werden, wenn du innerhalb der letzten zehn Jahre bereits für mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hast.

Sachkundenachweis Nordrhein-Westfalen

Im Landeshundegesetz von NRW ist festgehalten, dass du für einen großen Hund einen Sachkundenachweis erbringen musst. „Groß“ meint dabei:

  • eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern im ausgewachsenen Zustand oder
  • ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm.

Bei der Tierärztekammer Nordrhein kannst du einen Blick auf die Fragebögen für die Sachkundeprüfung werfen.

Sachkundenachweis Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gilt eine Nachweispflicht deiner Sachkunde, wenn du einen gefährlichen Hund hältst. Die dazu notwendige Sachkundeprüfung muss den Standards der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz entsprechen. Auch wenn du diese Prüfungen und die Tests für den Hundeführerschein üblicherweise mit 16 Jahren ablegen kannst, gilt in RLP, dass du für die Haltung eines gefährlichen Hundes mindestens 18 Jahre alt sein musst.

Sachkundenachweis Saarland

Im Saarland gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Sachkundenachweis ebenfalls nur im Zusammenhang mit der Haltung gefährlicher Hunde. Die Bescheinigung gilt nur für das Tier, für das du die Prüfung absolviert hast.

Sachkundenachweis Sachsen-Anhalt

Auch in Sachsen-Anhalt benötigst du nur für Hunde, die als gefährlich eingestuft werden einen Sachkundenachweis.

Sachkundenachweis Sachsen

In Sachsen besteht für gefährliche Hunde eine Erlaubnispflicht. Das bedeutet, dass du ein entsprechend eingestuftes Tier nur dann halten darfst, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Dazu gehören:

Bei der Tierärztekammer Nordrhein kannst du einen Blick auf die Fragebögen für die Sachkundeprüfung werfen.

Sachkundenachweis Schleswig-Holstein

Das Hundegesetz von Schleswig-Holstein macht den Sachkundenachweis nur dann verpflichtend, wenn ein Tier verhaltensauffällig geworden ist. Ansonsten sind die Sachkundeprüfungen freiwillig.

Sachkundenachweis Thüringen

Wie in den meisten Bundesländern betrifft der Sachkundenachweis in Thüringen lediglich die Haltung von gefährlichen Hunden.

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